Rechtsanwalt Michael Vogt

Rechtsanwalt Michael Vogt Der erfahrene Anwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Insolvenzrecht in Reutlingen steht Ihnen mit juristischem Rat und persönlichem Service zur Seite.

Ich verfüge über eine mehrjährige Berufspraxis als Rechtsanwalt. Besondere Schwerpunkte bilden hierbei das kollektive Arbeitsrecht, das gesamte Kündigungs- und Kündigungsschutzrecht sowie das Befristungsrecht, wobei ich grundsätzlich nur Arbeitnehmer vertrete. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht und Sanierungsrecht stehe Ihnen darüber hinaus gerne bei allen insolvenzrechtlichen Fragestellungen zur S

eite. Als Privatperson oder Unternehmer begleite ich Sie durch alle Stadien des Insolvenzverfahrens bis hin zur Restschuldbefreiung. Außerdem bin ich Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Arbeitsrecht und Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein sowie des Anwaltvereins Tübingen

05/04/2026
Ich habe leider kein Durchblick mehr.”So ehrlich, so nachvollziehbar – und leider keine Seltenheit.Viele Menschen verlie...
16/04/2025

Ich habe leider kein Durchblick mehr.”
So ehrlich, so nachvollziehbar – und leider keine Seltenheit.

Viele Menschen verlieren irgendwann den Überblick über ihre Schulden. Und genau dann wird es Zeit, sich Hilfe zu holen.
Wir bringen gemeinsam wieder Ordnung ins Chaos – Schritt für Schritt.
Ohne Vorwürfe. Ohne Scham. Aber mit einem Plan.

Du brauchst Unterstützung? Melde dich. Wir sind für dich da.

25/03/2025

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Vorsicht in ❗ Neuhausen auf den Fildern ❗ Gerade überschwemmen Anrufe von Telefonbetrügern die Gegend.

Warnt Eure Angehörigen in Neuhausen❗

Wenn aktuell die "Polizei" bei Ihnen anruft und nach Wertsachen fragt, sofort auflegen!

❌ Dieser Anruf kommt nicht von unseren Kollegen, sondern von Betrügern.

❌💰❌ Bei der bekannten Masche geben sich Kriminelle als Polizeibeamte oder andere Amtspersonen aus und fordern Angerufene auf, ihnen Bargeld und Wertsachen zur angeblich sicheren Verwahrung zu übergeben.

Verbraucherinsolvenz: Ein Neuanfang mit Hindernissen – So läuft das Verfahren abDie Rechnungen stapeln sich, Mahnungen f...
20/02/2025

Verbraucherinsolvenz: Ein Neuanfang mit Hindernissen – So läuft das Verfahren ab
Die Rechnungen stapeln sich, Mahnungen flattern ins Haus, und das Konto ist ständig im Minus – für viele Menschen ist eine Überschuldung bittere Realität. Doch es gibt einen Ausweg: die Verbraucherinsolvenz. Dieses Verfahren hilft dabei, sich von Schulden zu befreien und einen finanziellen Neustart zu wagen. Aber wie läuft das Ganze eigentlich ab?
Keine Sorge, wir nehmen dich mit auf eine unterhaltsame Reise durch die wichtigsten Verfahrensabschnitte – von der ersten Schockphase bis zum großen Befreiungsschlag am Ende!
1. Der Schuldenberg wächst – was tun?
Am Anfang steht das Problem: Du bist überschuldet. Das bedeutet, dass du deine Rechnungen und Kredite nicht mehr begleichen kannst. Wenn dann die Inkassobriefe und Gerichtsvollzieher anklopfen, ist es höchste Zeit zu handeln!
📌 Erster Schritt: Den Kopf nicht in den Sand stecken! Statt Mahnungen zu ignorieren, solltest du eine Schuldnerberatung oder einen Anwalt aufsuchen. Sie prüfen, ob eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern möglich ist.
🛑 Aber Achtung: Falls du überlegst, bei einem unseriösen „Schuldenregulierer“ Hilfe zu suchen, der hohe Gebühren verlangt: Finger weg!
2. Der außergerichtliche Einigungsversuch – die letzte Chance vor dem Gericht
Bevor du offiziell das Insolvenzverfahren beantragen kannst, musst du versuchen, dich mit deinen Gläubigern außergerichtlich zu einigen.
💡 Was bedeutet das?
- Die Schuldnerberatung oder dein Anwalt erstellt einen Plan, wie du deine Schulden in Raten oder durch einen Vergleich abbezahlen könntest.
- Deine Gläubiger können diesem Plan zustimmen oder ihn ablehnen.
👍 Gläubiger sagen JA? Perfekt! Dann musst du keine Insolvenz anmelden.
👎 Gläubiger sagen NEIN? Dann bekommst du eine Bescheinigung über das Scheitern der Einigung – und das ist dein Ticket für den nächsten Schritt.
3. Der Insolvenzantrag – jetzt wird’s offiziell
Jetzt wird der große Hebel umgelegt: Du stellst einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht.
📝 Was brauchst du dazu?
✅ Die Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Einigung
✅ Eine Aufstellung deiner Schulden und Gläubiger
✅ Den offiziellen Insolvenzantrag
Das Gericht prüft nun, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn ja, wird das Insolvenzverfahren eröffnet.
4. Das Insolvenzverfahren – die harte Realität beginnt
Sobald das Verfahren startet, übernimmt ein Insolvenzverwalter das Kommando. Das bedeutet:
💰 Dein pfändbares Einkommen wird eingezogen.
🚗 Luxus ade! Wertvolle Besitztümer wie ein teures Auto oder ein Zweitwagen werden möglicherweise verkauft.
🏦 Pfändungsschutzkonto einrichten, damit du weiterhin über dein Existenzminimum verfügen kannst.
Wie lange dauert das Ganze? Früher sechs Jahre, heute nur noch drei Jahre bis zur Restschuldbefreiung!
5. Die Wohlverhaltensphase – Durchhalten ist alles!
Diese Phase ist der letzte Abschnitt vor der ersehnten Schuldenfreiheit. Aber es gibt ein paar Regeln:
✔️ Du musst einer zumutbaren Arbeit nachgehen – oder dich darum bemühen.
✔️ Du darfst keine neuen Schulden machen.
✔️ Falls du eine Erbschaft oder eine Gehaltserhöhung bekommst, musst du einen Teil davon abgeben.
Wenn du dich an diese Regeln hältst, geht es auf die Zielgerade!
6. Das Happy End: Die Restschuldbefreiung
Nach drei Jahren kommt der große Tag: Das Gericht spricht dich von deinen restlichen Schulden frei! 🏆
💡 Was bedeutet das?
- Die alten Schulden verschwinden – sie können nicht mehr eingetrieben werden.
- Du kannst wieder wirtschaftlich durchstarten und dein Leben ohne Schulden genießen.
Fazit: Verbraucherinsolvenz ist kein Weltuntergang!
Ja, eine Verbraucherinsolvenz ist unangenehm. Ja, sie schränkt dich ein. Aber sie gibt dir auch die Chance, in drei Jahren schuldenfrei zu sein und einen echten Neuanfang zu wagen.
Hast du Fragen oder brauchst du Unterstützung? Dann zögere nicht, dich an eine Schuldnerberatung oder einen Anwalt zu wenden. Denn eines ist sicher: Es gibt immer einen Ausweg! 🚀

BGH-Urteil: Bestattungsvorsorge-Treuhandverträge nicht pfändungsgeschützt20.02.2025Am 16. Januar 2025 hat der Bundesgeri...
20/02/2025

BGH-Urteil: Bestattungsvorsorge-Treuhandverträge nicht pfändungsgeschützt

20.02.2025

Am 16. Januar 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem richtungsweisenden Urteil (Az. IX ZR 91/24) entschieden, dass Gelder aus Bestattungsvorsorge-Treuhandverträgen nicht unter den Pfändungsschutz gemäß § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO fallen. Dies bedeutet, dass solche Treuhandkonten nicht automatisch vor dem Zugriff der Insolvenzverwalter geschützt sind und somit in die Insolvenzmasse einfließen können.

Hintergrund des Falls
Im konkreten Fall hatte die Schuldnerin einen Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen abgeschlossen und die dafür vorgesehenen Gelder bei einem Treuhänder hinterlegt. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen forderte der Insolvenzverwalter die Herausgabe der angesparten Beträge. Die Vorinstanzen hatten sich auf die Seite der Schuldnerin gestellt und eine analoge Anwendung des Pfändungsschutzes aus § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO befürwortet.

Entscheidung des BGH
Der BGH hob diese Entscheidungen auf und stellte klar, dass Bestattungsvorsorge-Treuhandverträge nicht unter den besonderen Pfändungsschutz fallen. Das Gericht begründete dies mit folgenden Argumenten:

Gesetzliche Auslegung: Der Wortlaut des § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO schützt ausdrücklich nur Leistungen aus Versicherungsverträgen, nicht aber aus Treuhandverträgen.

Keine planwidrige Regelungslücke: Der Gesetzgeber habe bewusst keine analoge Anwendung auf Treuhandverträge vorgesehen. Eine Schutzbedürftigkeit sei nicht in gleicher Weise gegeben wie bei Versicherungsleistungen.

Gläubigerschutz: Die Entscheidung trägt dazu bei, dass in Insolvenzverfahren eine gleichmäßige Verteilung der Masse gewährleistet wird und bestimmte Vermögenswerte nicht unberechtigt dem Zugriff der Gläubiger entzogen werden.

Auswirkungen für Verbraucher
Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für Personen, die durch eine Treuhandlösung ihre Bestattungskosten absichern möchten. Wer sicherstellen möchte, dass sein angespartes Geld im Insolvenzfall geschützt bleibt, sollte alternative Wege prüfen, etwa den Abschluss einer Sterbegeldversicherung.

Fazit
Mit dieser Entscheidung hat der BGH Klarheit darüber geschaffen, dass Bestattungsvorsorge-Treuhandverträge nicht automatisch vor einer Insolvenz geschützt sind. Verbraucher sollten sich bewusst machen, dass solche Gelder potenziell in die Insolvenzmasse fallen können. Eine rechtzeitige juristische Beratung kann helfen, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

13/02/2025

📳💻 Wer während einer Konferenz mit Kollegen einen Blick aufs Handy wirft, um neue Nachrichten in der Dating-App zu lesen oder den Familienurlaub zu buchen, riskiert den Verlust seines Arbeitsplatzes. Denn wenn das Internet-Surfen keinen Bezug zur Arbeit erkennen lässt, ist es meist nicht erlaubt.

Weitere Infos dazu gibt es im Rechtstipp von Fernsehanwalt: https://eu1.hubs.ly/H0gsPZc0?

06/02/2025

💶⏰Wer Geld verleiht, hat grundsätzlich einen Rückzahlungsanspruch. Auch mündliche Absprachen sind rechtlich bindend, jedoch schwerer zu beweisen. Durch eine Fristsetzung kann Verzug eintreten, was rechtliche Schritte wie Mahnbescheid oder Klage ermöglicht. Eine sorgfältige Dokumentation hilft, den Anspruch durchzusetzen.

Weitere Infos zu dem Thema findet Ihr im Rechtstipp: https://eu1.hubs.ly/H0gnDvC0

28/01/2025

💸⚖️ Schulden in der Ehe? Grundsätzlich haftet nur derjenige, der sie gemacht hat. Für Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs (§ 1357 BGB) oder gemeinsam unterzeichnete Verträge wie Mietverträge gibt es jedoch Ausnahmen. Nach einer Trennung ist Vorsicht bei bestehenden Dauerverträgen geboten – anwaltlicher Rat hilft, Haftungsrisiken zu klären.

Adresse

Mauerstrasse 36
Reutlingen
72764

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Dienstag 09:00 - 17:00
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