Rechtsanwalt Martius

Rechtsanwalt Martius Rechtsanwaltskanzlei...

01/01/2025

// Ein Wegelagerer ist, wer anderen auf dem Weg auflauert, um sie zu überfallen und zu berauben. Diese Äußerung wertete das erstinstanzliche Gericht als Beleidigung und verurteilte den Mann daher zu einer Geldstrafe von 2100 Euro. Die Berufungsinstanz folgte dem, setzte die Strafe jedoch herab. Der Angeklagte argumentierte, seine Äußerung sei durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) stellte im hiergegen gerichteten Revisionsverfahren fest, dass die Äußerung des Angeklagten als Teil seines Rechts auf freie Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz (GG) gewertet werden kann. Es betonte, dass auch drastische Kritik an staatlichen Maßnahmen geschützt sei, sofern die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten wird. Im vorliegenden Fall handelte es sich nicht um eine Schmähkritik, da die Äußerung im Kontext der Verkehrskontrolle und einer Auseinandersetzung stand. Die Ehrverletzung des Beamten musste daher hinter dem Grundrecht der Meinungsfreiheit zurücktreten, sodass das Urteil wegen Beleidigung aufgehoben wurde.

BayObLG, Beschluss vom 20.10.2004 - Az. 1 St RR 153/04 //

04/05/2024

Oha, da äußert man sich kritisch zu einer täglich wiederkehrenden, nach meiner Auffassung völlig sinnfreien Veröffentlichung (Wiedergabe der Tagestemperatur ohne nähere Angaben zu den Umgebungsvariablen) in der Gruppe „Die Röbeler“, schon wird man kommentarlos rausgekickt…das nennt man dann wohl missverstandene Freiheit…

25/04/2024

Habt ihr schon eins? Ein Thema das viele ungern angehen, aber dennoch für klare Verhältnisse und Sicherheit sorgt.

17/04/2024

👮📱Selbst wenn die Polizei danach fragt, ist niemand sofort verpflichtet, sein Handy herauszugeben. Auch die PIN muss nicht mitgeteilt werden und im Falle einer Entschlüsselung durch einen Sachverständigen kann ein Anwalt die Rechtmäßigkeit prüfen. Das freiwillige Herausgeben der PIN erlaubt jedoch die Verwendung der Daten zur Überführung.

02/01/2024

// Die sogenannte Instant-Payment-Verordnung soll den Geldtransfer innerhalb der EU in kürzester Zeit ermöglichen, sodass auch außerhalb der Geschäftszeiten und länderübergreifend innerhalb der EU Überweisungen spätestens nach 10 Sekunden beim Empfänger gutgeschrieben werden. Zudem soll dies auch in EU-Staaten zur Anwendung kommen, welche den Euro nicht in ihrer Landeswährung führen.

Zum Angebot werden alle Dienstleister verpflichtet, die im Zahlungsverkehr tätig sind, wie z.B. Banken. Bisher beträgt der Anteil an Echtzeit-Überweisungen in der EU lediglich 11 Prozent. Damit sollen Überweisungen im europäischen Zahlungsraum dann nicht mehr zwischen einem Tag und 72 Stunden dauern.

Für die Dienstleister sind weitere Verpflichtungen vorgesehen. So ist bei jeder Überweisung die IBAN und der Name des Empfängers abzugleichen. Darüber hinaus ist es täglich verpflichtend, die Kunden zu überprüfen, ob sie auf EU-Sanktionslisten stehen. //

21/11/2023
Save the Date 😉
19/10/2023

Save the Date 😉

26/07/2023

Streit zwischen getrennten oder geschiedenen Eltern über das Sorgerecht oder das Umgangsrecht für die Kinder müssen oft Familiengerichte beilegen. Statt der zerstrittenen Eltern entscheiden oft Familienrichter und befragen zum Teil auch die Kinder nach ihren Wünschen. Ab welchem Alter werden die...

25/07/2023

Wer unter Cannabiseinfluss mit dem E-Scooter fährt, der muss sich - um die Fahrerlaubnis zu behalten - einer MPU unterziehen, entschied das VG Berlin.

16/07/2023

// Eine Nötigung gemäß § 240 Abs. 1 StGB liegt im Straßenverkehr unter anderem in diesen Fällen vor:

Dichtes Auffahren über einen längeren Zeitraum

Absichtliches Ausbremsen nach einem Überholvorgang oder durch einen plötzlichen Spurwechsel

Blockieren der Straße

Schnelles Anfahren an einen Fußgänger, wenn dieser bspw. eine Parklücke freihältIn allen Fällen kann die Nötigung angezeigt werden. Bei ausreichender Beweislage drohen dem Täter hohe Geld- oder sogar Haftstrafen von bis zu drei Jahren. Darüber hinaus muss dieser mit Punkten in Flensburg und dem Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen. //

07/07/2023

❗❗❗ ACHTUNG, BETRUG ❗❗❗

In den letzten Tagen und Wochen kommt es vermehrt zu Betrugsfällen durch falsche Bankangestellte! Anders als z.B. beim Enkeltrickbetrug sind von diesem Phänomen 𝗔𝗟𝗟𝗘 Altersklassen betroffen! Bitte teilt unseren Beitrag, damit wir so viele Menschen wie möglich warnen können!

𝗕𝗲𝘁𝗿ü𝗴𝗲𝗿 𝗴𝗲𝗯𝗲𝗻 𝘀𝗶𝗰𝗵 𝗮𝗹𝘀 𝗕𝗮𝗻𝗸𝗮𝗻𝗴𝗲𝘀𝘁𝗲𝗹𝗹𝘁𝗲 𝗮𝘂𝘀

Die Täter geben sich als Mitarbeiter der Hausbank aus, in der Regel wird auch die richtige Rufnummer der Hausbank auf dem Display angezeigt. Sie geben vor, dass die Zugangsdaten zum Onlinebanking ablaufen oder falsche Überweisungen rückgängig gemacht werden müssen. In allen Fällen soll dies durch Übermittlung einer TAN
gelöst werden.

𝗪𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿𝗲 𝗧𝗶𝗽𝗽𝘀, 𝘄𝗶𝗲 𝗶𝗵𝗿 𝗲𝘂𝗰𝗵 𝘀𝗰𝗵ü𝘁𝘇𝗲𝗻 𝗸ö𝗻𝗻𝘁:
➡ Übermittelt niemals TAN-Codes bzw. Zugangsdaten für Online-Banking an andere Personen!
➡ Bei Zweifeln an den Angaben oder der Identität von vermeintlichen Bankmitarbeitern, tätigt zunächst einen Rückruf unter der euch bekannten
Telefonnummer eures Geldinstituts.
➡ Folgt niemals den Links aus solchen Nachrichten heraus. Gebt auf diesen Internetseiten keine sensiblen Kontodaten ein.
➡ Überprüft bei E-Mails immer den Absender, bevor ihr einen Anhang öffnet.
Ignoriert E-Mails, SMS und App-Nachrichten von unbekannten Absendern
➡ Wendet euch im Verdachtsfall an eure örtliche Polizeidienststelle.

Adresse

Fritz-Reuter-Straße 1
Röbel
17207

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 15:00
Dienstag 09:00 - 18:00
Mittwoch 09:00 - 15:00
Donnerstag 09:00 - 18:00
Freitag 09:00 - 15:00

Telefon

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