01/02/2018
-Alles was Recht ist!-
„In meinem Arbeitsvertrag stehen nur 20 Tage Urlaub, obwohl im Gesetz von mindestens 24 Urlaubstage die Rede ist. Bekomme ich also zu wenig Urlaub?“
Im Bundesurlaubsgesetz (BurlG) steht tatsächlich, dass jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf 24 Werktage bezahlten Erholungsurlaub hat. Dabei geht das BurlG aber von einer sechs-Tage-Woche aus. Die Anzahl der gesetzlichen Mindesturlaubstage errechnet sich also anhand der Anzahl der Wochenarbeitstage, an denen Arbeitnehmer/innen regelmäßig arbeiten. Bei einer sechs-Tage-Woche ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet dem Arbeitnehmer mindestens 24 Urlaubstage zu gewähren, bei einer fünf-Tage-Woche mindestens 20 Urlaubstage, bei einer vier-Tage-Woche mindestens 16 Urlaubstage, usw. Im Ergebnis entspricht dies immer vier Wochen, die man nicht am Arbeitsplatz erscheinen muss.
Bestimmte Personengruppen, zum Beispiel Schwerbehinderte und Jugendliche haben darüberhinausgehend einen zusätzlichen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Zudem kann sich aus einem geltenden Tarifvertrag ein höherer Urlaubsanspruch ergeben. Außerdem gewähren Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern häufig freiwillig vertraglich mehr Urlaubstage.
Die Mehrheit, nämlich rund 53 % der Beschäftigten in Deutschland, erhalten übrigens 30 Urlaubstage pro Jahr.
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