11/08/2026
endet nicht mit dem Urteil!
Im Jahr 2022 übernahm ich die Verteidigung eines Mandanten in einem umfangreichen Betäubungsmittelstrafverfahren.
Der Vorwurf: Handel mit Betäubungsmitteln via .
Bereits im Rahmen einer Haftprüfung gelang es, die Argumente der Verteidigung erfolgreich anzubringen. Der Haftbefehl wurde außer Vollzug gesetzt und mein Mandant konnte das weitere Verfahren unter Auflagen in Freiheit führen.
Es folgte das Hauptverfahren.
Am Ende wurde mein Mandant zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt.
Natürlich ist eine solche Strafe erheblich. Aber Strafverteidigung besteht nicht nur aus der Frage, welche Strafe am Ende eines Prozesses im Urteil steht.
Sie bedeutet auch, ein Verfahren von Anfang bis Ende strategisch zu begleiten – und den Mandanten nicht mit Rechtskraft des Urteils allein zu lassen.
Mein Mandant hat während der gesamten Zeit konsequent mitgearbeitet. Er hat Absprachen eingehalten, Empfehlungen der Verteidigung umgesetzt und auch nach Abschluss des eigentlichen Strafverfahrens den weiteren Weg gemeinsam mit mir bestritten.
Denn nach dem Urteil begann der nächste Abschnitt: die Strafvollstreckung.
Auch hier haben mein Mitarbeiter Shahin Bahengam und ich gemeinsam mit dem Mandanten frühzeitig darauf hingearbeitet, die Voraussetzungen für eine möglichst günstige weitere Entwicklung zu schaffen.
Und heute sehen wir das Ergebnis. Der Mandant ist wieder in Freiheit.
Für mich ist dieser Fall deshalb ein gutes Beispiel dafür, was umfassende Strafverteidigung bedeuten kann:
vom Ermittlungsverfahren und der Untersuchungshaft
über die Haftprüfung und die Entlassung unter Auflagen
über die Hauptverhandlung und das Urteil
bis zur Strafvollstreckung und schließlich zur Rückkehr in die Freiheit.
Nicht jeder Erfolg in einem Strafverfahren ist ein Freispruch.
Manchmal besteht erfolgreiche Verteidigung darin, über mehrere Jahre hinweg an den richtigen Stellen die richtigen Entscheidungen zu treffen, Möglichkeiten zu erkennen und einen Mandanten durch jede einzelne Phase des Verfahrens zu begleiten.
2022 begann das Mandat mit einem schwerwiegenden Tatvorwurf und Untersuchungshaft.
Heute endet dieser Weg dort, wo Strafvollstreckung im besten Fall hinführen soll: zurück in die Freiheit.
Ein Mandat vom Ermittlungsverfahren bis zur Strafvollstreckung.
Und eines, bei dem sich einmal mehr gezeigt hat:
Strafverteidigung ist kein einzelner Gerichtstermin. Sie ist ein Weg.