27/02/2022
WIE MAN MIT MITARBEITERN UND BETRIEBSRAT RICHTIG UMGEHT -- Das praktizieren etliche Firmeninhaber, Führungskräfte und sogar manche Personalabteilungen nach der trial & error Methode. In Arbeitsverträgen finden sich oft reihenweise unwirksame Klauseln. Personalakten werden entweder gar nicht oder inkonsequent geführt. Gleichbehandlungsgesetz und Datenschutzgrundverordnung sind für viele Chefs rote Tücher. Und an der Spitze der "Beliebtheit" steht natürlich - vor allem bei inhabergeführten Familienunternehmen - die Gründung eines Betriebsrats. Da würde der Senior-Chef lieber wöchentlich eine Wurzelbehandlung bei einem schlechten Zahnarzt buchen, als wichtige Maßnahmen des von ihm über Jahrzehnte hinweg aufgebauten Unternehmens ab jetzt mit der Belegschaft diskutieren zu müssen.
Es hilft aber nix! Auch wenn man bestimmte Rahmenbedingungen des deutschen Arbeitsrechts entsetzlich findet, sie gelten trotzdem. Ignorieren führt nur zu noch größeren Problemen. So musste zum Beispiel ein Münchner Unternehmen kürzlich den geplanten Umzug eines Betriebsteils auf unbestimmte Zeit verschieben, weil die Führungsetage schlicht vergessen hatte, den Betriebsrat frühzeitig über den Umzug zu informieren. Der bereits unterschriebene Mietvertrag über 3.500 Quadratmeter neue Gewerbe- und Büroflächen musste teuer storniert werden. Alles nur, weil niemand auf dem Radarschirm hatte, dass man den Betriebsrat bei einem solchen Umzug frühzeitig einbinden muss. Wir wurden erst gefragt, als der Betriebsrat schon beleidigt und die Situation im Unternehmen eskaliert war.
Unwissenheit im Arbeitsrecht kann schnell sehr teuer werden. Rechtsanwältin Katrin Groll berät und schult seit gut 15 Jahren Firmeninhaber, Führungskräfte und Personalabteilungen, von zweistündigen Vorträgen zu einem bestimmten Thema bis hin zu mehrtägigen Intensivkursen quer durch das gesamte Arbeitsrecht. In jedem Fall aber praxisorientiert und nah am echten Leben. Weitere Infos hier
Arbeitsrecht für Führungskräfte (Seminar und Inhouse-Schulung)