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🏢✨ Darum liebt unser Team die Kanzlei Zapp! ✨🏢Stell dir vor, du bist mehr als nur eine Nummer – du bist Teil eines Teams...
08/10/2026

🏢✨ Darum liebt unser Team die Kanzlei Zapp! ✨🏢

Stell dir vor, du bist mehr als nur eine Nummer – du bist Teil eines Teams, das Wertschätzung, Flexibilität und persönliche Entwicklung lebt! 😍 Unsere Mitarbeiter empfehlen uns mit unglaublichen 9,7 von 10 Punkten als Arbeitgeber weiter, und das aus gutem Grund! 🙌

Was macht uns so besonders?

Eine Atmosphäre des Respekts, echte Mitgestaltungsmöglichkeiten und unser innovatives Flex-Freitag-Modell!

💼 Egal ob Büro oder Homeoffice, bei uns entscheidest du!

Sei Teil einer Kanzlei, die nicht nur redet, sondern handelt. Erfahre selbst, warum unsere Mitarbeiter sich bei uns zuhause fühlen!

👉 Komm ins Team Zapp und erlebe den Unterschied! 🌟

Sie sind Unternehmer in Schwäbisch Gmünd oder Umgebung und möchten Ihr Unternehmen steuerlich optimal aufstellen? 💭Ihr U...
24/09/2026

Sie sind Unternehmer in Schwäbisch Gmünd oder Umgebung und möchten Ihr Unternehmen steuerlich optimal aufstellen? 💭

Ihr Unternehmen hat bereits eine gewisse Größe erreicht – etwa als GmbH oder in einer vergleichbaren Struktur – und Sie erwarten eine Beratung, die wirklich zu Ihnen und Ihrem Unternehmen passt?

Ihre Buchhaltung ist intern gut organisiert, Ihnen fehlt jedoch ein Steuerberater, der Ihnen den Rücken freihält, Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigt und Sie proaktiv begleitet. 🤝

Genau hier setzen wir an.

Wir sind spezialisiert auf die Beratung anspruchsvoller Unternehmen – von der laufenden steuerlichen Begleitung, über die Abschlusserstellung bis hin zu strategischen Fragestellungen, die Ihre unternehmerischen Entscheidungen maßgeblich beeinflussen.

In den nächsten Beiträgen geben wir Ihnen Einblicke in genau diese Themen, praxisnah und auf den Punkt gebracht. 📊


Erstellt mit KI-Unterstützung.⚖️ UNTERNEHMENSNACHFOLGE: KOMMT DIE ERBSCHAFTSTEUER AUF DEN PRÜFSTAND?Wer derzeit die Über...
16/09/2026

Erstellt mit KI-Unterstützung.

⚖️ UNTERNEHMENSNACHFOLGE: KOMMT DIE ERBSCHAFTSTEUER AUF DEN PRÜFSTAND?

Wer derzeit die Übertragung eines Unternehmens auf die nächste Generation plant, sollte den 13. Oktober 2026 im Blick behalten.

An diesem Tag verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen bei Erbschaften und Schenkungen (Az. 1 BvR 804/22).

Worum geht es?

Das Erbschaftsteuerrecht begünstigt die Übertragung von Betriebsvermögen erheblich. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können bei der sogenannten Regelverschonung 85 % und bei der Optionsverschonung sogar 100 % des begünstigten Vermögens von der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer verschont werden.

Genau diese unterschiedliche Behandlung von Betriebs- und Privatvermögen steht nun erneut auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand.

📌 Was bedeutet das für Unternehmerinnen und Unternehmer?

Zunächst: Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen gelten unverändert weiter. Wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird und welche Konsequenzen sich daraus gegebenenfalls für den Gesetzgeber ergeben, ist derzeit offen.

Eine überstürzte Unternehmensübertragung allein wegen des anstehenden Verfahrens halte ich daher nicht für angezeigt.

Anders sieht es aus, wenn eine Unternehmensnachfolge ohnehin bereits geplant oder konkret vorbereitet wird. Dann sollte geprüft werden, ob und wann eine Übertragung unter den derzeit geltenden Rahmenbedingungen sinnvoll umgesetzt werden kann.

Denn gerade bei der Unternehmensnachfolge gilt: Steuerliche Gestaltung ist nur ein Teil der Entscheidung. Versorgung des Übergebers, gesellschaftsrechtliche Struktur, Kontrolle, Finanzierung und die persönliche Bereitschaft der nächsten Generation müssen ebenso berücksichtigt werden.

➡️ Mein Fazit: Kein Anlass für Aktionismus – aber ein guter Anlass, bestehende Nachfolgeplanungen auf den Prüfstand zu stellen.

10/09/2026

✨Der Flex-Freitag bei Kanzlei Zapp: Deine Freiheit, dein Freitag! ✨

Stell dir vor, du hast die Freiheit, deine Arbeitswoche nach deinen Bedürfnissen zu gestalten – genau das bietet der Flex-Freitag bei der Kanzlei Zapp. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Wahl, ihren Freitag ganz individuell zu nutzen: sei es für ungestörtes, konzentriertes Arbeiten oder als Start in ein verlängertes Wochenende. 💼

🏖️ Der Freitag bei uns ist mehr als nur ein Arbeitstag – er ist ein Tag der Möglichkeiten, an dem du bestimmst, wann und wie deine Woche endet.

Von Montag bis Donnerstag haben wir feste Kernarbeitszeiten, die Raum für Teamarbeit und persönliche Absprachen schaffen. Doch der Freitag gehört dir. Uns ist es wichtig, dass die Arbeit nicht nur effizient, sondern auch in einem Umfeld erfolgt, das die individuellen Bedürfnisse unserer Kolleginnen und Kollegen berücksichtigt.

Unser einzigartiges Arbeitszeitmodell geht über die klassische 4-Tage-Woche hinaus und setzt auf eine flexible Handhabung: Wer die Zeit hat, kann sie für Erholung nutzen oder weiterhin produktiv sein, wenn das der individuellen Planung dient. Das gibt unserem Team die Freiheit und das Vertrauen, Verantwortung für die eigene Arbeit und Lebensgestaltung zu übernehmen.

➡️ Bist du bereit, Teil einer Kanzlei zu werden, die Verantwortung und Flexibilität in Einklang bringt? Erlebe, wie Selbstbestimmung und Vertrauen eine hochzufriedene und motivierte Atmosphäre in der Arbeitswelt schaffen.

📢 Entdecke jetzt, wie der Flex-Freitag bei der Kanzlei Zapp nicht nur dein Arbeitsleben, sondern auch deine Work-Life-Balance revolutioniert. Lass dich inspirieren und erfahre mehr über unsere innovativen und zukunftsweisenden Arbeitsmodelle! 🗓️🤝

02/09/2026

💡Vorsicht vor schweren Fällen der Steuerhinterziehung! 😲💰

Wusstet ihr, dass bereits ab 50.000 € verkürzter Steuer von einem besonders schweren Fall gesprochen wird, der drastische Konsequenzen nach sich ziehen kann? Der Bundesgerichtshof (BGH) betont, dass auch die fehlerhafte Feststellung von zu niedrigen Einkünften in Steuerbescheiden erhebliche rechtliche Folgen haben kann. Dies ist besonders relevant, wenn es um die Gewinnfeststellungsbescheide von Personengesellschaften wie z.B. OHGs geht. Eine zu niedrige Gewinnfeststellung könnte den Steueranspruch gefährden und somit auch die Einkommensteuerbescheide der einzelnen Gesellschafter beeinflussen. 🚨📉

Im Zentrum steht dabei die rückwirkende Steuerfestsetzung für bis zu 15 Jahre. Besonders schwere Fälle werden nicht nur finanziell geahndet, sondern können Freiheitsstrafen zwischen 6 Monaten und 10 Jahren nach sich ziehen. Eine Geldstrafe ist bei solchen Vergehen nicht möglich! 😳

Es gibt jedoch eine Möglichkeit, straffrei aus dieser Situation herauszukommen: Eine wirksame Selbstanzeige. Diese muss jedoch rechtzeitig erfolgen, bevor die Tat entdeckt wird. In schwerwiegenden Fällen müssen alle nicht erklärten Einkünfte der letzten 15 Jahre offengelegt werden. Neben der Nachzahlung der hinterzogenen Steuer sind auch Hinterziehungszinsen von 6% sowie ein zusätzlicher Zuschlag von 10 bis 20% fällig. Für weniger schwerwiegende Fälle beträgt die Nacherklärungspflicht jedoch nur 10 Jahre. 📑🔍

📢 Seid schlau, bleibt straffrei: Handelt jetzt, um langfristige rechtliche und finanzielle Probleme zu verhindern! Vermeidet hohe Strafen und teure Zinsen. Schützt eure Finanzen und teilt diese wichtige Information mit denen, die es wissen müssen.

➡️ Weitere Informationen findet ihr unter: https://www.wp-zapp.de/aktuelles/schlagzeilen

😊👥

📢 Achtung, Vermieter und Immobilienbesitzer! 🏠💡Ein aktueller und lehrreicher Fall aus Bremen zeigt, wie wichtig die rich...
20/08/2026

📢 Achtung, Vermieter und Immobilienbesitzer! 🏠💡

Ein aktueller und lehrreicher Fall aus Bremen zeigt, wie wichtig die richtige Strategie beim Verkauf von Immobilien ist, vor allem in Bezug auf Renovierungskosten und Steuerabzüge. Ein Steuerpflichtiger wollte seine Investitionsausgaben für ein verkauftes Mietobjekt als nachträgliche Werbungskosten absetzen. Doch das Finanzgericht Bremen hat dem einen Riegel vorgeschoben. Das Problem? Die Vermietungsabsicht wurde vor Vertragsabschluss aufgegeben, weshalb die Aufwendungen nicht mehr als mit den Vermietungseinkünften verbunden galten. 🚫📜

Der klügere Weg? Die Wohnung unter Beibehaltung der Vermietungsabsicht renovieren und erst dann in renoviertem Zustand zum Kauf anbieten. So können solche Kosten möglicherweise als Werbungskosten geltend gemacht werden. Der Fall ist ein wichtiger Hinweis für alle, die mit dem Gedanken spielen, ihre Immobilien zu verkaufen: Die Reihenfolge und Absicht zählen!

Weitere Informationen findest Du hier:

https://www.wp-zapp.de/aktuelles/steuernews_fuer_mandanten/august_2026/renovierungskosten_bei_vermietung_und_verpachtung/

Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht oder weitere Tipps rund um Immobilien und Steuervorteile? Lasst es uns wissen und diskutiert mit uns! 🛠️🗨️

Ein Jahresabschluss ist nicht nur ein Ergebnis, sondern zeigt, wo Ihr Unternehmen steht und wohin es sich entwickeln kan...
12/06/2026

Ein Jahresabschluss ist nicht nur ein Ergebnis, sondern zeigt, wo Ihr Unternehmen steht und wohin es sich entwickeln kann.

Wir erstellen und analysieren Jahresabschlüsse mit dem Anspruch, daraus konkrete Erkenntnisse für Ihre unternehmerischen Entscheidungen abzuleiten.

Denn erst, wenn Zahlen verständlich werden, entsteht echter Mehrwert. 📈

Gerade bei größeren Strukturen wird deutlich, wie wichtig es ist, genau hinzusehen und Zusammenhänge zu erkennen.


Du arbeitest in der Steuerkanzlei, Dein Kalender ist voll mit Fristen, Rückfragen und Terminen mit Mandanten und trotzde...
29/05/2026

Du arbeitest in der Steuerkanzlei, Dein Kalender ist voll mit Fristen, Rückfragen und Terminen mit Mandanten und trotzdem sollst Du einfach funktionieren?

Dann stell Dir vor, Freitag wäre kein Pflichttermin mehr, sondern eine Option.
In der Kanzlei, in der Du arbeitest.

Unsere Lösung heißt: 4-Tage-Flex-Woche.
Keine Sprechzeiten am Freitag. Keine Meetings. Keine Störungen.
Du willst schon früher ins Wochenende starten? Geht klar!
Du willst aufholen, aber ohne Kanzleibetrieb? Geht auch. 🧘‍♀️

Was würdest Du mit einem freien Freitag machen?

Ihr Unternehmen ist individuell. Und genau so sollte auch die Beratung sein!Wir betreuen vor allem mittelständische Unte...
15/05/2026

Ihr Unternehmen ist individuell. Und genau so sollte auch die Beratung sein!

Wir betreuen vor allem mittelständische Unternehmen von der GmbH bis zur GmbH & Co. KG, Freiberufler und Kapitalgesellschaften.

Branchenübergreifend, aber mit einem gemeinsamen Anspruch: Lösungen, die zur jeweiligen Situation passen und nicht aus der Schublade kommen.

Das bedeutet für Sie: individuelle Beratung statt Schema F, ganz abgestimmt auf Ihre Struktur und Ihre Ziele. 🤝


Du willst in der Steuerberatung endlich so arbeiten, wie Du es fachlich für richtig hältst?Mandanten wollen keine Fachvo...
01/05/2026

Du willst in der Steuerberatung endlich so arbeiten, wie Du es fachlich für richtig hältst?

Mandanten wollen keine Fachvorträge.
Und sie brauchen niemanden, der ihnen nur Zahlen vorrechnet.

Was sie brauchen, ist jemand, der zuhört. Der mitdenkt. Der auf Augenhöhe erklärt.
Und genau das ist unser Anspruch.

🧠 Mandate mit Substanz statt Massengeschäft.
💬 Ein Gespräch statt endloser E-Mail-Ketten.
📌 Tiefe statt Tempo.

Wenn Du das Gefühl kennst, dass gute Beratung im Alltag oft untergeht,
wirst Du hier merken, wie viel wieder möglich ist.

Adresse

Uferstraße 26
Schwäbisch Gmünd
73525

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:00
14:00 - 16:45
Dienstag 08:00 - 12:00
14:00 - 16:45
Mittwoch 08:00 - 12:00
14:00 - 16:45
Donnerstag 08:00 - 12:00
14:00 - 16:45
Freitag 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00

Telefon

+49717191280

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