05/05/2026
Die fristlose Kündigung ist die Bombe im Arbeitsrecht. Von heute auf morgen stehen Sie ohne Job da. Schlimmer noch: Die Agentur für Arbeit verhängt bei fristlosen Kündigungen fast immer eine 12-wöchige Sperrzeit für das Arbeitslosengeld.
Verfallen Sie jetzt nicht in Schockstarre, sondern handeln Sie! ⏱️
Oft schießen Arbeitgeber über das Ziel hinaus. Für eine fristlose Kündigung braucht es einen "wichtigen Grund". Schlechte Leistung oder ein einfacher Fehler reichen dafür NICHT aus. Zudem muss der Arbeitgeber die Kündigung innerhalb von 2 Wochen aussprechen, nachdem er von dem Vorfall erfahren hat.
Wir greifen fristlose Kündigungen sofort an, wandeln sie vor Gericht in ordentliche Kündigungen um und sichern Ihnen so Ihr Arbeitslosengeld und eine faire Abfindung. 🛡️
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