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Muss ich zu Hause sein, wenn der Heizungsableser kommt?Aus dem Mietverhältnis ergibt sich für den Mieter regelmäßig eine...
08/01/2020

Muss ich zu Hause sein, wenn der Heizungsableser kommt?

Aus dem Mietverhältnis ergibt sich für den Mieter regelmäßig eine Pflicht, dem Ableser einmal jährlich Zutritt zur Wohnung zu ermöglichen. Das bedeutet aber nicht, dass alle Bewohner, persönlich zu Hause sitzen und auf den Ablesedienst warten müssen.
Es kann auch stattdessen ein Schlüssel hinterlegt werden, idealerweise bei einem Nachbarn, zu dem der Ableser ebenfalls in die Wohnung muss. Manchmal erklärt sich auch die Hausverwaltung oder der Vermieter selbst bereit, den Heizungsableser in die Wohnung zu lassen.
Wer zum angekündigten Termin nicht zu Hause sein kann und auch seine Schlüssel nicht aus der Hand geben möchte, kann bei der Ablesefirma anrufen und kostenfrei einen anderen Termin vereinbaren. Einfach nicht zu Hause zu sein ist hingegen keine gute Idee. Unnötige Anfahrten des Ablesers können nämlich unter Umständen den Mietern in Rechnung gestellt werden.
Auch wenn es letzten Endes zu gar keiner Heizungsablesung kommt, bedeutet das nicht, dass die Bewohner um die Zahlung der Nebenkosten herumkommen. Stattdessen können in solchen Fällen die Heizkosten geschätzt werden, wobei die Schätzungen im Zweifel hoch ausfallen. Wer den Heizungsableser also nicht in die Wohnung lassen will, zahlt am Ende regelmäßig drauf.
In manchen Häusern gehören solche Ablesetermine inzwischen ohnehin bereits der Vergangenheit an. Dank neuer Technik sind Heizungsablesungen nämlich auch per Funk durchführbar, sodass gar kein Mitarbeiter der Firma mehr die Wohnung betreten muss. Bis sich diese Technik aber überall durchgesetzt hat, dürfte es noch eine Weile dauern.

- - - Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2020 - - -

Ihr Beko Check Team

Darf der Vermieter in Bar geleistete Mietkaution einbehalten ?Der Vermieter darf nach Ende eines Mietverhältnisses, wege...
27/10/2019

Darf der Vermieter in Bar geleistete Mietkaution einbehalten ?

Der Vermieter darf nach Ende eines Mietverhältnisses, wegen streitiger Forderungen auf eine in bar geleistete Mietkaution zugreifen.

Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass die Verwertung einer Barkaution für Forderungen die weder unstrittig, noch rechtskräftig festgestellt sind, entspricht nach Vertragsende dem beiderseitigen Interesse von Mieter und Vermieter.
Wenn der Mieter die zur Aufrechnung gestellten Forderungen der Vermieters bestreitet, kann er auf Rückzahlung der Kaution klagen.

Eine allgemeine Frist zur Kautionsabrechnung gibt es nicht. Die Abrechnungsfrist ist nach den Umständen des Einzelfalls bestimmt.

Ihr Beko Check Team.

Die Bezeichnung „Fräulein “ ist nicht ehrverletzend!!!Mit einem besonderen Fall hat sich das Amtsgericht Frankfurt am Ma...
22/10/2019

Die Bezeichnung „Fräulein “ ist nicht ehrverletzend!!!

Mit einem besonderen Fall hat sich das Amtsgericht Frankfurt am Main befasst.
Ein betagtes Vermieter Ehepaar bezeichnete eine Mieterin mehrmals schriftlich als Fräulein.
Die Vermieter verwendeten die Bezeichnung auf allen öffentlichen Aushängen.
Den mehrfachen Bitten der Frau an die Vermieter, auf diesen Zusatz zu verzichten kam das Vermieterpaar (89 & 92) nicht nach.

Die Frau klagte beim Amtsgericht und rügte u.a. die Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts.
Das Gericht entschied, dass die Wohnungsmieterin keinen Anspruch hat, von ihren hochbetagten Vermietern nicht mit der Anrede Fräulein bezeichnet zu werden.
Im konkreten Fall sei das hohe Alter der Vermieter zu berücksichtigen, zudem sei der Mietvertrag aus dem Jahr 1984 nicht beanstandet worden. Zudem ist der Begriff „Fräulein“ ist nicht ehrverletzend, da diese Anrede in anderen Ländern gebräuchlich ist (z.B. England „Miss“ oder Frankreich „Mademoiselle“). In Deutschland ist der Begriff Fräulein 1972 aus den öffentlichen Registern verschwunden.

(Urt. v. 27.06.2019, Az. 29 C 1220/19 (46))

Ab wann muss der Vermieter im Herbst die Heizung anschalten?Es ist Herbst, die Tage werden kürzer und kühler. Dies merke...
03/10/2019

Ab wann muss der Vermieter im Herbst die Heizung anschalten?

Es ist Herbst, die Tage werden kürzer und kühler.

Dies merken wir auch in der Wohnung.
Die Frage die sich Mieter immer wieder stellen ist. Ist die Heizung schon angeschaltet bzw. wann schaltet der Vermieter endlich die Heizung.
Viele Vermieter sind der Meinung, sie müssten nur innerhalb der Heizperiode die Heizungsanlage anschalten.
Die Heizperiode geht vom 1. Oktober bis 30. April, es sei denn dass im Mietvertrag etwas anderes vereinbart wurde.
Fakt ist jedoch, dass der Vermieter immer heizen muss, wenn die Außentemperaturen so abfallen, dass der Mieter zu frieren beginnt. Dabei kommt es natürlich nicht darauf an, ob der einzelne Mieter friert oder nicht – zu unterschiedlich ist das Wärmeempfinden des einzelnen Menschen.
Die Temperatur in der Wohnung gewisse Werte erreichen. Gemessen wird die Temperatur in ca. 1 Meter Höhe über dem Boden. Dort muss die Temperatur mindestens 20-22 Grad Celsius betragen. In der Zeit von 0 Uhr bis 6 Uhr darf die Temperatur auch auf 18 Grad Celsius abfallen. Fällt die Temperatur unter diese Werte, muss der Vermieter aktiv werden und die Heizung anschalten – auch wenn die Kernheizperiode noch nicht begonnen hat. Die Heizperiode hat insofern nur empfehlenden Charakter.
Auch im Sommer muss der Vermieter die Heizung anschalten, wenn eine kühlere Wetterperiode einsetzt. Mieter haben stets einen Anspruch darauf, dass die Wohnung eine Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius aufweist. Eine entgegenstehende Regelung im Mietvertrag ist übrigens unwirksam, wenn der Vermieter sich das Recht vorbehält, nur innerhalb der Kernheizperiode von Oktober bis März zu heizen. Behält der Vermieter sich jedoch das Recht vor, die Heizung erst nach einigen kühleren Tagen in Folge wieder anzuschalten, so muss der Mieter kurzfristige Temperaturabfälle hinnehmen. Fällt die Zimmertemperatur aber unter 18 Grad Celsius, muss die Heizung sofort wieder eingeschaltet werden.

Ihr Beko Check Team

26/09/2019

Hello World !!!

Beko Check tritt auf die große Onlinebühne.

Jeder Mieter bekommt einmal im Jahr die Nebenkostenabrechnung präsentiert. Nachzahlungen sind immer ärgerlich. Noch schlimmer daran ist die Tatsache das ein Großteil dieser Abrechnungen formell oder kalkulatorisch fehlerhaft sind und das selten zu Ihrem Vorteil.

Deshalb haben wir es uns zur Aufgabe gemacht Ihre Nebenkosten und Heizkostenabrechnung zu prüfen.

Mit unserer Erfahrung und Wissen möchten wir Sie zu dem rund um das Thema Mietrecht, Nebenkosten sowie Energie sparen informieren.

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