Rechtsanwalt Thomas Will

Rechtsanwalt Thomas Will Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht

Schwerpunkte: Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsrecht und Familienrecht

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Zuständige Aufsichtsbehörde sowie zuständige Kammer:
Rechtsanwaltska

mmer des Saarlandes
Am Schlossberg 5
66119 Saarbrücken

Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)

Berufsrechtliche Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union

Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de
eingesehen werden

22/08/2026

Anklage erhalten – was tun?

Sie haben eine Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft erhalten? Dann ist das Ermittlungsverfahren abgeschlossen und die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass ein hinreichender Tatverdacht besteht.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie bereits verurteilt sind.

Nach Zustellung der Anklage entscheidet zunächst das Gericht, ob es die Anklage zulässt und das Hauptverfahren eröffnet. Gerade in dieser Phase kann es sinnvoll sein, einen Strafverteidiger einzuschalten.

Was Sie jetzt beachten sollten:

* Äußern Sie sich nicht vorschnell zur Sache.
* Beachten Sie unbedingt die im gerichtlichen Schreiben genannten Fristen.
* Lassen Sie die Ermittlungsakte durch einen Strafverteidiger prüfen.
* Besprechen Sie erst danach, welche Verteidigungsstrategie sinnvoll ist.

Eine wirksame Verteidigung setzt voraus, dass bekannt ist, welche Beweise und Aussagen sich in der Ermittlungsakte befinden.

19/07/2026

Vorladung als Beschuldigter von der Polizei erhalten? Jetzt keine Fehler machen.

Eine Vorladung von der Polizei löst bei vielen Menschen große Unsicherheit aus. Muss ich erscheinen? Muss ich aussagen? Sollte ich vorher mit einem Anwalt sprechen?

In vielen Fällen gilt: Bevor Sie eine Aussage machen, sollten Sie zunächst die Ermittlungsakte kennen. Erst dann lässt sich beurteilen, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und welche Verteidigungsstrategie sinnvoll ist.

Eine vorschnelle Aussage kann später oft nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Wenn Sie eine Vorladung, Anhörung oder ein anderes Schreiben der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten haben, lassen Sie die Unterlagen zunächst prüfen.

14/07/2026

Sperma per Brief aus der JVA – Was das Landgericht Hagen entschieden hat

Das Strafvollzugsrecht hält immer wieder Entscheidungen bereit, bei denen man zunächst zweimal hinschauen muss.

Eine davon stammt vom Landgericht Hagen und beschäftigt sich mit der Frage:

Darf ein Gefangener Sperma per Brief an seine Verlobte schicken?

Die kurze Antwort lautet:
Ja – allerdings nicht als gewöhnlicher Brief.

Worum ging es?

Ein Gefangener und seine Verlobte schrieben sich regelmäßig Briefe. Im Rahmen dieses Schriftverkehrs übersandten sich beide auch Briefseiten, die mit Körperflüssigkeiten versehen waren.

Der Gefangene ejakulierte auf einzelne Briefseiten und schickte diese an seine Verlobte.

Die JVA wertete dies als Verstoß gegen die Anstaltsordnung und verhängte eine einwöchige Freizeitsperre. Begründet wurde dies unter anderem damit, dass Beschäftigte der Postkontrolle beim Umgang mit den Sendungen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt würden.

Das Landgericht sah das anders

Das Landgericht Hagen erklärte die Disziplinarmaßnahme später für rechtswidrig.

Die Richter stellten fest, dass § 43 StVollzG NRW zwar Regelungen zum Gesundheitsschutz von Gefangenen enthält, daraus jedoch keine Verpflichtung des Gefangenen folgt, zugleich die Gesundheitsinteressen der Justizvollzugsbediensteten zu schützen.

Mit anderen Worten:

Die Begründung der JVA trug die verhängte Disziplinarmaßnahme nicht.

Trotzdem kein gewöhnlicher Brief

Wer jetzt meint, Sperma könne künftig problemlos als Briefpost versendet werden, irrt allerdings.

Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich rechtlich gerade nicht um normalen Schriftverkehr, sondern vielmehr um einen genehmigungspflichtigen Paketversand.

Das bedeutet:

Der Versand ist nicht automatisch erlaubt, sondern bedarf der entsprechenden Genehmigung der Justizvollzugsanstalt.

Das kuriose Ende

Die wohl kurioseste Pointe der Entscheidung:

Während das Disziplinarverfahren noch lief, hatte der Gefangene sein eigentliches Ziel längst erreicht.

Die JVA genehmigte den Versand später ohnehin – und die Sendung gelangte schließlich doch noch bestimmungsgemäß zur Verlobten.

Fazit

Das Strafvollzugsrecht überrascht selbst erfahrene Strafverteidiger immer wieder.

Die Entscheidung des Landgerichts Hagen zeigt, dass auch ungewöhnliche Sachverhalte nach den allgemeinen rechtlichen Grundsätzen beurteilt werden müssen. Gleichzeitig macht sie deutlich, dass zwischen Schriftverkehr und Paketversand rechtlich unterschieden wird – selbst wenn der Inhalt eines Briefes eher… außergewöhnlich ist.

Juristisch interessant, menschlich kurios und sicherlich eine der ungewöhnlichsten Entscheidungen der letzten Zeit.

20/02/2026

In den saarländischen Gefängnissen fehlt Personal. Und das hat starke Folgen: Fallen Beamte in einer Schicht weg, müssen Insassen teilweise länger in ihren Zellen bleiben, Sport und Freizeitaktivitäten fallen aus. Nicht selten werden Inhaftierte dadurch unzufriedener und die Gefahr von Übergriffen auf Mitarbeitende steigt. Die Gewerkschaft für JVA-Beamte fordert deshalb seit Jahren Verstärkung.

Adresse

LortzingStr. 12
Saarbrücken
66111

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Montag 09:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 17:00
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