Anwaltskanzlei Pergola

Anrufen Wegbeschreibung Website Service kontaktieren

Anwaltskanzlei Pergola Sie suchen einen Anwalt, der Sie individuell betreut, Erfahrung und Fingerspitzengefühl hat und nicht lange um den heißen Brei redet?

Kurze Auszeit vom 5.10-9.10.26!In dieser Zeit bleibt die Kanzlei geschlossen – auch ich brauche gelegentlich eine kleine...
28/09/2026

Kurze Auszeit vom 5.10-9.10.26!

In dieser Zeit bleibt die Kanzlei geschlossen – auch ich brauche gelegentlich eine kleine Verschnaufpause. 😉

E-Mail-Anfragen werden nach meiner Rückkehr in chronologischer Reihenfolge bearbeitet. Da es davor und danach erfahrungsgemäß etwas turbulenter zugeht, bitte ich um ein wenig Geduld.

Vielen Dank für Ihr Verständnis, Ihre Rechtsanwältin Daniela Pergola

Erweiterter Umgang und Kindesunterhalt!BGH, Beschluss vom 15. April 2026 – XII ZB 415/25Ein Vater betreut sein Kind nich...
15/09/2026

Erweiterter Umgang und Kindesunterhalt!

BGH, Beschluss vom 15. April 2026 – XII ZB 415/25

Ein Vater betreut sein Kind nicht nur jedes zweite Wochenende, sondern deutlich umfangreicher. Vielleicht drei oder vier Tage pro Woche, vielleicht annähernd hälftig. Kann er deshalb einfach den Kindesunterhalt kürzen?

Und selbstverständlich gilt das Nachfolgende auch für die Konstellation, in der das Kind überwiegend vom Vater betreut wird.

Nein. So einfach ist es nicht.

Der Bundesgerichtshof hat sich in seinem Beschluss mit dem sogenannten asymmetrischen Wechselmodell beschäftigt. Gemeint ist eine Betreuung, bei der das Kind überwiegend bei einem Elternteil lebt, aber auch beim anderen Elternteil erheblich mehr Zeit verbringt, als es bei einem klassischen Umgangsmodell üblich wäre.

Die zentrale Aussage: Auch bei erweitertem Umgang bleibt es grundsätzlich dabei, dass der überwiegend betreuende Elternteil keinen anteiligen Barunterhalt zahlen muss. Die Betreuungstage werden also nicht einfach gegeneinander aufgerechnet.

Aber: Mehr Betreuung kann sich auf die Höhe des Unterhalts auswirken.

Der zusätzliche Betreuungsaufwand und die Kosten, die der Vater während dieser Zeit tatsächlich für den Bedarf des Kindes übernimmt, können unter bestimmten Voraussetzungen unterhaltsrechtlich berücksichtigt werden.

So kann der zusätzliche Aufwand zu einer Herabstufung innerhalb der Düsseldorfer Tabelle führen. Daneben können Aufwendungen, die während des erweiterten Umgangs den Bedarf des Kindes decken und den Haushalt des anderen Elternteils entlasten, zusätzlich berücksichtigt werden – beispielsweise Kosten für Essen, Kleidung oder Freizeit.

Der BGH hält es dabei für möglich, den gedeckten Bedarf pauschal anzusetzen. Regelmäßig können hierfür 10 %, in besonderen Fällen bis zu 15 % des Unterhaltsbedarfs berücksichtigt werden.

🚨 Doch jetzt bitte nicht vorschnell den Unterhalt kürzen!

Väter, die erweiterten Umgang wahrnehmen, können nicht einfach pauschal 10 oder 15 % vom Kindesunterhalt abziehen. Die Entscheidung ist kein Freibrief zur eigenmächtigen Kürzung.

Es bedarf vielmehr einer konkreten Prüfung:

➡️ Wie umfangreich ist die Betreuung tatsächlich?

➡️ Welche Kosten übernimmt der Vater?

➡️ In welchem Umfang decken diese Kosten den Bedarf des Kindes?

➡️ Und vor allem: Welcher Elternteil ist überhaupt berechtigt, den Kindesunterhalt geltend zu machen und das Kind insoweit gesetzlich zu vertreten?

Die Entscheidung ist damit ein wichtiger Schritt für die Praxis. Sie berücksichtigt, dass umfangreiche Betreuung auch mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden sein kann, ohne die bisherige grundsätzliche Aufteilung von Betreuungs- und Barunterhalt aufzugeben.

Wie sich die Rechtsprechung zum asymmetrischen Wechselmodell insgesamt weiterentwickeln wird, bleibt allerdings abzuwarten. Insbesondere die konkrete Anwendung der neuen Möglichkeiten und ihre Auswirkungen auf die Unterhaltsberechnung werden die Praxis noch beschäftigen.

Für Väter gilt deshalb: Erweiterten Umgang wahrnehmen – unbedingt. Den Unterhalt eigenmächtig kürzen – bitte nicht.

😂also die Kanzlei ist wegen Glasfaserarbeiten diese Woche nicht mehr erreichbar!
26/06/2026

😂also die Kanzlei ist wegen Glasfaserarbeiten diese Woche nicht mehr erreichbar!

07/05/2026

20 Jahre Grabpflege - und trotzdem voller Pflichtteil!

Viele Menschen verbinden mit Grabpflege nicht nur Blumen und Friedhofsgänge, sondern jahrelange Arbeit, laufende Kosten und emotionale Belastung. Gerade in Familien ist das oft ein sensibles Thema: Einer kümmert sich – die anderen melden Pflichtteilsansprüche an.

Der Bundesgerichtshof hatte sich genau mit dieser Frage zu beschäftigen: Können testamentarisch angeordnete Grabpflegekosten den Pflichtteil reduzieren?

Die Antwort des BGH: Nein.

Selbst wenn der Erbe nach dem Testament über viele Jahre hinweg die Grabpflege übernehmen muss, dürfen diese Kosten bei der Berechnung des Pflichtteils grundsätzlich nicht abgezogen werden.

Juristisch formuliert:Grabpflegekosten gehören regelmäßig nicht zu den Nachlassverbindlichkeiten im Sinne des Pflichtteilsrechts.

(BGH, Urteil vom 26.05.2021 – IV ZR 174/20)

Das bedeutet im Ergebnis:Derjenige, der sich tatsächlich kümmert, zahlt und organisiert, trägt diese Belastung häufig allein – während der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch ungekürzt verlangen kann.

Menschlich kann man darüber durchaus diskutieren.Juristisch ist die Linie des BGH allerdings ziemlich eindeutig.

Für Erblasser zeigt die Entscheidung aber auch etwas anderes:Wer vermeiden möchte, dass die spätere Grabpflege allein zulasten eines Erben geht, sollte frühzeitig über eine kluge Gestaltung nachdenken. In der Praxis kommen beispielsweise bereits zu Lebzeiten abgeschlossene Dauergrabpflegeverträge.

Denn manchmal kommt man einer fairen Lösung näher, wenn man nicht nur ein Testament schreibt, sondern bestimmte Dinge bereits zu Lebzeiten verbindlich regelt.

Ihre Rechstanwältin Daniela Pergola

Sonnenschein zum heutigen Gerichtstermin 😊
04/03/2026

Sonnenschein zum heutigen Gerichtstermin 😊

Mit Stil in die E-Scooter-Saison 2026!Ab dem 1. März startet wieder das neue Versicherungsjahr – auch für E-Scooter. Hei...
12/02/2026

Mit Stil in die E-Scooter-Saison 2026!

Ab dem 1. März startet wieder das neue Versicherungsjahr – auch für E-Scooter.
Heißt: Neues Versicherungskennzeichen nicht vergessen! Ohne gültigen Aufkleber wird’s schnell teuer!

Passend dazu habe ich schon mal den neuen Helm aufgesetzt 😉
Und ja: Helmpflicht besteht nicht.
Aber: Ein Blick in die Unfallstatistiken zeigt leider deutlich, dass ein Helm sehr sinnvoll ist.
Sicherheit geht vor – auch wenn’s vielleicht ein bisschen witzig aussieht.

Damit Sie gut durch die Saison kommen, hier die wichtigsten Regeln im Überblick:

Was erlaubt ist:
• Mindestalter: 14 Jahre
• Kein Führerschein erforderlich
• Nutzung von Radwegen, wenn vorhanden
• Sonst: Fahrbahn, nicht der Gehweg

Was nicht erlaubt ist:
• Zu zweit auf einem Scooter
• Handy in der Hand während der Fahrt
• Alkohol: Gleiche Grenzen wie beim PKW
Für unter 21-Jährige und Fahranfänger gilt 0,0 Promille

Und auch wenn es keine Helmpflicht gibt:
Ein stylischer Helm ist definitiv günstiger als ein Krankenhausaufenthalt😊

In diesem Sinne: Kommen Sie sicher und gut versichert durch die neue Saison!

Na das ist doch mal eine schöne Nachricht :-)
06/02/2026

Na das ist doch mal eine schöne Nachricht :-)

Anwaltskanzlei Pergola gehört zu den Top 10 der besten Rechtsanwälte in Rastatt und Umgebung mit einem Trustlocal-Score von ! Sehen Sie sich Anwaltskanzlei Pergola auf Trustlocal an.

Zum Jahresbeginn möchte ich die Gelegenheit nutzen, Ihnen einen kleinen Einblick in meine Planung und Ausrichtung für da...
07/01/2026

Zum Jahresbeginn möchte ich die Gelegenheit nutzen, Ihnen einen kleinen Einblick in meine Planung und Ausrichtung für das kommende Jahr zu geben.

Die vergangenen Monate waren von einem sehr hohen Arbeitsaufkommen und zahlreichen Anfragen geprägt. Das ist für mich zunächst ein großes Zeichen des Vertrauens, für das ich mich herzlich bedanke. Gleichzeitig hat mich diese Entwicklung dazu veranlasst, mich intensiv mit der Frage zu beschäftigen, ob und wie die Kanzlei weiter wachsen soll – insbesondere mit Blick auf die Einrichtung eines Sekretariats.

Für das Jahr 2026 habe ich mich bewusst dagegen entschieden. Der persönliche Kontakt zu meinen Mandantinnen und Mandanten ist ein zentraler Bestandteil meiner anwaltlichen Arbeit und prägt meine Kanzlei in besonderer Weise. Diesen direkten Austausch möchte ich nicht zugunsten eines größeren Verwaltungsapparats aufgeben. Wachstum um jeden Preis ist daher nicht mein Ziel.

Diese bewusste Entscheidung bedeutet allerdings auch, dass meine Kapazitäten begrenzt sind. Ich kann nicht jedes Mandat annehmen und nicht jederzeit erreichbar sein – insbesondere dann, wenn ich mich in Besprechungen oder auf Terminen außer Haus befinde. Bestehende Mandate haben dabei stets Vorrang, da mir eine sorgfältige, engagierte und qualitativ hochwertige Bearbeitung besonders wichtig ist.

Zum Jahresstart arbeite ich derzeit insbesondere Fristsachen sowie Anfragen ab, die mich noch vor den Feiertagen erreicht haben. Dies erfordert Sorgfalt und Zeit. Ich bitte daher um ein wenig Geduld, falls Rückmeldungen nicht sofort erfolgen können.

Am besten erreichen Sie mich per E-Mail; diese kann ich auch von unterwegs aus einsehen und prüfen. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihr Verständnis.

Frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr!Liebe Mandantinnen und Mandanten,ein ereignisreiches, herausforder...
10/12/2025

Frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr!

Liebe Mandantinnen und Mandanten,

ein ereignisreiches, herausforderndes und zugleich unglaublich schönes Jahr neigt sich dem Ende zu.
Ich möchte mich von Herzen für Ihr Vertrauen, Ihre Zusammenarbeit und viele wertschätzende Begegnungen bedanken. Jede einzelne Mandatsanfrage – ob groß oder klein – bedeutet mir viel und trägt dazu bei, dass meine Tätigkeit mit Freude und Sinn gefüllt bleibt.

Nun brauche ich – gemeinsam mit meinem vierbeinigen Kanzleiteam – dringend eine kleine Auszeit, um im neuen Jahr wieder tatkräftig, fokussiert und mit frischem Kopf für Sie da sein zu können.

Daher bleibt die Kanzlei vom
29. Dezember 2025 bis einschließlich 6. Januar 2026 geschlossen.

Ich freue mich sehr auf neue Mandatsanfragen im kommenden Jahr, sehr gerne per Mail.
Aufgrund des derzeit hohen Arbeitsaufkommens und der bevorstehenden Feiertage kann ich aktuell jedoch keine eiligen neuen Mandate mehr annehmen.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien eine besinnliche Weihnachtszeit, ruhige Festtage und einen wunderbaren Start in ein glückliches, gesundes und erfolgreiches Jahr 2026! ✨

Herzliche Grüße,

Ihre Rechtsanwältin Daniela Pergola

BGH stärkt Betreuerwahlrecht: Wunsch nach Angehörigen muss ernsthaft geprüft werdenDer Bundesgerichtshof (BGH) hat mit B...
03/12/2025

BGH stärkt Betreuerwahlrecht: Wunsch nach Angehörigen muss ernsthaft geprüft werden

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 24. September 2025 (Az.: XII ZB 513/24) eine wichtige Entscheidung zum Betreuungsrecht getroffen. Der Beschluss stärkt das Selbstbestimmungsrecht betreuter Menschen und konkretisiert die Anforderungen an Gerichte bei der Auswahl von Betreuerinnen und Betreuern.
Besonders relevant: Der Wunsch der betreuten Person nach einem bestimmten Angehörigen darf nicht ohne sorgfältige Prüfung übergangen werden – auch dann nicht, wenn es um die Bestellung einer Verhinderungsbetreuung geht.

Erfahre mehr unter https://www.anwaltskanzlei-pergola.de/aktuelles/

Adresse

WilhelmStr. 32/1
Rastatt
76437

Benachrichtigungen

Erfahren Sie als Erste/r von Neuigkeiten und Aktionen: Wir schicken Ihnen eine E-Mail, wenn Anwaltskanzlei Pergola etwas veröffentlicht. Ihre E-Mail-Adresse wird für keinen anderen Zweck verwendet, und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Anwaltskanzlei Pergola senden:

Verknüpfungen

Teilen