11/11/2014
Wichtige Information für Ihre Geldbörse von der Rechtsanwaltskanzlei
SCHIRMBECK/SCHIRMBECK/WEBER
Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren für Ihre Darlehen ab 2004 - Verjährung droht zum Jahreswechsel:
Bearbeitungsgebühren beim Verbraucherkreditvertrag sind unzulässig, betroffenen Kunden steht ein Erstattungsanspruch zu. Der Bundesgerichtshof hat bereits im Mai 2014 entschieden, dass die Berechnung von Kreditbearbeitungsgebühren in formularmäßigen Verbraucherkreditverträgen unwirksam sei. Die Prüfung eines Darlehensantrages liege allein im wirtschaftlichen Interesse des Kreditinstitutes, durch die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr werde der Darlehensnehmer unangemessen benachteiligt, der Kunde kann die Bearbeitungsgebühr daher grundsätzlich zurückfordern.
Die bislang offene Frage, die von den Instanzgerichten unterschiedlich beurteilt worden ist, war, wann ein solcher Rückforderungsanspruch verjährt, die Banken und Sparkassen stellten sich auf den Standpunkt, dass der Anspruch einer dreijährigen Verjährung unterliege. Damit wären alle Rückforderungsansprüche, die vor dem Jahr 2011 entstanden sind, bereits im Jahr 2014 verjährt.
Der Bundesgerichtshof hat diese Auffassung in der Entscheidung vom 28.10.2014 nicht geteilt, die Auffassung der Vorinstanzen, die eine dreijährige Verjährung angenommen haben, sei unzutreffend. Einem Kunden sei es aufgrund der ungewissen Rechtslage erst ab dem Jahr 2011 zumutbar gewesen, seine Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.
Unser Rat: Lassen Sie die letzten Jahre einmal R***e passieren und überlegen, ob und welche Kredite Sie vielleicht aufgenommen haben: Wurde tatsächlich jeder Pkw bar bezahlt? Haben Sie alle Möbel, Elektrogeräteoder TV-Geräte sofort bezahlt? Wann haben Sie vielleicht einen Hausbaukredit oder einfach einen normalen Kredit zur freien Verwendung aufgenommen?
Falls Sie seit 2004 ein derartiges Geschäfts getätigt haben, sollten Sie sich den Vertrag heraussuchen und schauen, welche Bearbeitungsgebühren Sie damals gezahlt haben und sie vom Kreditgeber zurückfordern. Dies gilt auch, wenn der Kredit bereits von Ihnen zurückgezahlt worden ist. Günstiger können Sie Ihre Weihnachtsgeschenke kaum finanzieren!
Aber Achtung: Die Ansprüche müssen bis spätestens zum Ablauf des Jahres 2014 geltend gemacht worden sein, sollte die Bank diese bis Mitte Dezember nicht erstattet haben, müssen unbedingt verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden.
So geht’s: Im ersten Schritt können Sie Ihre Ansprüche selbst gegenüber der Bank oder Sparkasse geltend machen und der Bank oder Sparkasse eine Frist zur Erstattung setzen. Erst wenn die Frist abgelaufen ist und die Bank oder Sparkasse nicht reagiert hat, sollte ein Anwalt aufgesucht werden, der weitere Maßnahmen – insbesondere eine verjährungshemmende Maßnahme – unternimmt.
Ihre Kanzlei
SCHIRMBECK/SCHIRMBECK/WEBER
Weitergehende Informationen:
http://www.finanztip.de/kreditgebuehren/
Dieses Urteil ist für Sie bares Geld wert! Der BGH hat in zwei Revisionsverfahren am 13. Mai 2014 entschieden, dass Bearbeitungsgebühren bei Krediten unzulässig sind (Az. XI ZR 170/13, XI ZR 405/12). Die Richter erklärten die den Gebühren zugrunde liegenden Vertragsklauseln für unwirksam.