Rechtsanwaltskanzlei Marc Schäfer

Rechtsanwaltskanzlei Marc Schäfer Rechtsanwaltskanzlei mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht, Sozialrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht, allgemeines Zivilrecht, Verwaltungsrecht

Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer, die ärztlicherseits festgestellt arbeitsunfähig erkrankt sind, haben in der ...
09/06/2025

Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer, die ärztlicherseits festgestellt arbeitsunfähig erkrankt sind, haben in der Regel nach Ablauf der 6-wöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber Anspruch auf Krankengeld. Dieses wird bei Vorliegen der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen durch die Krankenkasse ausgezahlt.

Kann die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes verweigern, wenn der Arbeitnehmer während des Erkrankungszeitraums in Urlaub fahren möchte?

Hier muss man unterscheiden:

Bei einem Urlaubsziel innerhalb Deutschlands stellt dies sozialrechtlich kein Problem dar. Die Krankenkasse muss bei lückenloser AU-Bescheinigung Krankengeld zahlen.

Liegt das Urlaubsziel im Ausland, sieht das Gesetz die Stellung eines Antrags der Krankenversicherten bei der Krankenkasse vor, um die Zustimmung dazu einzuholen. Handelt es sich beim Urlaubsland um ein solches innerhalb der EU, ist die Zustimmung regelmäßig zu erteilen.

Dazu hat das Bundessozialgericht (BSG) im Urteil v. 04.06.2019, Az. B 3 KR 23/18 R, entschieden:

„Die Krankenkasse muss die Zustimmung zum Auslandsaufenthalt eines arbeitsunfähigen Versicherten in einem Mitgliedstaat der EU zur Fortzahlung des Krankengelds erteilen, wenn kein Zweifel an dessen Arbeitsunfähigkeit besteht und kein Leistungsmissbrauch vorliegt.“

In diesen Fällen haben Sie also einen Rechtsanspruch auf Zustimmung durch die Krankenkasse!

Lediglich bei einer Fernreise mit Urlaubsziel außerhalb der EU besteht die Gefahr, dass die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld zu Recht verweigert.

Auf jeden Fall sollte dann die Krankenkasse über die beabsichtigte Auslandsreise informiert bzw. ein entsprechender Antrag zuvor gestellt werden.

Wenn die Krankenkasse in den vorgenannten Fällen dennoch die Krankengeldzahlung einstellt, sollte unbedingt unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts die Rechtslage im Einzelfall geprüft und die fristgemäße Erhebung eines Widerspruchs erfolgen.

Wenden Sie sich dazu gerne an die Rechtsanwaltskanzlei Schäfer in Siegen (www.rechtsanwaltschaefer.com).

Kündigung bei SchwangerschaftBAG: Für Ablauf der Klagefrist ist ärztliche Feststellung entscheidend, nicht vorheriger Se...
01/06/2025

Kündigung bei Schwangerschaft

BAG: Für Ablauf der Klagefrist ist ärztliche Feststellung entscheidend, nicht vorheriger Selbsttest

Gemäß § 17 MuSchG ist die Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin durch den Arbeitgeber unzulässig.

Allerdings muss die Arbeitnehmerin innerhalb einer 3-Wochen-Frist ab Kündigungszugang Klage erheben, um dies gerichtlich feststellen zu lassen.
Verpasst Sie diese Frist (§ 4 S. 1 KSchG), ist die Kündigung trotz Schwangerschaft wirksam.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun am 03.04.2025 in einem Urteil (Az. 2 AZR 156/24) festgestellt, dass bei schuldloser, sicherer Kenntniserlangung von der Schwangerschaft nach Ablauf der Kündigungsfrist die an sich verspätete Klage dennoch im Rahmen der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen auf Antrag zugelassen werden muss.

Im konkreten Fall hatte die Arbeitnehmerin zwar während der laufenden Kündigungsfrist einen positiven Schwangerschaftstest durchgeführt.
In rechtlichem Sinne war allerdings auf die erst nach Ablauf der Kündigungsfrist terminierte frauenärztliche Untersuchung und die dort erhaltene Bestätigung abzustellen.



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https://www.instagram.com/p/DKC5xOjNOLZ/Frühjahrstagung im Arbeitsrecht im Zisterzienserkloster MarienstattVom 23.05.202...
24/05/2025

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Frühjahrstagung im Arbeitsrecht im Zisterzienserkloster Marienstatt

Vom 23.05.2025 bis 24.05.2025 hat Rechtsanwalt Marc Schäfer an der diesjährigen Fortbildungsveranstaltung im Arbeitsrecht teilgenommen.

Bei der Tagung in beeindruckender Kulisse an historischer Stätte wurde über die neuesten Entwicklungen im Arbeitsrecht informiert.

Die regelmäßige Fortbildung ist auch eine Voraussetzung für die Führung des entsprechenden Fachanwaltstitels gemäß § 15 Fachanwaltsordnung.

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In der zurückliegenden Woche unter anderem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht in Gießen im Rahmen eines Kündigungsschutzk...
11/05/2025

In der zurückliegenden Woche unter anderem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht in Gießen im Rahmen eines Kündigungsschutzklageverfahrens wahrgenommen.

Was ist eigentlich ein arbeitsgerichtlicher Gütetermin?

Nach Einreichung der Klageschrift lädt das Arbeitsgericht mit Zustellung der Klageschrift an den Klagegegner die beiden Parteien des Rechtsstreits zu einem sogenannten Gütetermin gem. § 54 Abs. 1 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG).

Ziel dieses vor dem Gericht stattfindenden ersten Verhandlungstermins ist es, eine gütliche Einigung zwischen den Klageparteien, also zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, herzustellen.
Dabei erörtert der Vorsitzende Richter den Streitgegenstand in seinen Grundzügen, weist auf rechtliche Aspekte hin und unterbreitet gegebenenfalls einen Vergleichsvorschlag.

Sofern eine solche Einigung nicht zustande kommt, findet einige Zeit später dann der Kammertermin vor dem Arbeitsgericht statt. In diesem entscheidet das Gericht dann über den Ausgang des Verfahrens und tagt dabei in voller Besetzung. Anwesend sind dabei nicht nur der Vorsitzende Richter der zuständigen Kammer des Arbeitsgerichts, sondern auch die beiden ehrenamtlichen Richter.

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Heute habe ich für die Mandantschaft einen Erörterungstermin am Sozialgericht Dortmund in einer Krankenkassen-Angelegenh...
07/05/2025

Heute habe ich für die Mandantschaft einen Erörterungstermin am Sozialgericht Dortmund in einer Krankenkassen-Angelegenheit wahrgenommen.

Thematisch ging es um den Krankengeldanspruch eines Selbständigen im Rahmen der sogenannten „Freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung“.

Während sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohnehin einen Anspruch auf Krankengeld haben, ist dies bei in der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) versicherten Freiberuflern und Selbständigen nicht automatisch der Fall.

Vielmehr muss diese Personengruppe zuvor eine sogenannte „Wahlerklärung“ nach § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V abgegeben haben. Dadurch wird ein höherer Krankenversicherungsbeitrag fällig. Allerdings ist man im Krankheitsfall sodann ab der 7. Woche nach ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit ebenso wie ein Angestellter finanziell über das Krankengeld abgesichert.

Gerade Selbständige sollten sehr genau überlegen, ob man bei der Wahl des Krankenkassentarifs nicht an der falschen Stelle spart, wenn man auf die durchaus mögliche Krankengeld-Absicherung verzichtet.

Bei rechtlichen Fragen und Problemen rund ums Krankengeld stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Sozialrecht gerne zur Verfügung.

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SCHUFA – Verkürzung der Speicherfrist? Schadensersatzanspruch?Die Fristen zur Speicherung von sogenannten „erledigten Za...
03/05/2025

SCHUFA – Verkürzung der Speicherfrist? Schadensersatzanspruch?

Die Fristen zur Speicherung von sogenannten „erledigten Zahlungsstörungen“ bei der SCHUFA werden nach einem Urteil des OLG Köln vom 10.04.2025 verkürzt. Daraus folgt gegebenenfalls ein Schadensersatzanspruch. Das berichtete die Presse in den vergangenen Tagen. Was bedeutet das? Und ist das wirklich so?

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SCHUFA – Verkürzung der Speicherfrist? Schadensersatzanspruch? Die Fristen zur Speicherung von sogenannten „erledigten Zahlungsstörungen“ bei der SCHUFA werden nach einem Urteil des OLG Köln vom 10.04.2025 verkürzt. Daraus folgt gegebenenfalls ein Schadensersatzanspruch. Das berichtete die...

Arbeitsrecht:Ist Feiertagsarbeit erlaubt?Die gesetzlichen Feiertage sind in Deutschland in § 1 Nr. 2 Arbeitszeitgesetz (...
01/05/2025

Arbeitsrecht:

Ist Feiertagsarbeit erlaubt?

Die gesetzlichen Feiertage sind in Deutschland in § 1 Nr. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) als Tage der Arbeitsruhe geschützt.

Das heißt, dass grundsätzlich an diesen Tagen ein ganztägiges Beschäftigungsverbot besteht.

Geregelt ist dies in § 9 Abs. 1 ArbZG.
Davon gibt es allerdings Ausnahmen. Dies betrifft unter anderem die Polizei, Feuerwehr, Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäuser aber auch die Gastronomie.
Neben den im Arbeitszeitgesetz selbst vorgesehenen Ausnahmeregelungen können landesrechtliche Rechtsverordnungen oder auf Antrag die Aufsichtsbehörden zusätzliche Ausnahmen regeln bzw. genehmigen.

Ob der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer Feiertagsarbeit anordnen kann, hängt darüber hinaus vom Inhalt des Arbeitsvertrages oder eines Tarifvertrages oder den Regelungen einer Betriebsvereinbarung ab.

Bei rechtlichen Fragen zur Zulässigkeit von Sonn- und Feiertagsarbeit wenden Sie sich gerne an die Rechtsanwaltskanzlei Marc Schäfer in Siegen.



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Der Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt?Was nun? Welche Fristen sind z.B. einzuhalten?1. Beachten Sie, dass Sie sich zunächs...
27/04/2025

Der Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt?
Was nun? Welche Fristen sind z.B. einzuhalten?

1.
Beachten Sie, dass Sie sich zunächst unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden sollten.
Erfolgt diese Arbeitssuchendmeldung zu spät, riskieren Sie eine Sperrzeit.
Die Verhängung einer Sperrzeit hat zur Folge, dass Sie währenddessen kein Arbeitslosengeld erhalten, auch wenn Sie eigentlich einen Anspruch darauf durch die Dauer der vorherigen Beschäftigungen erworben hätten.

Geregelt sind die einzuhaltenden Fristen der Arbeitssuchendmeldung in § 38 SGB III.
Danach muss die Arbeitssuchendmeldung spätestens 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen.

Hat Ihnen der Arbeitgeber allerdings fristlos gekündigt oder liegen zwischen dem Erhalt der Kündigung und dem angegebenen Beendigungszeitpunkt weniger als 3 Monate, dann muss diese Arbeitssuchendmeldung schon innerhalb von 3 Tagen bei der Arbeitsagentur erfolgen.

2.
Wenn Sie die Kündigung des Arbeitsvertrages angreifen wollen, müssen Sie hierzu eine Frist von 3 Wochen zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage bei Gericht einhalten. Andernfalls wird die Kündigung in der Regel rechtskräftig und Sie haben diese Chance verpasst.

Sollten Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber oder der Agentur für Arbeit rechtliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich gerne an die
Rechtsanwaltskanzlei Schäfer in Siegen.

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Heute erfolgreicher Tag am Arbeitsgericht Gießen für meine Mandantschaft.
31/01/2025

Heute erfolgreicher Tag am Arbeitsgericht Gießen für meine Mandantschaft.

Arbeitstag in München erfolgreich beendet.
16/04/2021

Arbeitstag in München erfolgreich beendet.

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Siegen
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