22/09/2017
Aktuelles: Köln verzichtet auf Protest
Regeln über all, sogar im Fußball:
Der 1. FC Köln hat seinen Protest gegen die Wertung der 0:5 Niederlage bei Borussia Dortmund zurückgezogen. Was ist passiert?
Der Schiedsrichter hat die Spielsituation unmittelbar vor dem 2:0 wegen Fouls eines Dortmunder zunächst abgepfiffen, nach Videobeweis dann das Tor dann doch gegeben. Hiergegen richtete sich der Kölner Protest mit Ziel eines Wiederholungsspiels, da durch den Pfiff das Spiel unterbrochen war BEVOR das Tor fiel.
Der Einspruch wurde inzwischen wegen erkennbarer Erfolglosigkeit wieder zurückgenommen:
Nach § 17 2. c) der Verfahrensordnung des DFB kann Einspruch gegen Spielwertung eingelegt werden, wenn der Schiedsrichter einen Regelverstoß begangen UND der Regelverstoß die Spielwertung mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat.
Liegt im Torpfiff des des Schiedsrichter ein solcher Verstoß? Nach den Regel Nr. 5 des Regelwerks des Weltverbands FIFA, welches gemäß § 1 der Spielordnung des DFB auch in der Bundesliga anzuwenden ist, sind Entscheidungen des Schiedsrichters zu spielrelevanten Tatsachen endgültig. Ergänzend wird hinzugefügt: „Dazu gehören auch ... die Entscheidung auf „Tor“ oder „kein Tor“.
Ein Regelverstoß liegt damit nicht vor. Selbst wenn, für eine Spielwiederholung müsste Köln zudem beweisen, dass die Spielwertung überhaupt beeinflusst wurde. Bei einem 0:5...
Herzlichen Glückwunsch. Wer bis hierher durchgehalten hat, ist ein echter Fußballenthusiast...