Rechtsanwalt Alexander Held - Fachanwalt für Strafrecht

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Rechtsanwalt Alexander Held - Fachanwalt für Strafrecht Der Strafverteidiger Alexander Held ist Strafverteidiger und zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht - bundesweit im Einsatz!

(Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht). Mehr Informationen über ihn auf: www.held-strafverteidigung.de Profilbild von Lisa Spreckelmeyer, „Eheringe mal anders“
Lizenz: http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/de/deed.de
Quelle: www.piqs.de

Neues großes Verfahren vor dem LG MühlhausenMittlerweile sind wir im 4. Verhandlungstermin.Gegenstand des Verfahrens ist...
06/10/2026

Neues großes Verfahren vor dem LG Mühlhausen

Mittlerweile sind wir im 4. Verhandlungstermin.

Gegenstand des Verfahrens ist der Vorwurf, dass EEG-Boni zu Unrecht ausgezahlt worden sein sollen. Konkret geht es um gegenüber verschiedenen Netzbetreibern gemachte Angaben zum

▪️ Gülle-Bonus
▪️ KWK-Bonus
▪️ Formaldehyd-Bonus

Daneben steht ein Steuerschaden im Raum.

Vorgeworfener Gesamtschaden: über 6 Millionen Euro.

Ein umfangreiches Verfahren mit komplexen tatsächlichen und rechtlichen Fragestellungen – wir bleiben dran.

Wochenende = Home OfficeTag 4 in einem der größten Betrugsprozesse im Saarland … Und das Wochenende? Hausaufgaben. Akten...
27/09/2026

Wochenende = Home Office

Tag 4 in einem der größten Betrugsprozesse im Saarland …

Und das Wochenende? Hausaufgaben.

Akten lesen, vorbereiten, weitermachen.

In Saarbrücken wurde weiter verhandelt und die FAZ berichtet.
22/09/2026

In Saarbrücken wurde weiter verhandelt und die FAZ berichtet.

Aktuelles von den Rechtsanwälten Dr. Sven Mehlhorn und Alexander Held21 MILLIONEN EURO – FAST 17.000 ANLEGER BETROFFENDi...
15/09/2026

Aktuelles von den Rechtsanwälten Dr. Sven Mehlhorn und Alexander Held

21 MILLIONEN EURO – FAST 17.000 ANLEGER BETROFFEN

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat Anklage gegen fünf Hauptbeschuldigte in einem mutmaßlichen groß angelegten Finanzbetrug erhoben.

Über ein sogenanntes Schneeballsystem sollen rund 21 Millionen Euro von insgesamt 16.751 Anlegern eingesammelt worden sein. Den Anlegern sollen dabei hohe Renditen versprochen worden sein.

Bereits im Mai 2025 fand eine groß angelegte Razzia statt: Mehr als 190 Beamte durchsuchten 25 Objekte in sieben Bundesländern, zwölf davon im Saarland.

Die fünf Angeklagten sind zwischen 43 und 77 Jahre alt und kommen aus dem Saarland, Hessen und Baden-Württemberg. Vier von ihnen befinden sich seit der Razzia in Untersuchungshaft.

Insgesamt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen mindestens 19 Beschuldigte.

Wichtig: Es handelt sich um Vorwürfe. Eine Verurteilung der Angeklagten ist damit nicht verbunden.

SICHERSTELLUNG ODER BESCHLAGNAHME?Was ist der Unterschied – und wie sollten Sie sich verhalten?Die Polizei möchte Ihr Ha...
13/09/2026

SICHERSTELLUNG ODER BESCHLAGNAHME?
Was ist der Unterschied – und wie sollten Sie sich verhalten?

Die Polizei möchte Ihr Handy, Ihren Laptop, Unterlagen oder andere Gegenstände mitnehmen? Dann ist entscheidend, ob Sie diese freiwillig herausgeben oder ob die Gegenstände gegen Ihren Willen beschlagnahmt werden.

Sicherstellung
Sie geben den Gegenstand freiwillig heraus bzw. sind mit der Mitnahme einverstanden.

Beschlagnahme
Sie sind mit der Mitnahme nicht einverstanden. Der Gegenstand wird trotzdem aufgrund einer gesetzlichen Anordnung bzw. Befugnis mitgenommen.

Wie verhalte ich mich als Betroffener?

✓ Ruhig und höflich bleiben.
✓ Keinen körperlichen Widerstand leisten.
✓ Keine Angaben zur Sache machen.
✓ Wenn Sie nicht einverstanden sind, ausdrücklich erklären:
„Ich widerspreche der Sicherstellung und gebe den Gegenstand nicht freiwillig heraus.“
✓ Nichts ungeprüft unterschreiben.
✓ Dokumentieren lassen, welche Gegenstände mitgenommen wurden.
✓ Möglichst früh einen Strafverteidiger kontaktieren.

Wichtig: Widerspruch bedeutet nicht, dass die Polizei den Gegenstand nicht mitnehmen darf. Er stellt aber klar, dass die Herausgabe nicht freiwillig erfolgt. Ob die Beschlagnahme rechtmäßig ist, kann anschließend rechtlich überprüft werden.

Alexander Held | Strafverteidiger
Frühzeitige Verteidigung kann entscheidend sein.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

AG Erfurt: Verwarnung trotz gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer MengeEin bemerkenswertes Ergebn...
12/09/2026

AG Erfurt: Verwarnung trotz gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge

Ein bemerkenswertes Ergebnis vor dem Amtsgericht Erfurt: Das Verfahren wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge endete für die Angeklagten mit einer Verwarnung.

Nach der Hausdurchsuchung haben die Angeklagten offenbar vieles richtig gemacht.
Und ihre Verteidiger wohl auch.

Verteidigung durch Rechtsanwalt Alexander Held aus Schmalkalden und Rechtsanwalt Artak Gaspar aus Alsfeld.

Konsequente Strafverteidigung beginnt nicht erst in der Hauptverhandlung.

Diesel-Prozess vor dem Landgericht HofEin umfangreiches Wirtschaftsstrafverfahren, schwerwiegende Vorwürfe und ein Steue...
08/09/2026

Diesel-Prozess vor dem Landgericht Hof

Ein umfangreiches Wirtschaftsstrafverfahren, schwerwiegende Vorwürfe und ein Steuerschaden in Millionenhöhe: Der sogenannte Diesel-Prozess hat auch mediale Aufmerksamkeit erfahren.

Unser Mandant wurde in dem Verfahren durch die Strafverteidiger Dr. Sven Melhorn und Alexander Held vertreten.

Der Bayerische Rundfunk berichtet in der Frankenschau aktuell über das Verfahren und die Urteilsverkündung.

Strafverteidigung bedeutet auch in besonders umfangreichen und öffentlich beachteten Verfahren: die Beweislage kritisch zu prüfen, Verfahrensrechte konsequent wahrzunehmen und die Interessen des Mandanten mit Nachdruck zu vertreten.

Den Beitrag findet ihr in der ARD Mediathek.



44 MIO. EURO
IM RAUM

Im Verfahren ging es um schwerwiegende Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Handel von Kraftstoffen und einen Steuerschaden in Millionenhöhe.

Ein komplexes Verfahren mit umfangreicher Beweisaufnahme und erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen.

STRAFVERTEIDIGUNG
GERADE DANN.

Je schwerwiegender der Vorwurf, desto wichtiger ist eine konsequente Verteidigung.

Beweise hinterfragen.
Rechtsfragen klären.
Verfahrensrechte durchsetzen.
Die Interessen des Mandanten wahren.

Dr. Sven Melhorn & Alexander Held
Verteidiger des Angeklagten

DER FALL IM TV

Die Frankenschau aktuell des Bayerischen Rundfunks berichtet über den Diesel-Prozess und die Urteilsverkündung vor dem Landgericht Hof.

▶ TV-Beitrag in der ARD Mediathek

Dr. Sven Melhorn · Alexander Held
Strafverteidiger

Illegales Autorennen: Wer rast, handelt nicht automatisch mit Tötungsvorsatz.Der BGH stellt klar: Bei illegalen Autorenn...
05/09/2026

Illegales Autorennen: Wer rast, handelt nicht automatisch mit Tötungsvorsatz.

Der BGH stellt klar: Bei illegalen Autorennen müssen die verschiedenen Formen des Vorsatzes sauber voneinander getrennt werden.

Wer bewusst extrem schnell fährt, weiß möglicherweise, dass sein Verhalten gefährlich ist. Das bedeutet aber noch nicht automatisch, dass er auch eine konkrete Gefahr für andere billigend in Kauf nimmt.

Und selbst wenn ein Fahrer eine konkrete Gefährdung erkennt und akzeptiert, folgt daraus nicht ohne Weiteres, dass er auch den Tod eines Menschen billigend in Kauf nimmt.

Vereinfacht gesagt:

Bewusst rasen ≠ konkrete Gefahr billigend in Kauf nehmen ≠ Tötungsvorsatz

Gerade bei schweren oder tödlichen Unfällen ist diese Unterscheidung entscheidend. Die jeweiligen subjektiven Voraussetzungen müssen gesondert festgestellt und begründet werden.

BGH, Beschluss vom 18.06.2025 – 4 StR 8/25
§ 315d StGB

Unfallflucht mit dem Carsharing-Auto – welcher Schaden zählt eigentlich? Das LG Berlin I hat sich mit einer für die Prax...
28/08/2026

Unfallflucht mit dem Carsharing-Auto – welcher Schaden zählt eigentlich?

Das LG Berlin I hat sich mit einer für die Praxis wichtigen Frage beschäftigt:

Der Schaden am selbst gefahrenen Carsharing-Fahrzeug ist bei der maßgeblichen Berechnung des Fremdschadens nicht zu berücksichtigen.

Im konkreten Fall lag der relevante Schaden beim Unfallgegner damit unter 1.500 €. Die Folge: Der vorläufige Entzug der Fahrerlaubnis wurde aufgehoben.

LG Berlin I, Beschl. v. 02.02.2026 – 502 Qs 6/26

Gerade bei § 142 StGB können Details bei der Schadensberechnung entscheidend sein – insbesondere, wenn zugleich der Führerschein auf dem Spiel steht.

[email protected]
03683 78 78 790

Alexander Held | Strafverteidiger

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Schmalkalden
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