13/04/2026
Das letzte Wort ist eine Art „heiliges Recht“ des Angeklagten im Strafverfahren. Wird es nicht gewährt, ist das nachfolgende Urteil nichts mehr wert. Um so wichtiger ist es, gemeinsam mit der Verteidigung zu überlegen, was in diesem Zusammenhang gesagt wird und was nicht. Meistens wertvoll sind Entschuldigungen, das Darlegen von Reue - und nicht zuletzt das Anschließen an die Ausführungen der Verteidigung. Es steht dem Angeklagten aber letztlich völlig frei, was er sagen möchte. Er darf dabei weder begrenzt noch unterbrochen werden, solange er nicht erneut Straftaten (etwa Beleidigungen) begeht. Heikel ist das (ausführliche) Nutzen des letzten Wortes dann, wenn der Angeklagte sich nicht gut im Zaum halten kann - es gab schon Bewährungschancen, die im letzten Wort gestorben sind.
Daher empfiehlt es sich, dem Ratschlag des eigenen Verteidigers zu folgen, was das Nutzen dieses „heiligen Rechts des Angeklagten“ angeht.