Rechtsanwalt Cedric Knop

Rechtsanwalt Cedric Knop Gemeinsam mit unserem Team bei KT Rechtsanwälte in Saarlouis beraten und vertreten wir Sie in sämtlichen Rechtsgebieten! Beratung und Vertretung aus einer Hand.

Während mein Hauptaugenmerk auf den folgenden Rechtsgebieten liegt, bin ich auf Grund meiner dauerhaften Kooperation mit "Gitzinger & Partner Rechtsanwälte Saarlouis" übergreifend in allen gängigen Rechtsgebieten der richtige Ansprechpartner, um Ihnen eine umfassende Lösung aus einer Hand zu bieten. Hauptrechtsgebiete:
- Privates und öffentliches Baurecht
- Verwaltungs- und Sozialrecht
- AGB-Recht
- Vertragsgestaltung und -prüfung
- Gesellschaftsrecht

02/04/2025

Reinigungskraft (m/w/d) bzw. Reinigungsunternehmen gesucht.

Büro in Saarlouis am Großen Markt. Ca. 210 qm Büro regelmäßig + Treppenhaus (3 Etagen) nach Bedarf.

Bewerbungen/Angebote an [email protected]

Gerne teilen und weitersagen!

14/12/2023
Tag 1: Inhouse Seminar für Bau- und Projektleiter
13/12/2023

Tag 1: Inhouse Seminar für Bau- und Projektleiter

Ich darf mich nun Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht nennen!…und bald gibt es hier auch wieder aktuelle News zu Re...
12/07/2023

Ich darf mich nun Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht nennen!
…und bald gibt es hier auch wieder aktuelle News zu Recht und Rechtsprechung!

Wochenendlektüre!!!
21/01/2022

Wochenendlektüre!!!

Das Trennungsjahr im familienrechtlichen Sinne beginnt nicht durch Inhaftierung eines Ehegatten. Der Trennungswille muss...
11/01/2022

Das Trennungsjahr im familienrechtlichen Sinne beginnt nicht durch Inhaftierung eines Ehegatten. Der Trennungswille muss auch dann erkennbar sein, was nicht automatisch dann gegeben ist, wenn der Inhaftierte nicht besucht wird.

Frohes Neues...auf ein gesundes, erfolgreiches und insgesamt besseres 2021!       #2021
02/01/2021

Frohes Neues...auf ein gesundes, erfolgreiches und insgesamt besseres 2021!
#2021

Bücher weglegen...Weihnachten feiern!Wir wünschen allen schöne Weihnachtstage und einen guten Rutsch in ein gesundes 202...
24/12/2020

Bücher weglegen...Weihnachten feiern!
Wir wünschen allen schöne Weihnachtstage und einen guten Rutsch in ein gesundes 2021!

Nach einer Trennung heißt es regelmäßig: Die Kinder wohnen bei dem einen, der andere zahlt!Hierzu gibt es eine Alternati...
18/11/2020

Nach einer Trennung heißt es regelmäßig: Die Kinder wohnen bei dem einen, der andere zahlt!

Hierzu gibt es eine Alternative, die sich Wechselmodell bzw. Paritätsmodell nennt. Die Kinder wohnen abwechselnd bei beiden Eltern und die teilen sich die Betreuung und den Unterhalt zu gleichen Teilen auf.

Was genau das Wechselmodell ist, lest Ihr unter folgendem Link:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wechselmodell-bzw-paritaetsmodell-die-alternative-umgangsregelung-mit-kindern-nach-trennung_182329.html

E-Scooter: Es gelten dieselben Promillegrenzen, wie für Autofahrer!Wer unter Einfluss von Alkohol einen E-Scooter im öff...
05/11/2020

E-Scooter: Es gelten dieselben Promillegrenzen, wie für Autofahrer!

Wer unter Einfluss von Alkohol einen E-Scooter im öffentlichen Raum steuert, riskiert seinen Führerschein. Dabei gelten dieselben Grenzwerte, die auch Autofahrer zu beachten haben. Ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille gilt die Annahme der absoluten Fahruntüchtigkeit.

Ein junger Mann wurde im Sommer des Nachts von der Polizei gestoppt, als er mit einem E-Scooter unterwegs war. Da er sichtlich angetrunken war, folgte eine Entnahme einer Blutprobe. Ergebnis: 1,54 Promille. Der Fahrer des E-Scooters berief sich vor Gericht mit seiner Beschwerde gegen den vorläufigen Entzug des Führerscheins darauf, dass das Gefahrenpotenzial eines E-Scooters eher mit dem eines Fahrrades, als mit dem eines Autos vergleichbar sei. Daher dürfe absolute Fahruntüchtigkeit erst ab 1,6 Promille BAK angenommen werden. Nach den für Fahrradfahrern geltenden Regeln, wäre er mit dem bei ihm festgestellten BAK von 1,54 Promille noch gerade unter dieser Grenze geblieben.

Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Osnabrück (Beschluss vom 16.10.2020, Az.: 10 Qs 54/20) vertreten die Auffassung, dass E-Scooter, wegen den rechtlichen Sonderbestimmungen für elektrische Kleinfahrzeuge, Kraftfahrzeugen gleichzustellen sind. Eine Unterscheidung nach Gefährlichkeit hat nach Auffassung des Gerichts keine strafrechtliche Relevanz hinsichtlich Heranzuziehender Promillegrenzen.

Dem betrunkenen Rollerfahrer wurde der Führerschein entzogen. Don`t drink and drive…egal was gefahren wird. Wer sich daran hält, riskiert weder seine noch die Gesundheit anderer. Wem das als Motivation nicht reicht: Im Zweifel ist der Lappen weg.

Häusliche Gewalt, Stalking & Co.: Effektive Hilfe durch Gewaltschutzantrag!Egal, ob häusliche Gewalt, Stalking (Nachstel...
30/10/2020

Häusliche Gewalt, Stalking & Co.: Effektive Hilfe durch Gewaltschutzantrag!

Egal, ob häusliche Gewalt, Stalking (Nachstellung), Belästigung, Bedrohung oder ähnliche Attacken. Für die Opfer ist all das (gelinde ausgedrückt) sehr belastend! Die Verzweiflung verstärkt sich nur, wenn Dein Freund und Helfer, die Polizei, zur Hilfe gerufen wird, dieser aber, wie oft in diesen Fällen, die Hände gebunden sind. Denn, streitet der/die TäterIn die Vorwürfe ab und können eindeutige Beweise nicht vorgelegt werden, ist auch die Polizei und Staatsanwaltschaft häufig machtlos.

Effektive Hilfe bringt häufig ein Gewaltschutzantrag!

Ein Gewaltschutzantrag ist sicherlich kein Wundermittel, aber auf diesem Weg ist oft zu erreichen, dass der/die TäterIn das belästigende/verletzende Verhalten einstellt. Sollte dem nicht so sein, stattet ein entsprechend erwirkter Titel aber im Zweifel zumindest die herbeigerufene Polizei mit weiteren Handlungsmöglichkeiten aus.

Mittels eines Gewaltschutzantrages können Sie verschiedene gerichtliche Anordnungen erreichen. Dem/der AntragsgegnerIn kann bspw. untersagt werden
- Ihre Wohnung zu betreten,
- sich Ihnen und/oder Ihrer Wohnung in einem gewissen Umkreis zu nähern,
- Ihren Arbeitsplatz o.ä. aufzusuchen,
- mit Ihnen Kontakt aufzunehmen
- u.v.m.
Auch ist eine Anordnung dahingehend möglich, bei zusammenlebenden Ehepartnern, Partner u.ä. dem/der AntragstellerIn die gemeinsame Wohnung zur alleinigen Nutzung zu überlassen.

Alle Details zur Antragstellung und mehr lest Ihr hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/haeusliche-gewalt-stalking-co-effektive-hilfe-durch-gewaltschutzantrag_181575.html

Kinderlose Ehe: Ehepartner nicht automatisch Alleinerbe!Wer davon ausgeht, in einer kinderlosen Ehe sei der Ehepartner i...
28/10/2020

Kinderlose Ehe: Ehepartner nicht automatisch Alleinerbe!

Wer davon ausgeht, in einer kinderlosen Ehe sei der Ehepartner immer und automatisch Alleinerbe, unterliegt einem Irrtum! Ein Irrtum, der im Todesfall für den überlebenden Ehegatten verheerende Folgen haben kann.

Leben Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und sind letztwillige Verfügungen (Testament, Erbvertrag…) nicht vorhanden, erben die Eltern des verstorbenen Ehepartners neben dem überlebenden Ehepartner. Sind die Eltern bereits vorverstorben, treten an deren Stelle eventuell Geschwister oder ggf. Nichten und Neffen des Verstorbenen.

Denken Sie auch in einer kinderlosen Ehe in jedem Fall an letztwillige Verfügungen, wenn Sie für Ihren Ehepartner entsprechend vorsorgen möchten!

Unzureichend wäre es im Zweifel, in einem „einfachen“ Testament den Ehepartner als Alleinerben einzusetzen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Eltern pflichtteilsberechtigt (nicht aber Geschwister oder Nichten und Neffen). Als Pflichtteilsberechtigte hätten die Eltern dann zumindest noch einen Anspruch auf den halben gesetzlichen Erbteil.

Soll nur und ausschließlich der Ehepartner bedacht werden, wäre ein Erb- und Erbverzichtsvertrag eine geeignete Lösung! In einem solchen kann der jeweilige Ehepartner als Alleinerbe eingesetzt werden. Die jeweiligen Eltern können gleichzeitig wirksam auf den Pflichtteil verzichten.

Adresse

Großer Markt 22a
Saarlouis
66740

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 12:00
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Donnerstag 09:00 - 12:00
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Beratung und Vertretung aus einer Hand. Während mein Hauptaugenmerk auf den folgenden Rechtsgebieten liegt, bin ich gemeinsam mit meinen Partnern bei “KT Rechtsanwälte” übergreifend in allen gängigen Rechtsgebieten der richtige Ansprechpartner, um Ihnen eine umfassende Lösung aus einer Hand zu bieten. Hauptrechtsgebiete:


  • Bau- und Werkvertragsrecht

  • Verkehrsunfallrecht

  • Verwaltungsrecht (inkl. Beamtenrecht)