24/07/2026
⚖️ BGH stärkt Eltern im erweiterten Umgang
Der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 15.04.2026 – XII ZB 415/25) hat entschieden: Auch bei einer Betreuung von etwa 60:40 liegt kein Wechselmodell vor.
Das bedeutet:
* Der überwiegend betreuende Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht weiterhin durch die Betreuung und zahlt grundsätzlich keinen Barunterhalt.
* Der andere Elternteil bleibt barunterhaltspflichtig.
Neu ist aber: Wer das Kind in erheblichem Umfang betreut und dadurch zusätzliche Kosten trägt, kann beim Kindesunterhalt entlastet werden – etwa durch eine Herabstufung in der Düsseldorfer Tabelle oder einen Abschlag von regelmäßig 10 %, in Ausnahmefällen bis zu 15 %.
Die Entscheidung schafft mehr Klarheit für Familien mit erweitertem Umgang und zeigt: Mehr Betreuung kann sich auch unterhaltsrechtlich auswirken.