10/10/2025
Die Regierung möchte die beschleunigte Einbürgerung wieder abschaffen. Die vorherige Ampel-Regierung hatte das Staatsangehörigkeitsrecht punktuell liberalisiert. Bei herausragenden Integrationsleistungen konnte eine Einbürgerung im schnellsten Fall bereits nach 3 Jahren erfolgen.
Laut Innenminister Dobrindt muss diese Rechtslage wieder geändert werden, weil eine Einbürgerung erst am Ende eines Integrationsprozesses stehen könne. Zur Erinnerung:
Neben den allgemeinen Voraussetzungen der Einbürgerung, wird für die "Turboeinbürgerung" verlangt:
- besondere Integrationsleistungen
- Sicherung des Lebensunterhaltes für sich und die Angehörigen (ohne Ausnahmen!)
- Sprachkenntnisse auf Niveau C1
Wohlgemerkt: zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen, wie Bekenntnis zur FDGO, keine Vorstrafe, Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung usw.
Wenn aber die "Turboeinbürgerung" schon sozusagen eine abgeschlossene Integration voraussetzt, stellt sich wirklich die Frage, was Dobrindt noch verlangen möchte. Oder anders gesagt: weshalb erweckt er den Eindruck, die "Turboeinbürgerung" würde keine Integration voraussetzen?