02/06/2026
Abgabefrist der Steuererklärung für das Jahr 2025 🇩🇪
Für Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, endet die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 am 31. Juli 2026. Fällt dieser Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.
Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein erstellt und eingereicht, verlängert sich die Frist bis zum 28. Februar 2027.
Bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Falls die Steuererklärung aus wichtigen Gründen nicht rechtzeitig eingereicht werden kann, sollte rechtzeitig beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragt werden.
Für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung freiwillig abgeben (Antragsveranlagung), gilt eine deutlich längere Frist. Die Steuererklärung für das Jahr 2025 kann in diesem Fall noch bis zum 31. Dezember 2029 eingereicht werden.