Rechtsanwälte Löhr, Dr. Kronast, Körblein, Geisler

Rechtsanwälte Löhr, Dr. Kronast, Körblein, Geisler Als Fachanwaltskanzlei vertreten wir Sie kompetent in allen rechtlichen Fragen. Mittelstand u. Privat Alles was Ihr Recht ist!

… wir setzen uns dafür ein.

Als spezialisierte Rechtanwälte vertreten wir seit Jahren erfolgreich Mittelstand und Privatpersonen. Unser Anspruch ist die für Sie optimale Lösung zu finden. Ausgehend von unseren Kanzleien in Schwabach und Windsbach vertreten wir Ihre Interessen deutschlandweit. Die Anwälte Heckel, Löhr, Dr. Kronast, Körblein und Geisler sind tätig in einer Vielzahl von Rechtsgebieten. Rechtsanwalt Holger Löhr

ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Erbrecht. Rechtsanwalt Dr. Stephan Kronast ist Fachanwalt für Bau-
und Architektenrecht. Rechtsanwalt
Philipp Körblein ist Fachanwalt für Familienrecht. Herr Rechtsanwalt Heckel ist Fachanwalt für Erbrecht. Bitte beachten Sie auch unsere Spezialseiten:

Familienrecht: www.ehescheidung-direkt.de
Verkehrsrecht: www.verkehrsrecht-direkt.de
Arbeitsrecht: www.kuendigung-online.de

Ein Mehrfamilienhaus zu erben klingt nach Ertrag. Zu dritt zu erben klingt schnell nach Stillstand.Mit dem Erbfall tritt...
21/08/2026

Ein Mehrfamilienhaus zu erben klingt nach Ertrag. Zu dritt zu erben klingt schnell nach Stillstand.
Mit dem Erbfall tritt die Erbengemeinschaft in alle laufenden Mietverhältnisse ein – ohne Zutun, ohne neuen Vertrag. Vermieterin sind damit die Miterben gemeinsam. Bleibt eine Einigung aus, unterbleiben Mahnungen, Mieterhöhungen und Reparaturen, und einseitig erklärte Kündigungen sind im Zweifel unwirksam.
Entlastend ist: Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung können die Miterben mit Stimmenmehrheit beschließen (§ 2038 Abs. 2 BGB i.V.m. § 745 BGB) – die Mehrheit richtet sich nach Erbteilen, nicht nach Köpfen. Für die Kündigung eines Mietverhältnisses hat der BGH dies bestätigt (Urteil vom 11.11.2009 – XII ZR 210/05), sofern sie ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.
Praktisch heißt das: Erbquoten klären, ein Nachlasskonto einrichten, Verwaltungsbeschlüsse schriftlich mit Datum und Stimmverhältnis festhalten und eine Person für den Schriftverkehr benennen. Und ein verbreiteter Irrtum sei ausgeräumt: Die Mieten werden nicht monatlich unter den Miterben aufgeteilt. Sie fallen in den Nachlass; geteilt wird grundsätzlich erst bei der Auseinandersetzung (§ 2038 Abs. 2 S. 3 BGB).
Solche Fälle liegen zwischen zwei Rechtsgebieten. Wir beraten Sie im Erbrecht zur Erbengemeinschaft und begleiten Sie zugleich mietrechtlich – unser Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht prüft Kündigung, Mieterhöhung und Rückstände im selben Haus. Vereinbaren Sie einen Termin für eine zeitnahe Erstberatung.

Eine Immobilie, drei Erben, keine Einigung. Und irgendwann fällt der Satz: „Dann lasse ich eben versteigern.“Rechtlich i...
11/08/2026

Eine Immobilie, drei Erben, keine Einigung. Und irgendwann fällt der Satz: „Dann lasse ich eben versteigern.“
Rechtlich ist das möglich. Jeder Miterbe kann die Auseinandersetzung verlangen und die Teilungsversteigerung betreiben – ohne Zustimmung der anderen (§ 2042 BGB, § 180 ZVG).
Wirtschaftlich ist der Schritt weniger eindeutig, als er klingt. Wer den Antrag stellt, gibt die Preisbildung aus der Hand. Was die Immobilie am Ende einbringt, entscheidet der Versteigerungstermin – und zwar für alle Miterben gleichermaßen, auch für den Antragsteller.
Häufig übersehen wird der zweite Teil: Mit dem Zuschlag ist die Erbengemeinschaft nicht beendet. Der Erlös tritt nach § 2041 BGB an die Stelle der Immobilie und gehört weiterhin allen gemeinsam. Verteilt wird er in einem gesonderten Verfahren. Bleibt der Streit bestehen, wird der Erlös hinterlegt – der Konflikt läuft weiter, nur ohne die Immobilie.
Gerade bei vermieteten Objekten lohnt sich der Blick auf Alternativen: Übernahme durch einen Miterben, freihändiger Verkauf, Auseinandersetzungsvereinbarung. Welcher Weg wirtschaftlich trägt, hängt vom Einzelfall ab.
Sinnvoll ist es, die Auseinandersetzung vorzubereiten, bevor ein Antrag bei Gericht liegt. Eine frühzeitige Prüfung schafft Klarheit über Werte, Handlungsspielräume und Kosten.
Bei vermieteten Immobilien kommen regelmäßig mietrechtliche Fragen hinzu. Durch den in unserer Kanzlei tätigen Fachanwalt für Mietrecht können beide Bereiche aufeinander abgestimmt bearbeitet werden – rechtliche Begleitung aus einer Hand.
Sie stehen vor einer Auseinandersetzung? Sprechen Sie uns über die Homepage oder per Direktnachricht an.

Ihr habt euer Elternhaus mit Nießbrauch der Eltern übertragen bekommen und Jahre später steht eine Scheidung im Raum? Wa...
07/08/2026

Ihr habt euer Elternhaus mit Nießbrauch der Eltern übertragen bekommen und Jahre später steht eine Scheidung im Raum?
Was viele nicht wissen: Ob und wie diese Immobilie in den Zugewinnausgleich einfließt, hängt entscheidend davon ab, wie sich ihr Wert entwickelt hat.
Grundsätzlich gilt eine solche Immobilie als privilegierter Erwerb. Solange nur der Nießbrauchswert altersbedingt sinkt, wird dieser Zuwachs regelmäßig nicht separat gerechnet. Steigt aber der Wert des Grundstücks selbst deutlich, muss der Nießbrauch nach der Rechtsprechung des BGH sowohl im Anfangs- als auch im Endvermögen berücksichtigt werden.
Gerade bei Immobilien können Fehlentscheidungen bei dieser Bewertung erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung schafft häufig Klarheit.
Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin.

Eine Immobilie wurde vor mehr als zehn Jahren an ein Kind verschenkt, der Nießbrauch bleibt aber beim Schenker. Viele ge...
04/08/2026

Eine Immobilie wurde vor mehr als zehn Jahren an ein Kind verschenkt, der Nießbrauch bleibt aber beim Schenker. Viele gehen davon aus, dass eine solche Schenkung damit endgültig sicher ist. Das trifft aber häufig nicht zu.

Nach der Rechtsprechung des BGHs beginnt die zehn-Jahres-Frist in diesen Fällen regelmäßig nicht zu laufen. Der Grund: wer sich dem Nießbrauch uneingeschränkt vorbehält, gibt den wirtschaftlichen Genuss der Immobilie nicht auf, trotz Grundbuchumschreibung.

Der volle Wert der Immobilie kann deshalb noch Jahrzehnte später Grundlage eines Pflichtteilergänzungsanspruchs sein.

Ob und in welcher Höhe ein solcher Anspruch besteht, lässt sich regelmäßig erst nach einer sorgfältigen Prüfung beurteilen.

Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt auf; per DM oder über unsere Homepage.

Die Firma gehört Ihrem Ehepartner. Gehen Sie bei der Scheidung trotzdem leer aus?Nicht unbedingt. Leben Sie im gesetzlic...
28/07/2026

Die Firma gehört Ihrem Ehepartner. Gehen Sie bei der Scheidung trotzdem leer aus?

Nicht unbedingt. Leben Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, bleibt das Unternehmen zwar alleiniges Eigentum Ihres Ehepartners. Sie erhalten deshalb weder automatisch Firmenanteile noch ein Mitspracherecht.

Der Unternehmenswert kann aber den Zugewinnausgleich erheblich beeinflussen. Entscheidend ist, wie sich das Vermögen beider Ehepartner während der Ehe entwickelt hat. Verglichen werden das Anfangsvermögen bei der Eheschließung und das Endvermögen zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags. Der Wert des Anfangsvermögens wird dabei um den Kaufkraftverlust bereinigt.

Wurde das Unternehmen bereits vor der Ehe gegründet, fließt grundsätzlich dessen Wertsteigerung in die Berechnung ein. Wurde es erst während der Ehe aufgebaut, kann ein erheblicher Teil des Unternehmenswerts Zugewinn darstellen. Der konkrete Zahlungsanspruch ergibt sich jedoch erst aus dem Vergleich des gesamten Zugewinns beider Ehepartner.

Besonders streitanfällig ist die Unternehmensbewertung: Nicht der Umsatz ist entscheidend, sondern der nachhaltig erzielbare Ertrag. Abzüge wie ein angemessener Unternehmerlohn und eine latente Steuerlast können den Wert beeinflussen.

Damit belastbare Zahlen vorliegen, können Auskunft und Belege verlangt werden. Reichen Bilanzen, Jahresabschlüsse und Steuerunterlagen nicht aus, kann eine sachverständige Bewertung erforderlich werden.

Ganz gleich, ob das Unternehmen Ihnen oder Ihrem Ehepartner gehört: Lassen Sie die Bewertung und den Zugewinnausgleich frühzeitig prüfen. Kontaktieren Sie uns per DM oder über unsere Homepage.

Scheidung: Firma beim Ehepartner - bekomme ich trotzdem etwas davon?
28/07/2026

Scheidung: Firma beim Ehepartner - bekomme ich trotzdem etwas davon?

Wenn ein Ehegatte ein Unternehmen führt, Gesellschafter einer GmbH ist oder eine Arztpraxis, Kanzlei oder einen anderen selbständigen Betrieb aufgebaut hat, entsteht bei einer Trennung häufig ein grundlegendes Missverständnis:

Scheidung bedeutet weit mehr als das Ende einer Ehe.Geht es um Immobilien, Unternehmen oder größere Vermögenswerte, steh...
26/07/2026

Scheidung bedeutet weit mehr als das Ende einer Ehe.

Geht es um Immobilien, Unternehmen oder größere Vermögenswerte, stehen oft Entscheidungen an, die erhebliche wirtschaftliche Folgen haben können. Eine frühzeitige Strategie ist deshalb häufig wichtiger als ein späterer Rechtsstreit.

Als Fachanwalt für Familienrecht begleite ich Mandanten insbesondere bei komplexen Scheidungsverfahren, Zugewinnausgleich, Unterhaltsfragen sowie der rechtssicheren Gestaltung von Eheverträgen.

Mein Ziel ist nicht nur, Ihre rechtlichen Ansprüche durchzusetzen, sondern gemeinsam mit Ihnen wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu entwickeln.

Denn gute Beratung beginnt lange bevor ein Gericht entscheidet.

Sie möchten Ihre Situation frühzeitig rechtlich bewerten lassen? Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin.

Es geht selten nur um Recht. Meist geht es um das, was Menschen über Jahre aufgebaut haben.Eine Immobilie. Ein Unternehm...
26/07/2026

Es geht selten nur um Recht. Meist geht es um das, was Menschen über Jahre aufgebaut haben.

Eine Immobilie. Ein Unternehmen. Das Familienvermögen. Oder die finanzielle Zukunft nach einer Trennung.

Gerade im Familien- und Erbrecht haben rechtliche Entscheidungen oft weitreichende wirtschaftliche Folgen. Es geht nicht nur darum, wer recht hat. Es geht darum, Vermögen zu schützen, Streit zu vermeiden und tragfähige Lösungen für die Zukunft zu finden.

Deshalb beschränken wir uns nicht darauf, rechtliche Fragen zu beantworten.

Wir entwickeln gemeinsam mit unseren Mandanten Strategien, die Risiken frühzeitig erkennen, wirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen und komplexe Sachverhalte verständlich machen. Unser Ziel ist eine Beratung, die nicht nur juristisch überzeugt, sondern auch langfristig die richtigen Weichen stellt.

Verständlich. Strategisch. Wirtschaftlich.

Diese drei Begriffe beschreiben nicht nur unsere Arbeitsweise. Sie sind unser Anspruch an jede Beratung.

📍 Persönlich in Schwabach und bundesweit für unsere Mandanten tätig.

Folgen Sie unserem Profil für verständliche Informationen rund um Familienrecht und Erbrecht mit besonderem Fokus auf Immobilien, Unternehmen und Vermögen.

Ein Erbfall betrifft nicht nur Vermögen, sondern häufig auch Familien.Gerade wenn Immobilien, Unternehmen oder größere V...
26/07/2026

Ein Erbfall betrifft nicht nur Vermögen, sondern häufig auch Familien.

Gerade wenn Immobilien, Unternehmen oder größere Vermögenswerte zum Nachlass gehören, können frühzeitige Entscheidungen spätere Konflikte vermeiden.

Als Fachanwältin für Erbrecht sowie Testamentsvollstreckerin unterstütze ich Mandanten unter anderem bei der Testamentsgestaltung, Pflichtteilsansprüchen, Erbengemeinschaften und der rechtlichen Nachfolgeplanung.

Mein Anspruch ist es, komplexe rechtliche Fragen verständlich zu erklären und Lösungen zu entwickeln, die langfristig Bestand haben.

Denn eine gute Nachlassplanung schützt nicht nur Vermögen, sondern oft auch den Familienfrieden.
Gerne unterstütze ich Sie dabei, Ihren Nachlass rechtssicher und vorausschauend zu gestalten.

Der Ehevertrag stand beim Notar und lange bevor das Unternehmen zu dem wurde, was es heute ist.Genau das kann zum Risiko...
26/07/2026

Der Ehevertrag stand beim Notar und lange bevor das Unternehmen zu dem wurde, was es heute ist.

Genau das kann zum Risiko werden: Was beim Vertragsschluss fair und ausgewogen war, kann Jahre später völlig anders aussehen.

Gerichte prüfen im Scheidungsfall nicht nur, ob ein Ehevertrag wirksam zustande gekommen ist. Über die sogenannte Ausübungskontrolle nach § 242 BGB wird zusätzlich gefragt, ob sich eine Seite angesichts der tatsächlichen Entwicklung noch auf einzelne Klauseln berufen darf.

Für Unternehmer bedeutet das: Ein gewachsenes Unternehmen kann eine früher vereinbarte Regelung im Ergebnis entwerten. Nicht, weil der Vertrag unwirksam wäre, sondern weil ein Gericht ihn im Einzelfall korrigiert.

Lassen Sie bestehende Eheverträge prüfen, bevor sie im Trennungsfall zur Belastung werden. Wir beraten Unternehmer und Gesellschafter in Schwabach, Nürnberg, Fürth, Roth und bundesweit: persönlich, telefonisch oder online.

Adresse

Limbacher Str. 62
Schwabach
91126

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 18:00
Dienstag 08:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 18:00
Donnerstag 08:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 15:00

Telefon

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