17/04/2018
Brandenburger Grundstückseigentümer haben keinen Anspruch auf Staatshaftung bei rechtswidrig erhobenen Beiträgen für alte Kanalanschlüsse. Dies erklärte das Brandenburger Oberlandesgericht (OLG) am Dienstag in einem Grundsatzurteil. Nach der Entscheidung des II. Zivilsenats hatten nicht die Wasser-Zweckverbände, sondern der Landtag im Jahr 2004 die rückwirkende Erhebung von Beiträgen für Kanalanschlüsse ermöglicht. Diese Praxis wurde später für rechtswidrig erklärt. Aber auf die Staatshaftung können sich die Betroffenen in diesem Fall nicht berufen, urteilten die Richter. Einen Anspruch auf Schadenersatz gebe es nach dem Staatshaftungsgesetz nur bei rechtswidrigem Handeln von Behörden und Verwaltungen, so das OLG.
Seit Jahren hoffen Zehntausende Grundstückseigentümer vergeblich auf die Rückzahlung ihrer Beiträge, die rechtswidrig für alte Kanalanschlüsse erhoben wurden. Auch ein Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht hilft ihnen nicht.