Rechtsanwaltskanzlei Kerstin Weishaar

02/09/2026

// Der Kläger, ein Kfz-Meister, war seit 1968 in einem Betrieb beschäftigt, der 1994 von den Beklagten übernommen wurde. Nach der Übernahme kam es zu Konflikten mit dem neuen Betriebsleiter. Ihm wurde die Betreuung komplizierter Fälle entzogen und auf nachgeordnete Mitarbeiter verteilt. Zudem wurde ihm verboten, über das Fachliche hinaus mit Kun-
den zu sprechen. Es wurde ihm auch gesagt, seine Meinung interessiere nicht, und man werde ihm das Leben zur Hölle machen. Außerdem wurde der Kläger ohne rechtlichen Grund in die nächstniedrigere Gehaltsstufe zurückgestuft, sodass er nach einem Übergangszeitraum Gehaltseinbußen hätte hinnehmen müssen. Später wurde der Kläger als "Ar*****ch, Pfeife, Idiot und Hampelmann" betitelt. Schließlich erlitt der Kläger einen Nervenzusammenbruch und war über zwei Jahre arbeitsunfähig. Er erlitt Unruhe- und Angstzustände, Schlaflosigkeit, Depressionen und Konzentrationsstörungen. Ein Gutachter stellte fest, dass er an einer reaktiven Depression litt, die durch Mobbing am Arbeitsplatz ausgelöst wurde.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen
stellte fest, dass die beleidigenden Äußerungen des Betriebsleiters eine wesentliche Ursache für die Erkrankung des Klägers waren. Die wiederholte Verwendung von Schimpfwörtern stellte eine strafbare Beleidigung dar, die zu einer schweren emotionalen Belastung führte. Dem Kläger wurde ein Schmerzensgeld in Höhe von 24.000 Euro zugesprochen.

LAG Niedersachsen, Urteil vom 12.10.2005 - Az. 6Sa 2132/03 //

25/08/2026

// Mahngebühren zählen rechtlich zu den Verzugskosten und können erst erhoben werden, wenn sich die Kundin oder der Kunde im Zahlungsverzug befindet. Wann dies der Fall ist, regelt § 286 BGB. Danach tritt der Zahlungsverzug grundsätzlich erst dann ein, wenn der Schuldner bereits durch eine Mahnung des Gläubiger auf die fällige Forderung hingewiesen wurde. Somit können Mahngebühren erst nach Erhalt der ersten Mahnung fällig werden.

Anderes gilt, wenn eine Mahnung nach § 286 Abs. 2 BGB nicht erforderlich ist, weil beispielsweise eine Zahlungsfrist bestimmt wurde und der Kunde die Rechnung nicht bis zum angegebenen Datum beglichen hat. In einem solchen Fall kommt der Kunde schon mit dem Ablauf des angegebenen Rechnungsdatums in Verzug. Wie hoch die Verzugskosten hierbei sein dürfen, ist gesetzlich nicht geregelt. Der Gläubiger darf hier allerdings nur Mahnkosten berechnen, die tatsächlich angefallen sind. Damit sind beispielsweise Kosten für Porto, Briefpapier und Briefumschläge gemeint - andere Kosten wie z.B. der Personalaufwand dürfen nicht auf die Kunden abgewälzt werden. //

10/08/2026
12/07/2026

// Ein Familienvater hatte für rund 7.186 Euro eine Pauschalreise in ein Fünf-Sterne-Hotel auf der griechischen Insel Kos gebucht. Nach dem Frühstück waren die Liegen an den Pools jedoch regelmäßig mit Handtüchern reserviert, obwohl sich die betreffenden Gäste häufig gar nicht dort aufhielten. Teilweise musste die Familie täglich rund 20 Minuten nach freien Plätzen suchen, während die Kinder auf Handtüchern auf dem Boden lagen.

Obwohl das Reservieren der Liegen laut Hotelregeln untersagt war, griff das Personal nicht ein. Auch Beschwerden bei der Reiseleitung führten zu keiner Abhilfe. Das Amtsgericht Hannover sah darin einen Reisemangel und hielt eine Minderung des Tagesreisepreises um 15 Prozent für zehn Urlaubstage für angemessen.

Insgesamt standen dem Urlauber deshalb 986,70 Euro zu. Da der Reiseveranstalter bereits 350 Euro gezahlt hatte, wurde er noch zur Zahlung der restlichen 636,70 Euro verurteilt. Das Gericht stellte allerdings klar, dass nicht jedem Hotelgast jederzeit eine eigene Liege zur Verfügung stehen muss. Entscheidend war hier, dass die vorhandenen Liegen faktisch kaum nutzbar waren und Hotel sowie Reiseleitung trotz der Beschwerden untätig blieben.

AG Hannover, Urteil vom 20.04.2026, Az. 527 C 9826/25 //

07/05/2026

Liebe Mandantinnen und Mandanten,

unsere Kanzlei bleibt am Freitag, den 15.05.2026, aufgrund des Brückentages geschlossen.

Ab Montag sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihr Team der Kanzlei Weishaar

⚠️ KI nutzt Ihre Daten – aber ist das rechtlich erlaubt?Ob im Unternehmen oder privat: Der Einsatz von KI wirft neue Fra...
16/04/2026

⚠️ KI nutzt Ihre Daten – aber ist das rechtlich erlaubt?

Ob im Unternehmen oder privat: Der Einsatz von KI wirft neue Fragen zum Datenschutz auf.

✔ Was darf gespeichert werden?
✔ Wer haftet bei Fehlern?
✔ Wie sichern Sie sich rechtlich ab?

👉 Wir klären auf.

31/03/2026

🚨 Kündigung erhalten? Das solltest du jetzt wissen

Viele Arbeitnehmer unterschätzen eine wichtige Frist:

Nach Erhalt einer Kündigung hast du in der Regel nur **3 Wochen Zeit**, um Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen.

Wer diese Frist verpasst, kann die Kündigung meist nicht mehr rechtlich angreifen – selbst wenn sie eigentlich unwirksam wäre.

👉 Deshalb wichtig:
- Kündigung immer sofort rechtlich prüfen lassen
- Fristen nicht abwarten
- frühzeitig reagieren

❓ Was denkt ihr: Sollte man bei einer Kündigung direkt zum Anwalt gehen oder erst einmal abwarten?

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

20/03/2026

// Seit Juni 2015 gilt bei der Wohnungsvermittlung in Deutschland das "Besteller-Prinzip". Demnach ist es dem Makler untersagt, Provision vom Mieter zu verlangen, solange dieser ihn nicht explizit beauftragt hat (vgl. § 2 Abs. 1a WoVermRG). //

Adresse

Baumbuschstraße 30a
Rodalben
66976

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 17:00
Dienstag 08:30 - 17:00
Mittwoch 08:30 - 17:00
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