11/12/2023
// Dies sei laut des Bundesarbeitsgerichts (BAG) nicht möglich, da im Arbeitsrecht Urlaub für die Zukunft, jedoch nicht rückwirkend, gewährt wird. Deshalb können sie aufgrund dessen, dass die Minusstunden schon in der Vergangenheit angefallen sind, nicht im Nachhinein als Urlaub gekennzeichnet werden (BAG, Urteil vom 09.06.1998, Az.: 9 AZR 43/97).
Minusstunden entstehen, wenn weniger als die vertraglich festgelegte Arbeitszeit gearbeitet wird. Es gilt jedoch zu beachten, dass Krankheit, ein Feiertag, Erholungsurlaub, angeordnete Fortbildungen oder genehmigte Bildungsurlaube keine Minusstunden auslösen. Für einen rechtssicheren Nachweis der Minusstunden bedarf es der Protokollierung der Arbeitszeit über ein Zeiterfassungssystem und ein Arbeitszeitkonto. Der Arbeitnehmer muss der Führung eines solchen Arbeitszeitkontos stets zustimmen. //