12/11/2021
Was erwartet mich in Corona-Zeiten beim Scheidungstermin?
Hier erwarten Sie in Neu-Ulm zum Beispiel Einlasskontrollen. G-Regeln gibt es nicht. Es gibt die Möglichkeit eines Vorab-Check-in mit digitaler Datenerfassung. Man kann auch am Eingang ein ausgefülltes Formular abgeben. Wenn man typische Symptome hat, kann man kontrolliert werden. Mit über 38° Fieber kommt man nicht rein. Auch fieberfreien Personen mit Symptomen kann der Zutritt verwehrt werden. Man muss die Hände am Eingang desinfizieren. Dann wartet man in einem zu einem Wartesaal umfunktionierten kleineren Sitzungssaal bis die Sache aufgerufen wird. Hier trifft man spätestens aber auch auf seine Anwältin / seinen Anwalt. Es ist schwer dann auch wirklich die 1,50m Abstand einzuhalten. Oft will man noch etwas besprechen und sich das nicht über 1,50m Entfernung zurufen. Sinnvoll ist, dass man das draußen im Freien erledigt. Im Sitzungssaal wird jetzt wieder viel gelüftet. Daher sollte man sich tatsächlich warm anziehen, weil es oft sehr kalt ist während der Sitzung. Alle Beteiligten, auch die Richterinnen und Richter, tragen ffp2-Masken und sitzen in dem gebotenen Abstand zueinander. Bei einer Scheidung wird am Anfang der Ausweis jedes Ehegatten auch kontrolliert und manchmal ist es nötig, dass man dazu kurz die Maske abnimmt, damit der Richter / die Richterin sehen kann, wer dahinter steckt und das mit dem Foto auf dem Ausweis vergleichen kann. Oft gibt es zusätzlich auf den Tischen den sogenannten Spuckschutz. Wenn man über Treppen in den ersten Stock muss, sind Auf- und Abgang voneinander getrennt. Den Aufzug soll nur eine Person jeweils benutzen. Sitzungen per Video werden (noch) nicht abgehalten. Manchmal gibt es die Möglichkeit auch eine Scheidung im schriftlichen Verfahren zu erledigen. Dann muss die Anhörung komplett schriftlich durch persönliche Erklärungen der Beteiligten / Eheleute erfolgen. Das soll aber die absolute Ausnahme sein, da eine Scheidung eine sehr persönliche Sache ist, sollen die Eheleute dazu grundsätzlich persönlich angehört werden. Und klar: die Verhandlung ist nicht öffentlich bis auf die Verkündung des Beschlusses.