05/11/2020
+++ MANDANT BEKAM TROTZ VERURTEILUNG WEGEN EINER STRAßENVERKEHRSGEFÄHRDUNG NOCH IM GERICHTSSAAL DIE FAHRERLAUBNIS WIEDER +++
Die Tat ließ sich heute in Ludwigslust nicht leugnen und viele sehen dann beim einem Vorwurf wie im vorliegenden Fall nach §315 c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) keine Möglichkeit mehr die Fahrerlaubnis zu retten.
Dazu lautet das Gesetz:
"§ 69 StGB
Entziehung der Fahrerlaubnis
(1) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Einer weiteren Prüfung nach § 62 bedarf es nicht.
(2) Ist die rechtswidrige Tat in den Fällen des Absatzes 1 ein Vergehen
1. der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c),
1a. des verbotenen Kraftfahrzeugrennens (§ 315d),
2. der Trunkenheit im Verkehr (§ 316),
3. des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142),
obwohl der Täter weiß oder wissen kann, daß bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist, oder
4. des Vollrausches (§ 323a), der sich auf eine der Taten nach den Nummern 1 bis 3 bezieht,
so ist der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.
(3) Die Fahrerlaubnis erlischt mit der Rechtskraft des Urteils. 2Ein von einer deutschen Behörde ausgestellter Führerschein wird im Urteil eingezogen."
Wenn man das Gesetz jedoch genau liest steht da was von "REGEL", also im Regelfall ist der Lappen weg.
Wir konnten den Mandanten entsprechend beraten, wie er zwischen der Tat, der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis und der heutigen Hauptverhandlung diesen Regelfall ausräumt.
Mit ERFOLG, denn das Gericht folgte unserer Argumentation und unserem Vorschlag in der heutigen Verhandlung.
Neben einer fast halbierten Geldstrafe konnte der überglückliche Mandant seine dringend benötigte Fahrerlaubnis nach 6 Monaten der vorläufigen Entziehung wieder in Empfang nehmen. Das Gericht sah von einer Entziehung der Fahrerlaubnis ab.
Das freut dann auch den Anwalt ...... insbesondere auch, da der Mandant wirklich geläutert war und sich ziemlich sicher nicht nochmal zu einem vergleichbaren Fahrverhalten hinreißen lassen wird.
Mit der neuen/alten S-Tonne geht es auch langsam voran. Es ist schon ein komisches Gefühl wieder ein tadellos funktionierendes Auto zu haben, bei dem die Motorkontrollampe NICHT leuchtet 🤪😁
In den nächsten 2/3 Wochen werden die Arbeiten am Wagen vorm Winter abgeschlossen sein. Nach dem Winter geht es dann weiter.
Die Winterfelgen sind jedenfalls schonmal drauf .... und ja .... die Vossen wurden zu Winterfelgen "degradiert" ...... denn Winterfelgen müssen nicht klein und hässlich sein 😉
Euch einen schönen Abend
der Senior-TSA