Anwaltskanzlei Pergola

Anwaltskanzlei Pergola Sie suchen einen Anwalt, der Sie individuell betreut, Erfahrung und Fingerspitzengefühl hat und nicht lange um den heißen Brei redet?

😂also die Kanzlei ist wegen Glasfaserarbeiten diese Woche nicht mehr erreichbar!
26/06/2026

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07/05/2026

20 Jahre Grabpflege - und trotzdem voller Pflichtteil!

Viele Menschen verbinden mit Grabpflege nicht nur Blumen und Friedhofsgänge, sondern jahrelange Arbeit, laufende Kosten und emotionale Belastung. Gerade in Familien ist das oft ein sensibles Thema: Einer kümmert sich – die anderen melden Pflichtteilsansprüche an.

Der Bundesgerichtshof hatte sich genau mit dieser Frage zu beschäftigen: Können testamentarisch angeordnete Grabpflegekosten den Pflichtteil reduzieren?

Die Antwort des BGH: Nein.

Selbst wenn der Erbe nach dem Testament über viele Jahre hinweg die Grabpflege übernehmen muss, dürfen diese Kosten bei der Berechnung des Pflichtteils grundsätzlich nicht abgezogen werden.

Juristisch formuliert:Grabpflegekosten gehören regelmäßig nicht zu den Nachlassverbindlichkeiten im Sinne des Pflichtteilsrechts.

(BGH, Urteil vom 26.05.2021 – IV ZR 174/20)

Das bedeutet im Ergebnis:Derjenige, der sich tatsächlich kümmert, zahlt und organisiert, trägt diese Belastung häufig allein – während der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch ungekürzt verlangen kann.

Menschlich kann man darüber durchaus diskutieren.Juristisch ist die Linie des BGH allerdings ziemlich eindeutig.

Für Erblasser zeigt die Entscheidung aber auch etwas anderes:Wer vermeiden möchte, dass die spätere Grabpflege allein zulasten eines Erben geht, sollte frühzeitig über eine kluge Gestaltung nachdenken. In der Praxis kommen beispielsweise bereits zu Lebzeiten abgeschlossene Dauergrabpflegeverträge.

Denn manchmal kommt man einer fairen Lösung näher, wenn man nicht nur ein Testament schreibt, sondern bestimmte Dinge bereits zu Lebzeiten verbindlich regelt.

Ihre Rechstanwältin Daniela Pergola

Sonnenschein zum heutigen Gerichtstermin 😊
04/03/2026

Sonnenschein zum heutigen Gerichtstermin 😊

Mit Stil in die E-Scooter-Saison 2026!Ab dem 1. März startet wieder das neue Versicherungsjahr – auch für E-Scooter. Hei...
12/02/2026

Mit Stil in die E-Scooter-Saison 2026!

Ab dem 1. März startet wieder das neue Versicherungsjahr – auch für E-Scooter.
Heißt: Neues Versicherungskennzeichen nicht vergessen! Ohne gültigen Aufkleber wird’s schnell teuer!

Passend dazu habe ich schon mal den neuen Helm aufgesetzt 😉
Und ja: Helmpflicht besteht nicht.
Aber: Ein Blick in die Unfallstatistiken zeigt leider deutlich, dass ein Helm sehr sinnvoll ist.
Sicherheit geht vor – auch wenn’s vielleicht ein bisschen witzig aussieht.

Damit Sie gut durch die Saison kommen, hier die wichtigsten Regeln im Überblick:

Was erlaubt ist:
• Mindestalter: 14 Jahre
• Kein Führerschein erforderlich
• Nutzung von Radwegen, wenn vorhanden
• Sonst: Fahrbahn, nicht der Gehweg

Was nicht erlaubt ist:
• Zu zweit auf einem Scooter
• Handy in der Hand während der Fahrt
• Alkohol: Gleiche Grenzen wie beim PKW
Für unter 21-Jährige und Fahranfänger gilt 0,0 Promille

Und auch wenn es keine Helmpflicht gibt:
Ein stylischer Helm ist definitiv günstiger als ein Krankenhausaufenthalt😊

In diesem Sinne: Kommen Sie sicher und gut versichert durch die neue Saison!

Na das ist doch mal eine schöne Nachricht :-)
06/02/2026

Na das ist doch mal eine schöne Nachricht :-)

Anwaltskanzlei Pergola gehört zu den Top 10 der besten Rechtsanwälte in Rastatt und Umgebung mit einem Trustlocal-Score von ! Sehen Sie sich Anwaltskanzlei Pergola auf Trustlocal an.

Zum Jahresbeginn möchte ich die Gelegenheit nutzen, Ihnen einen kleinen Einblick in meine Planung und Ausrichtung für da...
07/01/2026

Zum Jahresbeginn möchte ich die Gelegenheit nutzen, Ihnen einen kleinen Einblick in meine Planung und Ausrichtung für das kommende Jahr zu geben.

Die vergangenen Monate waren von einem sehr hohen Arbeitsaufkommen und zahlreichen Anfragen geprägt. Das ist für mich zunächst ein großes Zeichen des Vertrauens, für das ich mich herzlich bedanke. Gleichzeitig hat mich diese Entwicklung dazu veranlasst, mich intensiv mit der Frage zu beschäftigen, ob und wie die Kanzlei weiter wachsen soll – insbesondere mit Blick auf die Einrichtung eines Sekretariats.

Für das Jahr 2026 habe ich mich bewusst dagegen entschieden. Der persönliche Kontakt zu meinen Mandantinnen und Mandanten ist ein zentraler Bestandteil meiner anwaltlichen Arbeit und prägt meine Kanzlei in besonderer Weise. Diesen direkten Austausch möchte ich nicht zugunsten eines größeren Verwaltungsapparats aufgeben. Wachstum um jeden Preis ist daher nicht mein Ziel.

Diese bewusste Entscheidung bedeutet allerdings auch, dass meine Kapazitäten begrenzt sind. Ich kann nicht jedes Mandat annehmen und nicht jederzeit erreichbar sein – insbesondere dann, wenn ich mich in Besprechungen oder auf Terminen außer Haus befinde. Bestehende Mandate haben dabei stets Vorrang, da mir eine sorgfältige, engagierte und qualitativ hochwertige Bearbeitung besonders wichtig ist.

Zum Jahresstart arbeite ich derzeit insbesondere Fristsachen sowie Anfragen ab, die mich noch vor den Feiertagen erreicht haben. Dies erfordert Sorgfalt und Zeit. Ich bitte daher um ein wenig Geduld, falls Rückmeldungen nicht sofort erfolgen können.

Am besten erreichen Sie mich per E-Mail; diese kann ich auch von unterwegs aus einsehen und prüfen. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihr Verständnis.

Adresse

WilhelmStr. 32/1
Rastatt
76437

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