Erfolgsteuern Stein Schuffert Kesler Filges Steuerberater

Erfolgsteuern Stein Schuffert Kesler Filges Steuerberater STEUERN IST UNSERE LEIDENSCHAFT!

Herzlichen Glückwunsch, Martin! 🎊🥂Heute feiern wir Martins 10-jähriges Jubiläum! 🥳Wir gratulieren dir von Herzen und sag...
02/09/2026

Herzlichen Glückwunsch, Martin! 🎊🥂

Heute feiern wir Martins 10-jähriges Jubiläum! 🥳

Wir gratulieren dir von Herzen und sagen Danke für deine Treue, deinen Einsatz und die wunderbare Zusammenarbeit. ❤️

Wir freuen uns auf viele weitere gemeinsame Jahre und darauf, noch viele schöne Momente zusammen zu erleben! 🍀👏

02/09/2026

31/08/2026

✨Azubi-Tag 2026 – Teamwork, Spaß & gemeinsame Erlebnisse! ✨

Unser jährlicher Azubi-Tag ist immer etwas besonderes und stand auch dieses Jahr wieder ganz im Zeichen von Teamwork, Austausch und jeder Menge Spaß. 🤝😊

Diesmal ging es für uns in die – mit spannenden Herausforderungen und vielen tollen gemeinsamen Momenten! 🔥

Ein großes Dankeschön an unsere Ausbilder für die tolle Planung und Organisation. Es war es ein toller Tag ♥️ – schön, dass wir alle dabei waren!

13/08/2026
09/08/2026

📚 Studieren kostet – aber du kannst dir was zurückholen!

Wer sich erstmalig ausbilden lässt oder ein Erststudium absolviert, kann die Kosten dafür als Sonderausgaben geltend machen – bis zu 6.000 € pro Kalenderjahr (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG).

💶 Das zählt zum Beispiel dazu:
▫️ Studien- und Schulgebühren
▫️ Semesterbeiträge
▫️ Fachliteratur (Bücher, Skripte, Fachzeitschriften)
▫️ Arbeitsmittel (Laptop, Drucker, Schreibwaren)
▫️ Fahrtkosten zur Hochschule/Ausbildungsstätte
▫️ Kosten für Unterkunft bei auswärtiger Unterbringung
▫️ Prüfungsgebühren
▫️ Nachhilfe-/Repetitorienkosten mit Ausbildungsbezug
▫️ Kopier- und Druckkosten für Arbeiten/Abschlussarbeit

⏳ Abflussprinzip: Es zählt ausschließlich das Jahr, in dem tatsächlich gezahlt wurde. Ein Vortrag auf spätere Jahre ist ausgeschlossen – auch wenn Studiengebühren im Voraus für mehrere Jahre gezahlt werden.

🎓 Zweitstudium: Ist bereits eine Erstausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen, sind die Kosten eines weiteren Studiums bei klarem Bezug zu späteren Einkünften als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abziehbar – hier gilt die 6.000-€-Grenze nicht.

❌ Allgemeinbildung: Dient die Bildungsmaßnahme nur der Allgemeinbildung oder Persönlichkeitsentfaltung ohne Berufsbezug, ist weder ein Sonderausgaben- noch ein Werbungskostenabzug möglich.

👉 Hast du deine Ausbildungskosten schon in der Steuererklärung berücksichtigt?

Kontaktiere uns…. .de

06/08/2026

Die Höhe der E-Auto-Förderung 2026 hängt von deinem Haushaltseinkommen ab:

🔹 bis 45.000 € Einkommen → 5.000 € (E-Auto) / 3.500 € (Plug-in-Hybrid)

🔹 bis 60.000 € Einkommen → 4.000 € (E-Auto) / 2.500 € (Plug-in-Hybrid)

🔹 bis 80.000 € Einkommen → 3.000 € (E-Auto) / 1.500 € (Plug-in-Hybrid)

🔹 + 500 € pro Kind (max. 1.000 €)

Voraussetzungen:
✅ Neuwagen, erstmals zugelassen ab 01.01.2026
✅ Mindestens 36 Monate im Besitz bleiben
✅ Gilt für E-Autos, Plug-in-Hybride, Range-Extender & Wasserstoffautos
✅ Bei Hybriden: CO₂ max. 60 g/km oder mind. 80 km E-Reichweite
✅ Kauf und Leasing förderfähig, Antrag gilt rückwirkend

Fördertöpfe sind begrenzt – lieber jetzt informieren! 🚗⚡

#2026

*Ohne Gewähr – Details auf bundesumweltministerium.de/eauto-förderung*

Adresse

Vogelsbergstraße 94
Schotten
63679

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 13:00

Telefon

+49604496560

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Erfolgsteuern Stein Schuffert Kesler Filges Steuerberater erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Erfolgsteuern Stein Schuffert Kesler Filges Steuerberater senden:

Verknüpfungen

Teilen

Kategorie