18/06/2026
EIN WEITERES WÖRTHERSEEURTEIL BZGL. LUFTFAHRWERKEN
Erneut ist es uns gelungen das Landesverwaltungsgericht Kärnten davon zu überzeugen, dass die rechtlichen Vorschriften bzgl Luftfahrwerken in Österreich und Deutschland andere sind, aber für Gäste aus Deutschland die deutschen gesetzlichen Grundlagen gelten müssen.
Also BO-Kraftkreis!
Der Mandant ist glücklich und auch wir freuen uns über dieses Urteil, welches die vorherigen Urteile insoweit bestätigt.
Wir würden uns freuen, so Ihr diesen Beitrag teilt, damit möglichst viele es erfahren. Herzlichen Dank 👍
Euch damit einen schönen Abend
Sven Rathjens
Rechtsanwalt aka TuningSzeneAnwalt