01/03/2025
🚗💥 Haben Sie kürzlich einen Unfall mit Totalschaden erlitten und stehen vor dem Verkauf Ihres beschädigten Fahrzeugs? Vorsicht ist geboten! Ein aktueller Fall vor dem Amtsgericht Köln beleuchtet eine problematische Praxis bei der Abwicklung solcher Vorfälle. Der BGH urteilt in ständiger Rechtsprechung, dass Sie nur Angebote vom regionalen Markt beachten müssen. Nur dort können Sie einen seriösen Händler ausfindig machen, beispielsweise weil sie ihn kennen oder weil Sie Erkundigungen bei Freunden oder Kollegen eingeholt haben.
🔍 Der Fall: Ein Geschädigter erhielt von der Versicherung ein Überangebot für sein Unfallfahrzeug, bevor er dieses verkaufte. Auffällig war, dass als Bieter eine unbekannte Unterfirma einer Restwertbörse auf dem Gebotsblatt genannt wurde. Es blieb unklar, ob diese Firma als direkter Käufer oder lediglich als Vermittler für einen eventuell im Ausland ansässigen Käufer agieren wollte. Es war insbesondere nicht ersichtlich ob der Bieter vom regionalen Markt stammt.
👨⚖️ Das Urteil: Das Amtsgericht Köln hat klargestellt, dass es für den Geschädigten nicht zumutbar ist, ein solches Überangebot anzunehmen, insbesondere wegen der Intransparenz über den tatsächlichen Bieter. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung von Transparenz und Fairness beim Fahrzeugverkauf nach einem Unfall. Niemand muss sich auf einen potentiell unseriösen Aufkäufer einlassen.
➡️ Unser Rat: Seien Sie wachsam bei Angeboten von der Versicherung und hinterfragen Sie die Herkunft. Eine eigene Recherche im Internet müssen Sie nicht anstellen. Es ist entscheidend, dass Sie vom Bieter vollständig über die Umstände und Bedingungen Ihres Fahrzeugverkaufs informiert sind.
AZ des AG Köln: 275 C 77/23
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