18/07/2025
Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, § 114 Abs. 1 ZPO.
1. Freibeträge gemäß der Bekanntmachung zu § 115 ZPO
Bitte tragen Sie die Anzahl der Personen in den Eingabefeldern ein...
2. Kosten der Unterkunft
Bitte tragen Sie hier die Kosten der Unterkunft ein (warm mit Betriebskosten)...
3. Weitere Ausgaben
Beiträge zu Hausrat-, Haftflicht-, Lebensversicherung können geltend gemacht werden...
4. Mehrbedarfe
Sollten Sie Mehrbedarfe - zum Beispiel für die Erzeugung von Warmwasser oder für eine Schwerbehinderung - geltend machen können, schauen Sie ...
____________________________
= Freibetrag vom Einkommen, bis zu dem Bedürftigkeit besteht
–Zivilprozessordnung #§114ZPO–Voraussetzungen #§115ZPO–EinsatzvonEinkommenundVermögen #§90SGBXII–EinzusetzendesVermögen
... mit dem Prozesskostenhilferechner können Sie ermitteln, bis zu welchem Einkommen Sie einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben ...