23/05/2026
⚖️ Neues Urteil zu ME/CFS und Krankenkassenleistungen
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat jüngst entschieden, dass gesetzlich Versicherte unter besonderen Voraussetzungen auch für nicht etablierte Therapien Leistungen der Krankenkasse beanspruchen können. Im Mittelpunkt stand ein schwerer ME/CFS-Fall mit fehlenden Standardbehandlungen und existenzieller Krankheitslast.
Das Gericht hat dabei differenziert geprüft:
✅ Wann eine „Mindest-Evidenz“ für einen Therapieversuch ausreichen kann
✅ Welche Bedeutung § 2 Abs. 1a SGB V bei schweren Erkrankungen hat
✅ Warum manche Präparate erstattungsfähig waren – andere hingegen nicht
Die Entscheidung zeigt, wie eng medizinische Besonderheiten und sozialrechtliche Anforderungen miteinander verknüpft sind – insbesondere bei komplexen Krankheitsbildern wie ME/CFS.
➡️ Die vollständige Urteilsbesprechung finden Sie auf unserer Website: https://www.ra-klose.com/service/rechtsprechung/lsg-niedersachsen-bremen-urteil-vom-28-04-2026-l-4-kr-401-21