28/08/2026
Unfallflucht mit dem Carsharing-Auto – welcher Schaden zählt eigentlich?
Das LG Berlin I hat sich mit einer für die Praxis wichtigen Frage beschäftigt:
Der Schaden am selbst gefahrenen Carsharing-Fahrzeug ist bei der maßgeblichen Berechnung des Fremdschadens nicht zu berücksichtigen.
Im konkreten Fall lag der relevante Schaden beim Unfallgegner damit unter 1.500 €. Die Folge: Der vorläufige Entzug der Fahrerlaubnis wurde aufgehoben.
LG Berlin I, Beschl. v. 02.02.2026 – 502 Qs 6/26
Gerade bei § 142 StGB können Details bei der Schadensberechnung entscheidend sein – insbesondere, wenn zugleich der Führerschein auf dem Spiel steht.
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Alexander Held | Strafverteidiger