14/08/2026
Viele Arbeitgeber nutzen das Einwurf-Einschreiben, weil sie es für einen „sicheren“ Weg halten, um Kündigungen oder wichtige Schreiben (z.B. Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement – bEM) zu versenden. Der Gedanke dahinter: Wenn die Post bestätigt, dass der Brief eingeworfen wurde, muss er ja zugegangen sein. Die neue Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) – zuletzt im Urteil vom 07.05.2026 – 2 AZR 184/25 – zeigt aber deutlich: So einfach ist es nicht.
Alle Details findet ihr unter www.blts.de