Dr. Brinkmann Strafverteidigung

Dr. Brinkmann Strafverteidigung Kompetenz in der Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen, anwaltliche Betreuung und Beratung in Strafvollzug und Maßregelvollzug.

Nach zwei Tagen Hauptverhandlung steht fest: Die Untersuchungshaft für meinen Mandanten ist beendet! Das Landgericht Hei...
30/04/2026

Nach zwei Tagen Hauptverhandlung steht fest: Die Untersuchungshaft für meinen Mandanten ist beendet! Das Landgericht Heidelberg verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und blieb damit deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Es setzte diese Strafe auf meinen Antrag hin zur Bewährung aus und erließ eine sofortige Freilassungsweisung für meinen Mandanten. Ein schöner Erfolg nach mehr als sechs Monaten Untersuchungshaft!

Das letzte Wort ist eine Art „heiliges Recht“ des Angeklagten im Strafverfahren. Wird es nicht gewährt, ist das nachfolg...
13/04/2026

Das letzte Wort ist eine Art „heiliges Recht“ des Angeklagten im Strafverfahren. Wird es nicht gewährt, ist das nachfolgende Urteil nichts mehr wert. Um so wichtiger ist es, gemeinsam mit der Verteidigung zu überlegen, was in diesem Zusammenhang gesagt wird und was nicht. Meistens wertvoll sind Entschuldigungen, das Darlegen von Reue - und nicht zuletzt das Anschließen an die Ausführungen der Verteidigung. Es steht dem Angeklagten aber letztlich völlig frei, was er sagen möchte. Er darf dabei weder begrenzt noch unterbrochen werden, solange er nicht erneut Straftaten (etwa Beleidigungen) begeht. Heikel ist das (ausführliche) Nutzen des letzten Wortes dann, wenn der Angeklagte sich nicht gut im Zaum halten kann - es gab schon Bewährungschancen, die im letzten Wort gestorben sind.
Daher empfiehlt es sich, dem Ratschlag des eigenen Verteidigers zu folgen, was das Nutzen dieses „heiligen Rechts des Angeklagten“ angeht.

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