13/09/2026
SICHERSTELLUNG ODER BESCHLAGNAHME?
Was ist der Unterschied – und wie sollten Sie sich verhalten?
Die Polizei möchte Ihr Handy, Ihren Laptop, Unterlagen oder andere Gegenstände mitnehmen? Dann ist entscheidend, ob Sie diese freiwillig herausgeben oder ob die Gegenstände gegen Ihren Willen beschlagnahmt werden.
Sicherstellung
Sie geben den Gegenstand freiwillig heraus bzw. sind mit der Mitnahme einverstanden.
Beschlagnahme
Sie sind mit der Mitnahme nicht einverstanden. Der Gegenstand wird trotzdem aufgrund einer gesetzlichen Anordnung bzw. Befugnis mitgenommen.
Wie verhalte ich mich als Betroffener?
✓ Ruhig und höflich bleiben.
✓ Keinen körperlichen Widerstand leisten.
✓ Keine Angaben zur Sache machen.
✓ Wenn Sie nicht einverstanden sind, ausdrücklich erklären:
„Ich widerspreche der Sicherstellung und gebe den Gegenstand nicht freiwillig heraus.“
✓ Nichts ungeprüft unterschreiben.
✓ Dokumentieren lassen, welche Gegenstände mitgenommen wurden.
✓ Möglichst früh einen Strafverteidiger kontaktieren.
Wichtig: Widerspruch bedeutet nicht, dass die Polizei den Gegenstand nicht mitnehmen darf. Er stellt aber klar, dass die Herausgabe nicht freiwillig erfolgt. Ob die Beschlagnahme rechtmäßig ist, kann anschließend rechtlich überprüft werden.
Alexander Held | Strafverteidiger
Frühzeitige Verteidigung kann entscheidend sein.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.