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Bauer & Partner Wir bieten unseren Mandanten ausgewiesenes Expertenwissen ohne Schnittstellenverluste zwischen Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.

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Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Ihre Anwaltskanzlei mit Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung in Regensburg & Schwandorf

35 Jahre Erfahrung & gewachsene Expertennetzwerke Als fächerübergreifende Kanzlei betreuen wir seit über 30 Jahren Unternehmen und Privatpersonen im Bereich der Rechtsberatung, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung.

15/03/2026
Steuerfreie Erbschaft/ Schenkung des Familienheims - das geht? Der Erwerb eines Familienheims kann gemäß § 13 Abs. 1 Nr....
30/12/2024

Steuerfreie Erbschaft/ Schenkung des Familienheims - das geht?

Der Erwerb eines Familienheims kann gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4a bis 4c ErbStG steuerfrei sein, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind:

• Schenkung an Ehegatten/Lebenspartner: Steuerfrei, wenn die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Eine spezifische Nutzungsfrist ist nicht erforderlich.

• Achtung! Schenkungen an Kinder sind grundsätzlich steuerpflichtig, sofern sie nicht als übliches Geschenk gelten.

• Erbschaft durch Ehegatten/Lebenspartner: Steuerfreiheit, wenn das Familienheim unverzüglich und mindestens 10 Jahre zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.

• Erbschaft durch Kinder/Enkel: Steuerfrei bis 200 qm Wohnfläche, sofern die Nutzung für 10 Jahre zu eigenen Wohnzwecken erfolgt.

Ausnahmen gelten bei zwingenden Gründen wie Pflegebedürftigkeit, die eine Nutzung unmöglich machen.

➡ Sie wollen mehr erfahren? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an [email protected]


Sehr geehrte Damen und Herren,wir freuen uns, Ihnen einen kleinen Einblick in unsere Räumlichkeiten im Schloss Thurn und...
28/12/2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns, Ihnen einen kleinen Einblick in unsere Räumlichkeiten im Schloss Thurn und Taxis bieten zu können. Unser Standort am Emmeramsplatz 6 in Regensburg lädt unsere geschätzten Mandanten herzlich dazu ein, uns persönlich zu besuchen.

Es ist uns eine Freude, Sie in unseren Büros willkommen zu heißen, um Ihnen die bestmögliche Rechts- und Steuerberatung anzubieten.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre Kanzlei Bauer und Partner Regensburg

Sehr geehrte Damen und Herren,wir stehen Ihnen mit fachkundiger Expertise in den folgenden Fachgebieten zur Verfügung:- ...
28/12/2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir stehen Ihnen mit fachkundiger Expertise in den folgenden Fachgebieten zur Verfügung:

- Rechtsberatung
- Steuerberatung
- Wirtschaftsberatung
- Sanierungsberatung
- Existenzgründung

Gerne sind wir für Sie erreichbar, sei es per E-Mail oder telefonisch, an unseren Standorten in Regensburg, Schwandorf und Deggendorf.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre Kanzlei Bauer und Partner

04/04/2023

7 Likes, 0 Comments - Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer () on Instagram: "Willkommen bei der Bauer&Partner Steuer- und Anwaltskanzlei, Ihrem zuverlässigen Partner für St..."

Energiepreispauschale – 300 € vom StaatSie sind Arbeitgeber und beschäftigen sich gerade mit diesem Thema?Es stehen Ihne...
12/07/2022

Energiepreispauschale – 300 € vom Staat
Sie sind Arbeitgeber und beschäftigen sich gerade mit diesem Thema?
Es stehen Ihnen ??? ins Gesicht geschrieben.
Gerne können wir Ihnen helfen die ganzen Fragen zu klären.
Schreiben Sie uns einfach an.

Folgenschweres Foul: Erst der Nachweis eines eindeutig unfairen Regelverstoßes führt zum SchmerzensgeldanspruchGerade be...
30/04/2021

Folgenschweres Foul: Erst der Nachweis eines eindeutig unfairen Regelverstoßes führt zum Schmerzensgeldanspruch

Gerade bei Kontaktsportarten können Fouls sehr bittere Folgen haben. Zwar kann man im Zuge dessen schon einmal über die Geltendmachung von Schmerzensgeld nachdenken - doch dass dies nicht so einfach ist, zeigt das folgende Urteil des Landgerichts Frankenthal (LG).

Ein Fußballspieler hatte sich bei einem Spiel der C-Klasse Rhein-Pfalz-Süd in einem Zweikampf eine Außenbandverletzung zugezogen, die sehr kompliziert und schwerwiegend war. Er meinte, vom gegnerischen Verteidiger grob gefoult worden zu sein, als der Ball schon zwei Meter entfernt und für diesen unerreichbar gewesen sei. Nach dem Foul habe sich der Gegenspieler das Trikot ausgezogen und dieses vor den Zuschauern triumphierend geschwenkt. Seiner Ansicht nach habe dies klar darauf hingedeutet, dass es ihm nur darauf angekommen sei, ihn absichtlich von den Beinen zu holen. Deshalb forderte er von dem Gegenspieler 5.000 EUR Schmerzensgeld - vergeblich.

Wird nämlich ein Amateurfußballer während eines Spiels gefoult und verletzt sich dabei, hat er laut LG nur ausnahmsweise einen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Foulenden. Der Gefoulte muss nämlich nachweisen können, dass der Gegner eine grob fahrlässige, unentschuldbare Regelwidrigkeit begangen hat. Schließlich ist Fußball ein Spiel, bei dessen "Kampf um den Ball" es gelegentlich zu Fouls und unvermeidbaren Verletzungen kommt. Insofern kommt die Haftung eines Sportlers nur dann in Betracht, wenn er schuldhaft und grob unsportlich gegen die Regeln des Wettkampfs verstößt. Dabei reicht allerdings ein Regelverstoß aus Spieleifer, Unüberlegtheit oder technischem Versagen nicht aus. Erst wenn bei kampfbetonter Härte die Grenze hin zu einem unfairen Regelverstoß überschritten wird, droht eine Haftung. Den entsprechenden Beweis konnte der gefoulte Fußballspieler hier aber nicht erbringen.

Hinweis: Das LG hat deutlich gesagt, dass Fußball ein Kampfspiel ist. Und wer sich auf einen Kampf einlässt, muss auch eventuelle Folgen tragen - eine vielleicht nicht in aller Konsequenz nachvollziehbare Entscheidung.

Quelle: LG Frankenthal, Urt. v. 14.12.2020 - 5 O 57/19

Grobe Verkehrswidrigkeit: Wer unachtsam eine Fahrbahn überquert, trägt im Ernstfall die alleinige HaftungKaum hat ein Me...
23/04/2021

Grobe Verkehrswidrigkeit: Wer unachtsam eine Fahrbahn überquert, trägt im Ernstfall die alleinige Haftung

Kaum hat ein Mensch laufen gelernt, wird ihm mühsam beigebracht, dass er vor dem Überqueren einer Fahrbahn dringend die entsprechende Vorsicht walten lassen muss. Mit der Reife kommt dann der zu bewältigende Alltag hinzu, so dass diese Lehrstunde viel zu oft in Vergessenheit gerät. Doch immerhin bleibt Erwachsenen im Ernstfall noch der Rechtsweg - ob dieser vor dem Oberlandesgerichts Koblenz (OLG) etwas brachte, lesen Sie hier.

Eine Fußgängerin, die einen Einkaufswagen vor sich herschob, ging den Bürgersteig einer Bundesstraße entlang, die sie schließlich überqueren wollte. Es kam, wie es kommen musste, und zwar zum Unfall. Bei diesem verletzte sich die Frau erheblich, so dass sie den Autofahrer in Mithaftung ziehen wollte.

Eine solche Mithaftung konnte das OLG jedoch nicht feststellen. Nach Überzeugung der Richter hatte die Fußgängerin die Straße betreten, ohne sich zuvor in irgendeiner Art und Weise zu vergewissern, ob sich ein Fahrzeug näherte. Nach den Feststellungen des Sachverständigen hätte die Fußgängerin den Unfall vermeiden können, indem sie angesichts des sich erkennbar nähernden Fahrzeugs ihr Vorhaben, die Fahrbahn zu überqueren, zurückgestellt hätte. Das Gericht berücksichtigte dabei zudem, dass die Fußgängerin dunkel gekleidet und es zum Unfallzeitpunkt bereits dunkel war. Mithin habe die Fußgängerin grob verkehrswidrig gehandelt, so dass eine Mithaftung des Autofahrers ausscheidet.

Hinweis: Um eine zumindest eine Mithaftung des Pkw-Fahrers zu begründen, hätte die Fußgängerin beweisen müssen, dass dieser ebenfalls schuldhaft zu dem Zustandekommen des Verkehrsunfalls beigetragen hat. Nach den Feststellungen des Sachverständigen konnte aber nicht festgestellt werden, dass der Fahrer ausreichend Zeit hatte, auf das nicht vorhersehbare Queren der Frau zu reagieren.

Quelle: OLG Koblenz, Urt. v. 21.12.2020 - 12 U 401/20

Achtlos hangaufwärts geschwungen: Ein Verstoß gegen die FIS-Regeln beim Skifahren kann teuer zu stehen kommenEgal, auf w...
29/03/2021

Achtlos hangaufwärts geschwungen: Ein Verstoß gegen die FIS-Regeln beim Skifahren kann teuer zu stehen kommen

Egal, auf welche Pisten sich ein Skiurlauber zu schwingen gedenkt - er sollte dabei stets die geltenden Regelungen des internationalen Skiverbands (FIS-Regeln) beachten. Denn dass eine Missachtung des anerkannten Verhaltenskodex teuer werden kann, zeigt der folgende Fall des Landgerichts Frankenthal (LG).

Zwei deutsche Skifahrer hatten an einer Skireise nach Kanada teilgenommen. Bei einer gemeinsamen Abfahrt der Reisegruppe wurde der eine Wintersportler von dem anderen überholt. Hierbei kam es zu einem Zusammenstoß. Bei dem Verletzten wurde nach seiner Rückkehr nach Deutschland ein Kreuzband- und Seitenbandriss sowie eine Verletzung des Innen- und Außenmeniskus festgestellt. Der Skifahrer hatte die FIS-Regeln bei dem Überholmanöver verletzt und wurde zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 27.000 EUR verklagt - und vom LG auch entsprechend verurteilt.

Der Unfallverursacher hatte unmittelbar vor dem Unfall zum Linksschwung angesetzt und ist dann beim Ausfahren aus der Kurve leicht hangaufwärts gefahren. Hierbei gilt nach Nr. 5 der FIS-Regeln jedoch eine besondere Sorgfaltspflicht, die der Skifahrer nicht beachtet hatte. Jeder Skifahrer, der hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach unten und nach oben vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann. Und der Unfall bewies, dass dies hier nicht erfolgt war.

Hinweis: Es zeigt sich, wie wichtig eine private Haftpflichtversicherung sein kann. Diese wird wohl mit großer Wahrscheinlichkeit den Skifahrer davor schützen, selbst zahlen zu müssen.

Quelle: LG Frankenthal, Urt. v. 17.11.2020 - 7 O 141/19

Von Kartoffel getroffen: Kind hat nach zwei Angriffen der Nachbarin nicht ohne weiteres Anrecht auf Kontaktaufnahmeverbo...
19/03/2021

Von Kartoffel getroffen: Kind hat nach zwei Angriffen der Nachbarin nicht ohne weiteres Anrecht auf Kontaktaufnahmeverbot

Dass Kinder in ihrer Natur einem gern mal den sogenannten letzten Nerv rauben können, wird allgemeinhin wohl mit einem Nicken bestätigt. Glücklicherweise stimmen jedoch auch die meisten zu, dass man nicht nur selbst nicht anders gewesen war, sondern Gewalt als Reaktion auf jeden Fall abzulehnen sei. Im Folgenden war das Amtsgericht Frankfurt am Main (AG) mit der Bewertung eines Vorgangs betraut worden, in dem eine Erwachsene nicht adäquat auf ein Kind reagiert hatte. Ob der Vorfall gleichsam Anlass für ein Kontaktaufnahmeverbot ausreichte? Lesen Sie selbst.

Mehrere Kinder spielten im Hof eines Wohnhauses, als sich eine Nachbarin genau dadurch gestört fühlte. Sie warf daraufhin mit Kartoffeln nach den Kindern und traf dabei ein Kind am Rücken. Zudem griff die Frau das Kind an einem anderen Tag am Arm, hielt es fest und zog an ihm. Schließlich weinte das Kind - und es konnte nachts nicht mehr schlafen. Daher beantragte der Vertreter des Achtjährigen die Festsetzung eines Annäherungs- und Kontaktaufnahmeverbots im Wege der einstweiligen Verfügung - mit wenig Erfolg.

Das AG entschied, dass das Bewerfen eines Kindes mit einer Kartoffel und das Ziehen an dessen Arm nicht gleich ohne weiteres Handlungen darstellen, die den Erlass einer Gewaltschutzanordnung rechtfertigten. Eine Strafbarkeit hat das Gericht nicht gesehen.

Hinweis: Gewalt ist keine Lösung - niemals. Betroffene sollten Beratungsstellen oder eben auch den Rechtsanwalt ihres Vertrauens aufsuchen.

Quelle: AG Frankfurt am Main, Urt. v. 16.11.2020 - 456 F 5230/20 EAGS

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