Frag die Anwältin

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27/08/2026

Eine Freistellung klingt erstmal gut: weiter Gehalt bekommen und nicht arbeiten müssen.

Aber sie kann echte Nachteile haben.

Denn grundsätzlich hast du auch einen Beschäftigungsanspruch. Dein Arbeitgeber darf dich nicht einfach beliebig freistellen – es müssen die Interessen beider Seiten abgewogen werden.

Und eine lange Freistellung kann bedeuten: weniger Sichtbarkeit, verlorene Kundenkontakte, verpasste Projekte oder fachlich den Anschluss zu verlieren.

Wichtig auch: Widerrufliche und unwiderrufliche Freistellung sind nicht dasselbe – insbesondere beim Urlaub kann das einen Unterschied machen.

Folge mir, wenn du im Job wirklich klarkommen willst – und wissen willst, was dein Chef darf und was nicht.

26/08/2026

Bei der Verdachtskündigung reicht der Verdacht allein nicht.

Der Arbeitgeber muss dich vorher grundsätzlich anhören und dir die Möglichkeit geben, dich zu den konkreten Vorwürfen zu erklären.

Wichtig ist dabei: Die Anhörung darf keine reine Formalität sein.

Du musst erkennen können, was dir konkret vorgeworfen wird, worauf sich der Verdacht stützt und welche Tatsachen gegen dich sprechen. Nur dann kannst du entlastende Umstände benennen und dich sinnvoll verteidigen.

Genau hier liegt oft ein entscheidender Angriffspunkt:

Ist die Anhörung unzureichend oder unterbleibt sie ganz, kann die Verdachtskündigung unwirksam sein.

Deshalb solltest du eine Einladung zu einem solchen Gespräch niemals wie ein gewöhnliches Personalgespräch behandeln.

Folge mir, wenn du im Job wirklich klarkommen willst – und wissen willst, was dein Chef darf und was nicht.

Die geplante Elterngeldreform trifft nicht nur Eltern. Sie reicht die Rechnung schlicht an andere weiter. Wenn Eltern we...
26/08/2026

Die geplante Elterngeldreform trifft nicht nur Eltern. Sie reicht die Rechnung schlicht an andere weiter.

Wenn Eltern wegen einer kürzeren Bezugsdauer früher in den Beruf zurückkehren, endet die Babyphase nämlich nicht automatisch mit dem Elterngeld.

Eine stillende Arbeitnehmerin kann weiterhin Anspruch auf bezahlte Stillzeiten haben. Der Arbeitgeber muss mutterschutzrechtliche Schutzpflichten beachten, Gefährdungen beurteilen und erforderliche Maßnahmen organisieren.

Kommt es nach der Rückkehr tatsächlich zu einer Arbeitsunfähigkeit, zahlt zunächst grundsätzlich der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung. Danach kann Krankengeld aus dem System der gesetzlichen Krankenversicherung folgen.

Und wenn das Kind früher betreut werden muss, braucht es dafür auch tatsächlich einen Betreuungsplatz. Ein gesetzlicher Anspruch schafft aber noch keinen freien Kita-Platz und kein zusätzliches Betreuungspersonal.

Genau deshalb stört mich an der bisherigen Diskussion ein Punkt:

Wir reden ständig darüber, was beim Elterngeld eingespart werden soll. Aber wo ist die vollständige Rechnung?

Denn Kosten tragen dann andere. Und zwar alle anderen, die in das System einzahlen.

Und ja: Mir ist bewusst, dass Eltern länger unbezahlt in Elternzeit bleiben können und dass der andere Elternteil weitere Monate übernehmen kann. Die Frage ist nur, wie viele Familien das finanziell und organisatorisch tatsächlich so umsetzen können. Sehen sie keinen Ausweg, ist der Weg zur bezahlen Krankschreibung der denklogischste Fall.

Der Höchstbetrag des Elterngeldes wurde zudem über viele Jahre nicht entsprechend der Preisentwicklung angepasst. Nun soll erneut an dieser Familienleistung angesetzt werden.

Liebe Bundesregierung: Habt ihr diese Kostenverlagerung wirklich vollständig durchgerechnet?

Denn eine Ausgabe verschwindet nicht dadurch, dass sie anschließend aus einem anderen Topf bezahlt wird.

Was denkt ihr: echte Einsparung oder Kostenverschiebung?

Folgt mir für Arbeitsrecht, das nicht bei der Gesetzesüberschrift aufhört.



Macht die Reform aus eurer Sicht Sinn?

25/08/2026

Normalerweise wirst du gekündigt, weil du eine Pflichtverletzung begangen hast, dein Arbeitgeber davon weiß und sie dir nachweisen kann.

Die Verdachtskündigung funktioniert anders:

Dein Arbeitgeber kann dir die Tat gerade nicht beweisen. Es gibt aber konkrete Tatsachen, die einen dringenden Verdacht begründen.

Dann kann eine Kündigung trotzdem wirksam sein.

Dafür muss dein Arbeitgeber den Sachverhalt vorher so weit wie zumutbar aufklären und dir grundsätzlich Gelegenheit geben, dich zu den konkreten Vorwürfen zu äußern.

Genau das macht die Verdachtskündigung so gefährlich:

Am Ende kann offenbleiben, ob du es wirklich warst – und dein Arbeitsverhältnis kann trotzdem beendet werden.

Folge mir, wenn du im Job wirklich klarkommen willst – und wissen willst, was dein Chef darf und was nicht.

24/08/2026

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Du machst regelmäßig Überstunden – obwohl dein Arbeitstag längst lang genug ist?

Das Arbeitszeitgesetz setzt klare Grenzen: Grundsätzlich gilt eine werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden. Bis zu zehn Stunden sind möglich, wenn innerhalb des gesetzlichen Ausgleichszeitraums entsprechend ausgeglichen wird. Pausen kommen zusätzlich dazu.

Und trotzdem kenne ich viele, bei denen Überstunden längst zum Normalzustand geworden sind.

Gerade wenn du langfristig leistungsfähig bleiben willst, lohnt sich deshalb nicht nur der Blick auf deine Rechte, sondern auch auf die Frage:

Wo geht in deinem Arbeitsalltag eigentlich unnötig Zeit verloren?

Bei mir sind das unter anderem Meetings und die Arbeit danach. Deshalb nutze ich inzwischen PLAUD : Mit Zustimmung aller Beteiligten kann ich Besprechungen aufzeichnen und anschließend per KI zusammenfassen lassen – inklusive wichtiger Punkte, To-dos und offener Fragen. Das hilft mir bei der Nachbereitung und bei der Vorbereitung des nächsten Meetings.

Denn dauerhaft immer länger zu arbeiten, ist keine vernünftige Lösung.

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Ich darf 1× PLAUD Note Pro an euch verlosen.

Wenn du teilnehmen möchtest, schreib unter dieses Reel:

Welches arbeitsrechtliche Thema beschäftigt dich gerade am meisten – und wozu soll ich als Nächstes ein Reel machen?

Teilnahmeschluss ist Freitag, 28.08.2026, 23:59 Uhr. Unter allen gültigen Kommentaren wird anschließend per Zufall ausgelost. Die Gewinnerin oder der Gewinner wird per Instagram-DM benachrichtigt.

Folge mir für mehr Hacks für deinen Job und deine Rechte im Arbeitsalltag.

23/08/2026

Krankschreibung nach Kündigung: Genau hier gibt es inzwischen regelmäßig Streit ums Gehalt.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat grundsätzlich einen hohen Beweiswert.

Aber wenn du nach einer Kündigung plötzlich arbeitsunfähig bist und deine Krankschreibung auffällig genau bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses reicht, kann dein Arbeitgeber diesen Beweiswert angreifen.

Das gilt nicht nur nach einer Eigenkündigung, sondern auch dann, wenn dein Arbeitgeber dir gekündigt hat. Das BAG stellt dabei immer auf die Umstände des Einzelfalls ab.
Die praktische Folge kann trotzdem unangenehm sein:

Der Arbeitgeber zahlt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zunächst nicht – und du musst deinem Lohn im Zweifel gerichtlich hinterherlaufen.

Deshalb: Eine AU nach Kündigung ist kein Selbstläufer.

Folge mir, wenn du als Arbeitnehmer solche arbeitsrechtlichen Fallen kennen willst, bevor sie dich Geld kosten.

22/08/2026

Du hast deine Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht schon mehrfach gebraucht?

Dann solltest du nach dem nächsten Rechtsschutzfall nicht einfach abwarten, was dein Versicherer macht.

Denn nach mehreren Versicherungsfällen kann auch die Rechtsschutzversicherung ein Kündigungsrecht haben.

Und wenn der Versicherer dir kündigt, kann das den Wechsel zu einer neuen Rechtsschutzversicherung deutlich schwieriger machen.

Deshalb mein Tipp:

Prüf rechtzeitig, ob ein Wechsel sinnvoll ist – und kläre möglichst schon vorher, ob dich ein neuer Versicherer aufnimmt.

Gerade beim Arbeitsrechtsschutz solltest du außerdem mögliche Wartezeiten im Blick haben.

Speicher dir das Reel für den Ernstfall.

Und folg mir, wenn du als Arbeitnehmer solche Arbeitsrechts-Tipps lieber vorher kennst, als später dafür zu bezahlen.

21/08/2026

Eine Sprinterklausel im Aufhebungsvertrag kann finanziell richtig interessant werden.

Besonders dann, wenn zwischen Abschluss des Aufhebungsvertrags und dem vereinbarten Beendigungsdatum noch mehrere Monate liegen.

Findest du vorher einen neuen Job, kann vereinbart werden, dass du kurzfristig aus dem alten Arbeitsverhältnis ausscheidest und die dadurch frei werdende Vergütung ganz oder teilweise zusätzlich als Abfindung bekommst.

Mein Verhandlungstipp: Schau nicht nur auf die Höhe der eigentlichen Abfindung. Prüfe auch,

* wie kurzfristig du „springen“ darfst,
* welcher Anteil der ersparten Bruttovergütung zusätzlich gezahlt wird,
* und ob die Klausel wirklich flexibel genug ist, wenn plötzlich ein neuer Job vor der Tür steht.

Eine gute Sprinterklausel kann am Ende mehrere Tausend Euro Unterschied machen.

20/08/2026

Die berühmte „3-Abmahnungen-Regel“ gibt es im Arbeitsrecht nicht.

Bei einer verhaltensbedingten Kündigung kommt es nicht auf eine bestimmte Anzahl von Abmahnungen an.

Entscheidend ist vielmehr: Musste dein Arbeitgeber dir vorher noch die Chance geben, dein Verhalten zu ändern?

Bei steuerbarem Fehlverhalten ist eine Abmahnung regelmäßig erforderlich. Eine einzige kann aber reichen.

Und bei besonders schweren Pflichtverletzungen kann eine Kündigung im Einzelfall sogar ohne vorherige Abmahnung möglich sein.

Deshalb bitte nicht darauf verlassen:

„Ich habe erst eine Abmahnung – zwei habe ich ja noch.“

Die hast du nicht.

19/08/2026

Eine Kündigung im Urlaub ist besonders tückisch:

Entscheidend ist grundsätzlich nicht, wann du die Kündigung tatsächlich liest, sondern wann sie dir rechtlich zugeht.

Liegt sie während deines Urlaubs in deinem Briefkasten, kann deshalb die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage schon laufen – auch wenn du noch gar nichts davon weißt.

Das gilt grundsätzlich sogar dann, wenn dein Arbeitgeber weiß, dass du verreist bist.

Deshalb: Gerade wenn es im Job bereits kriselt, sollte während einer längeren Abwesenheit jemand deine wichtige Post im Blick haben.

Speicher dir das für deinen nächsten Urlaub – und schick es jemandem, der diese Kündigungsfrist kennen sollte.

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