IT-Kanzlei Lutz

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IT-Kanzlei Lutz Datenschutz, KI, Social Media & IT-Recht. Rechtliche Lösungen für Unternehmen, Agenturen und Creator – verständlich, modern und praxisnah.

Stefan Lutz, LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht seit 2008 IT-Kanzlei Lutz
Stefan Lutz, LL.M. Rechtsanwalt &
Fachanwalt für IT-Recht
Bachstr. 3
88214 Ravensburg

Telefon 0751 27 088 53 – 0
Telefax 0751 27 088 53 – 9

E-Mail: [email protected]
Web: www.datenschutz-rv.de

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet. Die OS-Plattform ist erreichbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr.

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
DE236245472

Inhaltlich verantwortlich i.S.v. § 55 Abs. 2 RStV
Stefan Lutz, Bachstr. 3, 88214 Ravensburg

Berufshaftpflichtversicherung
ERGO Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40477 Düsseldorf
Räumlicher Geltungsbereich: Mitgliedsländer der Europäischen Union

Berufsbezogene Angaben
Gesetzliche Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt
Berufsbezeichnung verliehen in: Bundesrepublik Deutschland

Zuständige Kammer:

Rechtsanwaltskammer Tübingen
Christophstraße 30
72072 Tübingen
Tel.: 07071 / 99010-30
Fax.: 07071 / 99010-510
e-Mail: info(at)rak-tuebingen.de

Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Fachanwaltsordnung (FO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Die vorstehenden Regelungen können eingesehen werden unter http://www.brak.de/.

16/10/2026

💔 Gemeinsam ein Geschäft aufgebaut – und nach der Trennung gehört der Name plötzlich nur einem?Genau darüber musste das ...
13/10/2026

💔 Gemeinsam ein Geschäft aufgebaut – und nach der Trennung gehört der Name plötzlich nur einem?

Genau darüber musste das OLG Stuttgart entscheiden. ⚖️

Ein Ehepaar hatte während der Ehe ein Schönheitsinstitut im Umfeld einer Apotheke aufgebaut. Nach der Trennung entstand Streit darüber, wer Bezeichnungen wie „Engel Ihr Schönheitsinstitut“ weiter verwenden durfte.

Der entscheidende Punkt:

👉 Für das Unternehmenskennzeichen kommt es nicht unbedingt darauf an, wer Rechnungen bezahlt, Inventar angeschafft oder Verträge abgeschlossen hat.

Entscheidend ist vielmehr, wer nach außen als Unternehmensträger auftritt.

Website, Werbung und die Darstellung gegenüber Kunden sprachen hier für die Ehefrau. Dass ihr Ehemann im Hintergrund wesentliche organisatorische und wirtschaftliche Beiträge geleistet hatte, änderte daran nichts.

Auch sein älteres Kennzeichen „Engel-Apotheke“ verschaffte ihm nicht automatisch Rechte am isolierten Begriff „Engel“.

💡 Das Urteil ist nicht nur für Ehepartner interessant. Dasselbe Problem kann bei Start-ups, Familienunternehmen und anderen gemeinsam aufgebauten Projekten entstehen.

Wer Marken, Logos, Domains und Social-Media-Accounts nicht frühzeitig eindeutig zuordnet, riskiert beim späteren Streit eine böse Überraschung.

👉 Was das OLG Stuttgart (26.06.2026 – 2 U 32/25) entschieden hat und warum Markenstreitigkeiten schnell teuer werden, lesen Sie im neuen Beitrag.

💬 Was sollte stärker zählen: Wer ein Unternehmen wirtschaftlich aufgebaut hat – oder wer für Kunden erkennbar als dessen Inhaber aufgetreten ist?

🤖 Deepfake-Werbung mit Ihrem Gesicht – und die Plattform sagt: „Dafür sind wir nicht verantwortlich“?So einfach ist es n...
12/10/2026

🤖 Deepfake-Werbung mit Ihrem Gesicht – und die Plattform sagt: „Dafür sind wir nicht verantwortlich“?

So einfach ist es nach dem LG Frankfurt nicht. ⚖️

Auf einer Social-Media-Plattform tauchten immer wieder Fake-Profile und Werbeanzeigen eines bekannten Finanzportals auf. Sogar ein KI-generiertes Deepfake-Video des Gründers wurde genutzt, um vermeintliche Investmenttipps zu verbreiten.

Die Plattform berief sich auf das Haftungsprivileg für Hostingdienste nach Art. 6 DSA.

Das Gericht ließ dieses Argument nicht durchgreifen.

💡 Besonders spannend ist die Begründung:

Wenn eine Plattform mittels Algorithmen, Rankings und Werbeauktionen darüber entscheidet, welche Inhalte wem, wann und mit welcher Reichweite angezeigt werden, kann ihre Rolle über die eines rein neutralen Hostproviders hinausgehen.

Und selbst bei Anwendung des Haftungsprivilegs gilt:

⏱️ Bei eindeutig rechtsverletzenden Fake-Profilen waren 14 oder 20 Tage bis zur Löschung dem Gericht zu lang.

Das LG Frankfurt (Urteil vom 16.09.2026 – 2-06 O 234/25) verurteilte die Plattform unter anderem zu Unterlassung und Auskunft und stellte eine Schadensersatzpflicht fest.

👉 Warum die Entscheidung für Unternehmen, Personenmarken und Betroffene von Fake-Ads und Deepfakes wichtig ist, lesen Sie im neuen Beitrag.

⚠️ Das Urteil ist anfechtbar.

💬 Was meinen Sie: Wer mit Algorithmen aktiv entscheidet, welche Inhalte Reichweite bekommen – ist der noch neutraler Hostprovider oder bereits mitverantwortlich für deren Verbreitung?

„Ich erzähle es doch nur der KI.“ – aber was passiert, wenn der Chat plötzlich für Werbung ausgewertet wird?Genau damit ...
07/10/2026

„Ich erzähle es doch nur der KI.“ – aber was passiert, wenn der Chat plötzlich für Werbung ausgewertet wird?

Genau damit musste sich das LG Köln bei Snapchats KI-Chatbot „My AI“ beschäftigen. ⚖️

Das Problem: In einem KI-Chat erzählen Nutzer schnell Dinge über ihre Gesundheit, Sexualität, Religion oder politische Ansichten – also Informationen, die nach Art. 9 DSGVO besonders geschützt sein können.

Snap argumentierte unter anderem, solche Daten würden nicht gezielt abgefragt.

Das Gericht ließ das nicht gelten.

👉 Sensible Daten bleiben sensible Daten – auch wenn der Nutzer sie freiwillig in einen KI-Chat eintippt.

Ein allgemeiner Hinweis mit anschließendem „OK“-Button genügte dem Gericht nicht als ausdrückliche Einwilligung.

Auch an anderer Stelle wurde es problematisch:

☑️ vorangekreuzte Werbepräferenzen
🎯 Nutzung von Chatdaten für Personalisierung und Werbung
🔞 Einstellungen zu Alkohol und Glücksspiel bei minderjährigen Nutzern

Das LG Köln (Urteil vom 16.08.2026 – 33 O 120/24) macht damit deutlich:

💡 Wer einen KI-Chatbot anbietet, muss sich auch Gedanken darüber machen, welche Daten Nutzer dort typischerweise preisgeben werden – und was anschließend mit ihnen geschieht.

👉 Warum das Urteil weit über Snapchat hinaus für KI-Anbieter interessant ist, lesen Sie im neuen Beitrag.

💬 Wer trägt hier mehr Verantwortung: Nutzer, die einer KI sehr persönliche Dinge erzählen – oder der Anbieter, der damit rechnen muss, dass genau das passieren wird?

⭐️ „Wir haben geprüft: Der Bewerter war tatsächlich Kunde.“ – müssen Unternehmen das einfach glauben?Das OLG Frankfurt s...
05/10/2026

⭐️ „Wir haben geprüft: Der Bewerter war tatsächlich Kunde.“ – müssen Unternehmen das einfach glauben?

Das OLG Frankfurt sagt: Nein. ⚖️

Ein Unternehmen wehrte sich gegen eine anonyme Bewertung und bestritt, dass überhaupt ein Geschäftskontakt mit dem Verfasser bestanden hatte.

Der Portalbetreiber fragte beim Bewerter nach, erhielt entsprechende Unterlagen – gab diese dem Unternehmen aber nicht weiter.

Genau das war das Problem.

Nach dem OLG Frankfurt (Beschluss vom 31.08.2026 – 16 W 40/26) genügt es nicht unbedingt, wenn ein Bewertungsportal lediglich mitteilt:

👉 „Wir haben den Geschäftskontakt geprüft.“

Das betroffene Unternehmen muss grundsätzlich die Möglichkeit bekommen, selbst zu überprüfen, ob der behauptete Kontakt tatsächlich bestanden hat.

📄 Rechnungen, Bestellbestätigungen oder andere Nachweise können deshalb herauszugeben sein – bei Bedarf anonymisiert, um die Daten des Bewerters zu schützen.

💡 Das ist gerade bei anonymen Bewertungen wichtig: Das Unternehmen kennt nur ein Pseudonym und kann häufig gar nicht beurteilen, welcher angebliche Kunde hinter der Rezension stehen soll.

Die Entscheidung stärkt damit die Position betroffener Unternehmen deutlich.

👉 Was Bewertungsportale künftig bei anonymen Rezensionen beachten müssen und wie Unternehmen reagieren sollten, lesen Sie im neuen Beitrag.

💬 Wie sollte der Interessenausgleich aussehen: Reicht der Schutz der Identität des Bewerters – oder muss das betroffene Unternehmen zumindest anonymisierte Belege für den behaupteten Geschäftskontakt sehen dürfen?

🌊 „Ich beantworte nur noch schnell ein paar E-Mails …“Der vermutlich größte Selbstbetrug in jedem Urlaub. 😅Aus „nur kurz...
04/10/2026

🌊 „Ich beantworte nur noch schnell ein paar E-Mails …“

Der vermutlich größte Selbstbetrug in jedem Urlaub. 😅

Aus „nur kurz“ werden dann:
📧 ein paar Mandantenanfragen,
⚖️ eine Sache, die wirklich dringend ist,
📱 zwei Rückfragen
und natürlich genau die eine E-Mail, die „nur ganz kurz“ beantwortet werden muss.

Immerhin: Das mobile Büro hat in Venedig die bessere Aussicht. 🇮🇹☀️

Und jetzt wieder Urlaub. Wirklich. 😉

💬 Hand aufs Herz: Schafft Ihr es im Urlaub, berufliche E-Mails komplett zu ignorieren?

🔐 Ihre Daten werden rechtswidrig weitergegeben – dürfen Sie nur Löschung verlangen oder auch verbieten, dass es wieder p...
03/10/2026

🔐 Ihre Daten werden rechtswidrig weitergegeben – dürfen Sie nur Löschung verlangen oder auch verbieten, dass es wieder passiert?

Der BGH stärkt jetzt den Unterlassungsanspruch bei DSGVO-Verstößen. ⚖️

Im konkreten Fall übermittelte ein Online-Shop beim Seitenaufruf Nutzerdaten – darunter die IP-Adresse – an externe Drittanbieter.

Der Betroffene wollte nicht nur gegen eine bereits erfolgte Verarbeitung vorgehen. Er wollte verhindern, dass seine Daten bei künftigen Seitenaufrufen erneut übertragen werden.

Das Problem: Die DSGVO enthält keinen allgemeinen Unterlassungsanspruch für jede zukünftige Datenverarbeitung.

Der BGH (Urteil vom 21.07.2026 – VI ZR 144/23) stellt nun klar:

👉 Das bedeutet nicht, dass Betroffene schutzlos sind.

Neben den Rechten aus der DSGVO können grundsätzlich auch Unterlassungsansprüche nach deutschem Zivilrecht bestehen – insbesondere über §§ 1004, 823 BGB und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

💡 Für Webseitenbetreiber ist das relevant: Datenschutzverstöße können damit nicht nur Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde oder Schadensersatzforderungen nach sich ziehen, sondern auch zivilrechtliche Unterlassungsklagen.

Aber: Nicht jeder DSGVO-Verstoß führt automatisch zu einem Unterlassungsanspruch. Ob die konkrete Datenübermittlung rechtswidrig war, muss das OLG Frankfurt nun weiter prüfen.

👉 Was die Entscheidung für Webseitenbetreiber und Betroffene bedeutet, lesen Sie im neuen Beitrag.

💬 Konsequent oder zu weitgehend: Sollte jeder rechtswidrigen Datenverarbeitung grundsätzlich auch mit einem zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch begegnet werden können?

🚗💻 60.520 € für ein E-Auto – aber der letzte Button heißt nur „Bestellen“. Ist der Kaufvertrag trotzdem wirksam?Das OLG ...
02/10/2026

🚗💻 60.520 € für ein E-Auto – aber der letzte Button heißt nur „Bestellen“. Ist der Kaufvertrag trotzdem wirksam?

Das OLG Frankfurt am Main sagt im konkreten Fall: Ja. ⚖️

Eigentlich ist die Rechtslage ziemlich deutlich:

Nach § 312j BGB muss der letzte Button bei einer kostenpflichtigen Onlinebestellung unmissverständlich auf die Zahlungspflicht hinweisen – etwa mit:

👉 „zahlungspflichtig bestellen“

„Bestellen“ allein reicht dafür grundsätzlich nicht.

Trotzdem bekam der Käufer seine 60.520 € nicht zurück.

Er hatte das Fahrzeug selbst konfiguriert, den klar ausgewiesenen Preis gesehen, die Zahlungsart gewählt und das Auto anschließend ein Jahr lang genutzt.

Das OLG argumentierte: Die Button-Lösung soll Verbraucher insbesondere vor Kostenfallen und überraschenden Zahlungspflichten schützen. Davon konnte hier keine Rede sein. Zudem wertete das Gericht die spätere Rückforderung als treuwidrig.

⚠️ Für Onlineshops ist das trotzdem kein Freibrief:

Das Gericht hielt die Beschriftung selbst für unzureichend. Shopbetreiber sollten deshalb weiterhin eindeutig formulieren: „zahlungspflichtig bestellen“.

Und: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

👉 Warum die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 15.09.2026 – 9 U 76/25 für den E-Commerce spannend ist, lesen Sie im neuen Beitrag.

💬 Überzeugt Sie das? Sollte ein eindeutig falsch beschrifteter Bestellbutton zwingend den Vertragsschluss verhindern – selbst wenn dem Käufer völlig klar war, dass er gerade ein 60.520-Euro-Auto kauft?

Adresse

Bachstraße 44
Ravensburg
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