22/06/2026
💥 Neues BFH-Urteil zum häuslichen Arbeitszimmer!
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei betrieblichen Einkünften besonders aufgezeichnet werden müssen. ⚖️
Das bedeutet:
📂 Eine einfache Belegsammlung reicht nicht aus.
🧾 Auch eine nachträgliche Zusammenstellung für die Steuererklärung genügt grundsätzlich nicht.
⏱️ Die Kosten müssen einzeln, getrennt von den übrigen Betriebsausgaben und zeitnah dokumentiert werden.
Besonders betroffen sind Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Selbständige mit Einnahmen-Überschussrechnung.
✅ Unser Praxistipp:
Führen Sie eine laufende, gesonderte Aufstellung aller Arbeitszimmerkosten, wenn Sie die tatsächlichen Kosten steuerlich geltend machen möchten.
💡 Wer ausschließlich die Jahrespauschale oder Tagespauschale nutzt, kann von einfacheren Dokumentationspflichten profitieren. Ob dies für Sie sinnvoll ist, sollte individuell geprüft werden.
Sie haben Fragen? Wir unterstützen Sie gerne.
📌 BFH, Urteil vom 24.03.2026 – VIII R 6/24