Rechtsanwaltspartnerschaft Schöwe Knye Tiek

Rechtsanwaltspartnerschaft Schöwe Knye Tiek Die Kanzlei Schöwe Knye Tiek - Wir helfen Ihnen Recht zu bekommen. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Erstellers.

Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG und § 2 DL-InfoV:

SCHÖWE KNYE TIEK
Rechtsanwaltspartnerschaft
Lübecker Strasse 111-113
19059 Schwerin

Vertreten durch:

RA Dr. Axel Schöwe
RA Ullrich Knye
RA Volker Wilfried Tiek

Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft, eingetragen im Partnerschaftsregister des Amtsgerichtes Schwerin PR 26. Die Registrierung lautet wie folgt:




•Schöwe Knye Tiek Rechtsanwaltspartnerschaft
Sie erreichen uns Montags - Freitags unter der Anschrift:



•Lübecker Straße 111-113
•19059 Schwerin
•Tel.: 0385/76099-0
•Fax: 0385/76099-79
•E-Mail: [email protected]

Die Rechtsanwälte Dr. Axel Schöwe, Ullrich Knye und Volker Tiek sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern und berechtigt, die Mandanteninteressen bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland zu vertreten.

•Die Umsatzsteueridentifiationsnummer lautet DE 813841183.
•Für unsere Mandatsbeziehung gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Schwerin.
•Wir sind bei der ERGO Versicherung, Victoriaplatz 1, 40477 Düsseldorf für unsere Tätigkeit in Deutschland Haftpflicht versichert.
•Die für diese Kanzlei maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind: Bundesrechtsanwaltsordnung, Berufsordnung, Fachanwaltsordnung, RVG. Für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs die "Standesregeln der Rechtsanwälte in der europäischen Gemeinschaft". Die entsprechenden Regelungen erhalten Sie unter: www.brak.de



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07/07/2025

Geschwindigkeitsmessungen/Rote-Ampel-Blitzer

Die professionelle Auswertung von Geschwindigkeitsmessungen in Schwerin ist Teil unserer Arbeit! Dies wird nicht zuletzt möglich durch die Anschaffung des PoliScan Tuff Viewer, dem Auswerteprogramm der Behörden; wobei wir vermutlich die derzeit einzige Kanzlei in Schwerin sind, die für unsere Mandanten dies ermöglichen kann.
Unsere Landeshauptstadt Schwerin, wie auch viele umliegende Landkreise Gemeinden setzten bei Geschwindigkeitsmessungen auf das laserbasierte Messgerät PolyScan Speed.

Um eine bestmögliche Überprüfung der Geschwindigkeitsmessungen für unsere Mandanten ermöglichen zu können, haben wir seit einiger Zeit das gleiche Auswertungsprogramm, welches die Ordnungsbehörde zur Auswertung der „Blitzbilder“ benutzt.

Dies ermöglicht uns anhand der digitalen hinterlegten Rohmessdaten genau zu überprüfen, ob die Messungen des einzelnen Fahrzeugs im geeichten Meßkorridor stattgefunden haben und wann welche Messung mit welcher Geschwindigkeit vorgenommen wurde.

Eine Überprüfung der Messungen durch einen versierten Fachanwalt für Verkehrsrecht lohnt sich insbesondere dann, wenn neben der Geldbuße Punkte oder gar ein Fahrverbot drohen.

Wir arbeiten für einen legalen Osterspaziergang dort wo wir gern sind in unserem Heimatland auch in diesen schwierigen Z...
08/04/2020

Wir arbeiten für einen legalen Osterspaziergang dort wo wir gern sind in unserem Heimatland auch in diesen schwierigen Zeiten. Maßnahmen sind richtig aber bitte mit Maß.

04/03/2020

innerorts ab 21 km/h zu schnell = Fußgänger für 1 Monat / baldige Änderungen im Bußgeldkatalog (Auszug)

Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts:

• bis 10 km/h 30,00 €
• 11-15 km/h 50,00 €
• 16-20 km/h 70,00 € + 1 Punkt
• 21-25 km/h 80,00 € + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot
• 26-30 km/h 100,00 € + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot
• 31-40 km/h 160,00 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
• 41-50 km/h 200,00 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
• 51-60 km/h 280,00 € + 2 Punkte + 2 Monate Fahrverbot
• 61-70 km/h 480,00 € + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
• ü 70 km/h 680,00 € + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts:

• bis 10 km/h 20,00 €
• 11-15 km/h 40,00 €
• 16-20 km/h 60,00 € + 1 Punkt
• 21-25 km/h 70,00 € + 1 Punkt
• 26-30 m/h 80,00 € + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot
• 31-40 km/h 120,00 € + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot
• 41-50 km/h 160,00 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
• 51-60 km/h 240,00 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
• 61-70 km/h 440,00 € + 2 Punkte + 2 Monate Fahrverbot
• ü 70 km/h 600,00 € + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

01/03/2019

Wissenswertes aus dem Fahreignungsregister

Viele beschäftigen sich aufgrund des (hohen) Punktestandes in Flensburg mit der Frage: Punkteabbau/Punkteabzug durch freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar.

Die Möglichkeit, einen Punkt im Fahreignungsregister zu reduzieren/abzubauen ist nur durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (nicht aufgrund der Teilnahme an einem Aufbauseminar) möglich. Dies wurde mit der Reform des Bußgeldkatalogs in das Gesetz aufgenommen und gilt als sogenannter Modellversuch seit dem 1. Mai 2014.

Durch den Gesetzgeber wurde das in das Gesetz eingebrachte Fahreignungsseminar als Modellversuch zunächst nur für 5 Jahre eingeführt. Dieses läuft deswegen, sollte der Gesetzgeber daran nichts ändern, nur bis 30. April 2020!

Nur noch ungefähr ein Jahr ist es im Moment möglich, bei einem Punktestand von 1-5 Punkten durch Besuch eines Fahreignungsseminars einen "Rabatt" in Höhe 1 Punktes im Fahreignungsregister zu erhalten.

Diese Möglichkeit ist Inhaber einer Fahrerlaubnis einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren durch das Gesetz eingeräumt.

Nach Teilnahme an einem Fahreignungsseminar muss der Fahrerlaubnisbehörde innerhalb eines schmalen Zeitfensters von 2 Wochen nach Beendigung des Seminars eine Teilnahmebescheinigung vorgelegt werden. Maßgeblich dafür dass der Punktestand um einen Punkt reduziert wird ist der aktuelle Punktestand zum Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung. Keinen Punkteabzug aufgrund der Teilnahme an einem Seminar erhält der, der zum maßgeblichen Zeitpunkt schon 6 oder mehr Punkte auf seinem Konto angesammelt hat, selbst dann wenn dies bei Beginn dieses Seminars noch nicht der Fall war. Bei der Ermittlung des maßgeblichen Punktestandes sind die Verkehrsverstöße zu berücksichtigen, die im Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung für das Fahreignungsseminar bereits begangen waren, selbst wenn sie später erst rechtskräftig geahndet werden.

Für die Zweiwochenfrist, zu der die Teilnahmebescheinigung der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden muss, ist das Ausstellungsdatum der Teilnahmebescheinigung durch den Leiter beider Teilmaßnahmen des Seminars entscheidend, bei unterschiedlichen Daten ist dasjenige Datum als Ausstellungsdatum anzusehen, welches der Leiter der abschließenden Maßnahme nach Abschluss des gesamten Fahreignungsseminars unterzeichnet hat.

Eine Abfrage des Punktestandes beim Kraftfahrtbundesamt ist online möglich. Gern sind wir für unsere Mandanten natürlich behilflich und in der Lage für diejenigen Inhaber eines Personalausweises mit PIN-Funktion eine Abfrage direkt in Flensburg vorzunehmen.

Jeder sollte sich bei unklarem Punktestand informieren und gegebenenfalls noch in diesem Jahr die Durchführung eines Fahreignungsseminars in Erwägung ziehen.

Beste Grüße
Fachanwalt für Verkehrsrecht

16/02/2018

Geschwindigkeitsmessungen

Die professionelle Auswertung von Geschwindigkeitsmessungen in Schwerin ist Teil unserer Arbeit! Dies wird nicht zuletzt möglich durch die Anschaffung des PoliScan Tuff Viewer, dem Auswerteprogramm der Behörden; wobei wir vermutlich die derzeit einzige Kanzlei in Schwerin sind, die für unsere Mandanten dies ermöglichen können.

Unsere Landeshauptstadt Schwerin, wie auch viele umliegende Landkreise Gemeinden setzten bei Geschwindigkeitsmessungen auf das laserbasierte Messgerät PolyScan Speed.

Die Einsatzmöglichkeiten dieses Messgerätes sind vielfältig. Es ist als mobiles Messgerät am Straßenrand einsetzbar, wird aber auch in den so genannten Starenkästen bzw. in den Säulen montiert.

Feststellen mussten wir, dass die amtlichen Messungen einer Überprüfung nicht immer standhalten.

Dabei geht es neben der Prüfung der Einhaltung der Vorgaben der Bedienungsanleitung des Messgerätes und den Vorgaben der PTB auch um die Prüfung der digitalen, im Gerät hinterlegten, Messdaten/Falldaten jeder einzelnen Messung.

Um eine bestmögliche Überprüfung der Geschwindigkeitsmessungen für unsere Mandanten ermöglichen zu können, sind wir jetzt in der glücklichen Lage, genau das gleiche Auswertungsprogramm im Besitz zu haben, welches die Ordnungsbehörde zur Auswertung der "Blitzbilder" benutzt.

Dies ermöglicht uns anhand der digitalen hinterlegten Rohmessdaten genau zu überprüfen, ob die Messungen des einzelnen Fahrzeugs im geeichten Meßkorridor stattgefunden haben und wann welche Messung mit welcher Geschwindigkeit vorgenommen wurde.

Dabei musste festgestellt werden, dass die im Bußgeldbescheid vorgeworfene Geschwindigkeit häufig nicht der Geschwindigkeit entsprachen, die anhand der Messdaten ermittelt werden konnte.

Die Abweichungen sind teilweise so gravierend, dass ein beispielsweise ein Fahrverbot im Bußgeldbescheid zu Unrecht angeordnet wurde oder aber auch Punkte im Fahreignungsregister/Verkehrszentralregister zu Unrecht eingetragen würden.

Eine Überprüfung der Messungen durch einen versierten Fachanwalt für Verkehrsrecht lohnt sich insbesondere dann, wenn neben der Geldbuße Punkte oder gar ein Fahrverbot drohen.
Beste Grüße von
Volker Tiek
Euer Fachanwalt für Verkehrsrecht

Sollte einigen mein Beitrag zur Unfallflucht in Facebook zu lang sein, kann mich gern auf unserer Homepage www.skht.de b...
25/09/2017

Sollte einigen mein Beitrag zur Unfallflucht in Facebook zu lang sein, kann mich gern auf unserer Homepage www.skht.de besuchen und nachlesen unter: www.skht.de/aktuelles.html

SCHÖWE KNYE HOMANN-TRIEPS RECHTSANWALTSPARTNERSCHAFT - Wir helfen Ihnen Recht zu bekommen - Dr. Axel Schöwe, Ullrich Knye, Anne Homann-Trieps und Volker Tiek - Rechtsanwälte in Schwerin

Adresse

Lübecker Straße 111/113
Schwerin
19059

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 17:00
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