Ira Kröswang - Nachlass & Erben

Ira Kröswang - Nachlass & Erben Plötzlich geerbt? Den Nachlass sicher regeln. Ich begleite Sie dabei. Württ. Erhalten Sie schnell und rechtssicher Ihr rechtmäßiges Erbe.

Notarassessorin | Nachlass-Expertin
Einfach erben: 📘 Buch • 🎓 Kurse • Podcast • ⚖️ Kanzlei
https://kanzlei-kroeswang.de 🩵 Die Kanzlei Kröswang begleitet Sie bis zur vollständigen Auseinandersetzung des Nachlasses. Die Kanzlei Kröswang ist bekannt aus dem Bayerischen Rundfunk und hat mit über 15 Jahren Erfahrung mehr als 21.580.000,00 Euro an Erben übergeben. Schreiben Sie uns eine Nachricht, wir r

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03/09/2026

Nach einem Todesfall beginnt oft sehr schnell das große Sortieren: Briefe werden geöffnet, Ordner durchgesehen, Schubladen geleert!

Und genau dabei verschwinden manchmal Unterlagen, die später noch wichtig werden.

Diese fünf Dokumente würde ich deshalb immer zuerst zur Seite legen:

1️⃣ Die letzten Kontoauszüge: Sie zeigen laufende Zahlungen, regelmäßige Abbuchungen, mögliche Einnahmen und oft auch Verträge, an die sonst niemand gedacht hätte.

2️⃣ Versicherungspolicen: Lebensversicherung, Hausrat, Haftpflicht, Gebäudeversicherung oder private Zusatzversicherungen können Ansprüche auslösen oder noch gekündigt werden müssen.

3️⃣ Steuerbescheide und Unterlagen vom Finanzamt:
Es können noch Steuererklärungen fehlen, Erstattungen offen sein oder Nachzahlungen bestehen. Deshalb nicht vorschnell entsorgen.

4️⃣ Darlehens- und Kreditunterlagen: Auch Schulden gehören zum Nachlass. Gerade ältere Finanzierungen oder private Darlehen werden sonst leicht übersehen.

5️⃣ Notarunterlagen: Darin können sich Hinweise auf Testamente, Immobilien, Vollmachten, Schenkungen oder frühere Übertragungen befinden.

Mein Rat: Legen Sie diese Unterlagen zunächst separat und vollständig ab.

➡️ Noch nicht bewerten.
➡️ Noch nicht aussortieren.
➡️ Noch nicht entscheiden, was bestimmt unwichtig ist.

Erst wenn Sie einen vollständigen Überblick haben, sollten Sie den Nachlass systematisch ordnen.

Häufige Fehler: alte Unterlagen sofort vernichten, nur die aktuellen Ordner prüfen, private Darlehen übersehen oder wichtige Dokumente auf mehrere Familienmitglieder verteilen!

Merksatz: Im Erbfall kann ein unscheinbares Blatt Papier später wichtiger sein als der ganze Ordner daneben.

🩵 Sie möchten wissen, was Sie nach einem Todesfall zuerst tun sollten und in welcher Reihenfolge?

In meinem Online-Kurs „Einfach Erben“ führe ich Sie Schritt für Schritt durch die Nachlassabwicklung und zeige Ihnen, welche Unterlagen, Fristen und Entscheidungen wirklich wichtig sind.

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03/09/2026

Ihre Mutter kauft ein Schmuckstück für 8.000 Euro.

Die Rechnung liegt noch in der Schublade.

Jahre später stirbt sie und das Schmuckstück gehört zum Nachlass.

Viele Angehörige denken jetzt automatisch: „Dann setzen wir 8.000 Euro an.“

Doch der damalige Kaufpreis ist nicht automatisch der Wert, der heute für den Nachlass entscheidend ist.

Maßgeblich ist grundsätzlich, welchen tatsächlichen Wert der Gegenstand zum relevanten Zeitpunkt hat.

Und der kann deutlich vom ursprünglichen Preis abweichen.

Bei Schmuck spielen zum Beispiel eine Rolle:

▪️ Material und Gewicht
▪️ Zustand
▪️ Marke oder Hersteller
▪️ Alter und Seltenheit
▪️ aktuelle Nachfrage
▪️ der Preis, der am Markt tatsächlich erzielbar wäre

Ein Schmuckstück, das einmal 8.000 Euro gekostet hat, kann Jahre später beispielsweise nur noch 2.500 Euro wert sein.

Es kann, etwa bei seltenen Stücken oder stark gestiegenen Materialwerten, aber auch mehr wert geworden sein.

Genau deshalb sollten Sie größere Nachlassgegenstände nicht einfach anhand alter Rechnungen bewerten.

Die Rechnung kann ein wichtiger Hinweis sein. Sie ist aber kein automatisches Preisschild für den Erbfall.

Das gilt übrigens nicht nur für Schmuck.

Auch bei Kunst, Uhren, Sammlungen, Fahrzeugen oder hochwertigen Möbeln können Kaufpreis und heutiger Wert erheblich auseinanderliegen.

Gerade wenn Pflichtteile, eine Erbauseinandersetzung oder steuerliche Fragen davon abhängen, kann eine fachgerechte Bewertung wichtig werden.

Merksatz: Entscheidend ist nicht, was ein Gegenstand einmal gekostet hat – sondern was er zum maßgeblichen Zeitpunkt tatsächlich wert ist.

🩵 Sie möchten wissen, wie Sie einen Nachlass richtig erfassen, bewerten und Schritt für Schritt abwickeln?

In meinem Online-Kurs „Einfach Erben“ zeige ich Ihnen verständlich, worauf Sie achten sollten und welche typischen Fehler Sie vermeiden können.

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02/09/2026

Sie bekommen Post vom Amtsgericht. Sie möchten das Erbe nicht und denken: „Dann teile ich das einfach schriftlich mit.“

Also kreuzen Sie „Erbe ausschlagen“ an, unterschreiben den Brief und schicken ihn zurück.

Für Sie ist die Sache erledigt.

Doch genau das kann ein folgenschwerer Irrtum sein.

Denn bei einer Erbausschlagung reicht es grundsätzlich nicht, dem Nachlassgericht einfach schriftlich mitzuteilen:

„Ich möchte das Erbe nicht.“

Die Ausschlagung muss in der gesetzlich vorgeschriebenen Form erklärt werden – entweder direkt gegenüber dem Nachlassgericht zur Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form.

Ein normal unterschriebener Brief, eine E-Mail oder eine Nachricht an andere Angehörige genügt grundsätzlich nicht.

Und das Problem dabei: Während Sie glauben, längst ausgeschlagen zu haben, läuft die Ausschlagungsfrist weiter.

Sie beträgt grundsätzlich sechs Wochen. Wann sie genau beginnt, hängt davon ab, wann Sie vom Erbfall und davon erfahren haben, warum Sie Erbe geworden sind.

Wird erst nach Ablauf der Frist festgestellt, dass Ihre Erklärung nicht formwirksam war, kann die Situation erheblich komplizierter werden.

Deshalb:

1️⃣ Verlassen Sie sich nicht auf formlose Mitteilungen.
2️⃣ Prüfen Sie sofort, wann Ihre Ausschlagungsfrist begonnen hat.
3️⃣ Lassen Sie sich vom Nachlassgericht erklären, in welcher Form die Erklärung abgegeben werden muss.
4️⃣ Bewahren Sie Nachweise über die erfolgte Ausschlagung auf.
5️⃣ Prüfen Sie anschließend auch, wer durch Ihre Ausschlagung möglicherweise nachrückt.

Gerade im Erbrecht können wenige Worte den richtigen Inhalt haben – und trotzdem rechtlich nicht ausreichen, wenn die vorgeschriebene Form fehlt.

Merksatz: „Ich habe doch schriftlich ausgeschlagen“ bedeutet nicht automatisch, dass die Erbschaft auch wirksam ausgeschlagen wurde.

🩵 In meinem Online-Kurs „Einfach Erben“ zeige ich Ihnen Schritt für Schritt, welche Entscheidungen nach einem Todesfall anstehen, welche Fristen Sie kennen sollten und welche Fehler sich vermeiden lassen.

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01/09/2026

Fünf Jahre getrennt, zwei Wohnungen, zwei völlig getrennte Leben.

Viele denken in dieser Situation: „Erbrechtlich haben wir doch längst nichts mehr miteinander zu tun.“

Doch genau das kann ein teurer Irrtum sein.

Denn eine Trennung beendet die Ehe nicht und damit grundsätzlich auch nicht automatisch das gesetzliche Erbrecht des Ehepartners.

Das bedeutet: Stirbt einer von beiden, bevor die Scheidung rechtskräftig ist, kann der getrennt lebende Ehepartner weiterhin am Nachlass beteiligt sein.

Entscheidend wird, wie weit das Scheidungsverfahren bereits fortgeschritten war.

Das gesetzliche Ehegattenerbrecht kann bereits vor der rechtskräftigen Scheidung ausgeschlossen sein, wenn zum Todeszeitpunkt die Voraussetzungen für eine Scheidung vorlagen und der Verstorbene selbst die Scheidung beantragt oder einem Scheidungsantrag zugestimmt hatte.

Nur getrennt zu leben – selbst über viele Jahre – reicht dafür allein nicht.

Ein Beispiel:

Sie trennen sich 2021.
Sie ziehen aus und führen seitdem getrennte Haushalte.
Eine Scheidung beantragen Sie nie.

2026 stirbt Ihr Ehepartner ohne Testament.

Dann kann die gesetzliche Erbfolge den getrennt lebenden Ehepartner weiterhin berücksichtigen.

Und das kann erhebliche Auswirkungen haben, wenn zum Nachlass beispielsweise eine Immobilie, Kontoguthaben oder Wertpapiere gehören.

Deshalb sollten Sie nach einer dauerhaften Trennung nicht nur über Scheidung, Unterhalt und Vermögen sprechen, sondern auch über die Frage:

Was passiert eigentlich, wenn einer von uns vorher stirbt?

Prüfen Sie insbesondere:

1️⃣ Gibt es ein Testament oder einen Erbvertrag?
2️⃣ Wurde bereits ein Scheidungsantrag gestellt?
3️⃣ Hat der andere Ehepartner diesem zugestimmt?
4️⃣ Wer würde aktuell gesetzlich erben?
5️⃣ Entspricht dieses Ergebnis überhaupt noch Ihrem heutigen Willen?

Merksatz: Getrennt leben und geschieden sein sind auch im Erbrecht zwei völlig verschiedene Dinge.

🩵 Genau solche Zusammenhänge erkläre ich in meinem Online-Kurs „Einfach Erben“ verständlich und Schritt für Schritt – damit Sie wissen, was im Erbfall wirklich zählt.

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30/08/2026

Sie möchten endlich an das Konto Ihres verstorbenen Vaters kommen.

Die Bank verlangt einen Erbnachweis, also beantragen Sie einen Erbschein. Zwei Wochen später finden Sie Unterlagen über 80.000 Euro Schulden.

Und plötzlich ist die entscheidende Frage: „Kann ich das Erbe überhaupt noch ausschlagen?“

Denn eine Erbschaft kann nicht nur ausdrücklich angenommen werden. Auch Ihr Verhalten kann rechtlich als Annahme gewertet werden.

Der Antrag auf einen Erbschein kann ein sehr deutliches Zeichen dafür sein, dass Sie die Erbschaft als Erbe annehmen.

Ist das Erbe bereits wirksam angenommen, ist eine normale Ausschlagung grundsätzlich nicht mehr möglich.

Genau deshalb ist die Reihenfolge nach einem Todesfall so wichtig.

Bevor Sie vorschnell einen Erbschein beantragen, sollten Sie:

1️⃣ Vermögen und Schulden möglichst vollständig erfassen. Konten, Immobilien und Wertgegenstände sind nur die eine Seite. Prüfen Sie auch Darlehen, offene Rechnungen, Bürgschaften und sonstige Verpflichtungen.

2️⃣ Die Ausschlagungsfrist im Blick behalten. Grundsätzlich beträgt sie sechs Wochen - der genaue Beginn hängt jedoch davon ab, wann Sie vom Erbfall und Ihrer Erbenstellung erfahren haben.

3️⃣ Prüfen, ob Sie überhaupt einen Erbschein benötigen.
Nicht in jedem Erbfall ist er zwingend erforderlich. Je nach vorhandenen Dokumenten kann die Erbenstellung auch anders nachgewiesen werden.

4️⃣ Keine weitreichenden Entscheidungen treffen, bevor Sie den Nachlass kennen. Erst Überblick verschaffen, dann entscheiden.

Und wenn überraschend hohe Schulden erst später auftauchen, bedeutet das nicht automatisch, dass keinerlei rechtliche Möglichkeiten mehr bestehen. Dann sollte die konkrete Situation jedoch unbedingt individuell geprüft werden.

Merksatz: Im Erbfall kann die falsche Reihenfolge entscheidend sein. Erst prüfen – dann handeln.

🩵 Genau deshalb habe ich meinen Online-Kurs „Einfach Erben“ entwickelt. Dort führe ich Sie Schritt für Schritt durch die Nachlassabwicklung und zeige Ihnen, was Sie wann tun sollten – und welche Fehler Sie besser vermeiden.

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29/08/2026

Ihr Vater setzt Sie als Erben ein! ⤵️

Nach seinem Tod meldet sich ein Mann, den Sie kaum kennen und erklärt, dass er sich nun um Haus, Konten, Depot und die weitere Abwicklung des Nachlasses kümmern wird.

Im ersten Moment kann sich das befremdlich anfühlen.

Doch genau das kann Ihr Vater ganz bewusst so gewollt haben.

Denn in einem Testament kann ein Testamentsvollstrecker bestimmt werden.

Seine Aufgabe ist nicht, den Erben etwas wegzunehmen. Im Gegenteil: Er soll dafür sorgen, dass der letzte Wille des Verstorbenen geordnet, neutral und rechtssicher umgesetzt wird.

Je nachdem, was im Testament angeordnet wurde, kann das beispielsweise bedeuten:
▪️ den Nachlass zu sichern und zu verwalten
▪️ offene Verpflichtungen zu klären
▪️ Vermögenswerte im Blick zu behalten
▪️ die Verteilung unter den Erben vorzubereiten
▪️ dafür zu sorgen, dass die Wünsche des Verstorbenen tatsächlich umgesetzt werden

Gerade wenn mehrere Erben beteiligt sind, Immobilien zum Nachlass gehören oder Konflikte zu erwarten sind, kann eine Testamentsvollstreckung für alle Beteiligten eine enorme Entlastung sein.

Denn plötzlich muss nicht jedes Geschwister mit jedem über jede einzelne Entscheidung diskutieren.

Der Testamentsvollstrecker bringt Struktur in eine Situation, die für Angehörige häufig ohnehin emotional genug ist.

Wichtig ist aber auch: Er darf nicht einfach tun, was er möchte. Seine Aufgaben und Befugnisse richten sich nach dem Testament und den gesetzlichen Vorgaben. Er ist dem letzten Willen des Verstorbenen verpflichtet.

Ich selbst begleite als Testamentsvollstreckerin immer wieder Nachlässe und erlebe dabei, wie wertvoll eine neutrale, strukturierte Abwicklung für Familien sein kann.

Merksatz: Ein Testamentsvollstrecker steht nicht zwischen den Erben und ihrem Nachlass - er kann dafür sorgen, dass der letzte Wille verlässlich umgesetzt wird.

🩵 Sie möchten wissen, was nach einem Todesfall konkret zu tun ist und welche Entscheidungen wann anstehen?

In meinem Online-Kurs „Einfach Erben“ führe ich Sie Schritt für Schritt durch die Nachlassabwicklung. Kommentieren Sie KURS – ich sende Ihnen alle Informationen! 🩵

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28/08/2026

Genau dieser Moment überfordert viele Angehörige.

Denn während emotional noch längst nichts vorbei ist, laufen im Hintergrund ganz nüchtern Dinge weiter: Miete, Strom, Versicherungen, Handyvertrag, Auto, Abonnements, Mitgliedschaften, Konten, Post, offene Rechnungen!

Und plötzlich müssen Sie entscheiden: Was muss sofort erledigt werden … und was darf noch warten?

Mein Rat: Versuchen Sie nicht, alles an einem Tag zu lösen. Arbeiten Sie den Nachlass in einer klaren Reihenfolge ab!

1️⃣ Sichern Sie zuerst Wohnung und wichtige Unterlagen: Schlüssel, Testament, Verträge, Kontoauszüge, Versicherungen und persönliche Dokumente sollten geordnet werden, bevor etwas entsorgt wird.

2️⃣ Verschaffen Sie sich einen Überblick über laufende Kosten: Welche Zahlungen gehen weiterhin vom Konto ab? Welche Verträge bestehen noch? Was endet automatisch und was muss aktiv gekündigt werden?

3️⃣ Kündigen Sie nicht vorschnell alles: Manche Verträge oder Zugänge können für die weitere Nachlassabwicklung noch wichtig sein.

4️⃣ Prüfen Sie Vermögen und mögliche Schulden: Nicht nur Kontoguthaben zählt. Auch Darlehen, offene Rechnungen, Forderungen und laufende Verpflichtungen gehören zum Gesamtbild.

5️⃣ Dokumentieren Sie jeden Schritt: Wer wurde informiert? Was wurde gekündigt? Welche Unterlagen fehlen noch? Gerade bei mehreren Erben verhindert eine saubere Dokumentation später viel Streit.

Das Wichtigste: Sie müssen nicht alles gleichzeitig wissen. Sie brauchen zuerst einen Plan. Denn Nachlassabwicklung bedeutet nicht, einfach ein paar Verträge zu kündigen.

Sie bedeutet, ein ganzes Leben Stück für Stück zu ordnen.

🩵 Genau dabei hilft Ihnen mein Online-Kurs „Einfach Erben“. Ich führe Sie Schritt für Schritt durch die Nachlassabwicklung und zeige Ihnen, was wann zu tun ist – verständlich, strukturiert und ohne juristisches Chaos.

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27/08/2026

Ihr Vater stirbt.

Sie gehen davon aus, dass Sie sein einziges Kind sind.

Dann meldet sich plötzlich ein Mann und sagt: „Ich bin ebenfalls sein Sohn.“

Ein Halbbruder, von dem Sie bisher nichts wussten.
Und auf einmal kann sich die gesamte Erbfolge verändern.

Denn für die gesetzliche Erbfolge ist nicht entscheidend, ob Geschwister sich kennen, miteinander aufgewachsen sind oder jemals Kontakt hatten.

Entscheidend ist die rechtliche Abstammung.

Ist Ihr Vater rechtlich auch der Vater Ihres Halbbruders, gehört auch er grundsätzlich zu seinen Kindern – und damit zu den gesetzlichen Erben erster Ordnung.

Das bedeutet: Ein bislang unbekanntes Kind kann grundsätzlich genauso erbberechtigt sein wie ein Kind, das sein ganzes Leben Kontakt zum Verstorbenen hatte.

Wie groß der jeweilige Erbteil tatsächlich ist, hängt von der gesamten Familienkonstellation ab.

Lebt beispielsweise noch ein Ehepartner, erbt auch dieser mit. Gibt es weitere Kinder, verteilt sich der für die Kinder vorgesehene Anteil entsprechend.

Und genau deshalb sollten Sie nach einem Todesfall nicht vorschnell davon ausgehen: „Ich weiß doch, wer zur Familie gehört.“

Gerade bei ungeklärten Familienverhältnissen sollte zunächst geprüft werden:

1️⃣ Gibt es weitere rechtlich anerkannte Kinder?
2️⃣ War der Verstorbene verheiratet?
3️⃣ Existiert ein Testament oder Erbvertrag?
4️⃣ Gibt es verstorbene Kinder mit eigenen Nachkommen?
5️⃣ Ist die familiäre Abstammung rechtlich eindeutig geklärt?

Merksatz: Für die gesetzliche Erbfolge zählt nicht, wie eng eine Beziehung war – sondern wer rechtlich zur Familie gehört.

Und genau deshalb kann die Frage „Wer würde bei mir eigentlich erben?“ überraschendere Antworten haben, als viele denken.

🩵 Möchten Sie Ihre persönliche gesetzliche Erbfolge einmal verständlich nachvollziehen?

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26/08/2026

Ihre Eltern schenken Ihrem Bruder 100.000 Euro für sein Haus.

Sie bekommen nichts. Jahre später sterben Ihre Eltern und Sie und Ihr Bruder erben gesetzlich 50:50.

Viele denken jetzt automatisch: „Dann werden die 100.000 Euro eben von seinem Erbteil abgezogen.“
Doch so einfach ist es nicht.

Nicht jede Schenkung an ein Kind wird später automatisch mit dem Erbe verrechnet.

Entscheidend ist unter anderem, welche Art von Zuwendung damals vorlag und ob Ihre Eltern bestimmt haben, dass sie später ausgeglichen werden soll.

Bei bestimmten sogenannten Ausstattungen kann eine Ausgleichspflicht bestehen. Dazu können beispielsweise größere Zuwendungen gehören, die einem Kind den Aufbau einer eigenen wirtschaftlichen Existenz ermöglichen sollen.

Bei anderen Schenkungen gilt dagegen grundsätzlich:

Eine spätere Verrechnung findet nur statt, wenn die Eltern bei der Schenkung eine entsprechende Ausgleichung angeordnet haben.

Genau deshalb kann es Jahre später innerhalb einer Familie zu einem bösen Erwachen kommen.

Ihr Bruder hat vielleicht bereits 100.000 Euro erhalten – und trotzdem bedeutet das nicht automatisch, dass sein gesetzlicher Erbteil einfach um genau diesen Betrag gekürzt wird.

Wichtig ist außerdem: Die Erbquote selbst verändert sich durch eine ausgleichspflichtige Zuwendung nicht automatisch. Entscheidend ist vielmehr, wie die frühere Zuwendung bei der späteren Auseinandersetzung zwischen den Erben berücksichtigt wird.

Deshalb sollten größere Schenkungen an Kinder immer sauber dokumentiert werden:

1️⃣ Wann wurde das Geld übertragen?
2️⃣ Wofür war es bestimmt?
3️⃣ War es eine Schenkung oder beispielsweise ein Darlehen?
4️⃣ Wurde eine spätere Anrechnung oder Ausgleichung festgelegt?
5️⃣ Gibt es dazu schriftliche Unterlagen?

Merksatz: „Mein Bruder hat schon viel bekommen“ bedeutet im Erbrecht nicht automatisch: „Dann bekomme ich später entsprechend mehr.“

Und genau deshalb sollten Sie nicht nur wissen, was bereits verschenkt wurde, sondern auch, wer bei Ihnen überhaupt gesetzlich erben würde.

🩵 Möchten Sie Ihre persönliche Erbfolge einmal verständlich nachvollziehen?

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24/08/2026

Ihre Mutter überträgt Ihrer Schwester das Haus. Im Grundbuch steht seitdem Ihre Schwester als Eigentümerin. Ihre Mutter behält sich jedoch lebenslang den Nießbrauch vor und wohnt weiterhin dort oder erhält beispielsweise die Mieteinnahmen. Zwölf Jahre später stirbt sie.

Sie denken: „Die Schenkung ist länger als zehn Jahre her. Damit ist sie für meinen Pflichtteil erledigt.“ Doch genau das kann ein Irrtum sein!

Bei Schenkungen gilt für die Pflichtteilsergänzung grundsätzlich eine Zehnjahresfrist. Mit jedem vollständig vergangenen Jahr wird die Schenkung normalerweise weniger berücksichtigt, bis sie nach zehn Jahren grundsätzlich keine Rolle mehr spielt.

Aber entscheidend ist, wann diese zehn Jahre überhaupt zu laufen beginnen.

Hat sich Ihre Mutter einen so umfassenden Nießbrauch vorbehalten, dass sie das Haus wirtschaftlich weiterhin im Wesentlichen selbst nutzen konnte, kann es sein, dass sie den verschenkten Vermögenswert noch gar nicht vollständig „aus der Hand gegeben“ hat.

Dann kann die Zehnjahresfrist trotz Eigentumsübertragung noch nicht oder nicht wie erwartet begonnen haben.

Das bedeutet: Auch eine zwölf Jahre zurückliegende Hausschenkung kann unter bestimmten Voraussetzungen beim Pflichtteil noch relevant sein.

Wichtig ist allerdings: Nicht jedes vorbehaltene Recht führt automatisch dazu. Ein eingeschränktes Wohnrecht kann beispielsweise anders zu beurteilen sein als ein umfassender Nießbrauch.

Deshalb sollten Sie bei früheren Immobilienschenkungen immer genau prüfen:

1️⃣ Wann wurde das Eigentum übertragen?
2️⃣ Welche Rechte hat sich der Schenkende vorbehalten?
3️⃣ Durfte er weiterhin selbst wohnen?
4️⃣ Durfte er die Immobilie vermieten und die Einnahmen behalten?
5️⃣ Wie weit konnte der neue Eigentümer tatsächlich über die Immobilie verfügen?

Und bevor Pflichtteilsansprüche berechnet werden können, muss zunächst klar sein: Wer ist überhaupt Erbe geworden?

🩵 Möchten Sie wissen, wie die gesetzliche Erbfolge in Ihrer eigenen Familie aussieht?

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Adresse

Im Benzfeld 49
Schwäbisch Gmünd
73527

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:30
14:00 - 16:00
Dienstag 09:00 - 12:30
14:00 - 16:00
Mittwoch 09:00 - 12:30
Donnerstag 09:00 - 12:30
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Freitag 09:00 - 12:30

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