29/03/2026
https://www.anwalt.de/rechtstipps/wenn-traenen-gesetze-machen-der-fall-fernandes-98d-stpo-und-die-gefahr-der-empoerungsgesetzgebung-267223.html
Ich lese diesen Beitrag mit einem sehr persönlichen beruflichen Blick.
Ich habe über Jahrzehnte Strafverfahren begleitet, die medial hoch aufgeladen waren. Ich kenne die Dynamik öffentlicher Vorfestlegungen, die Wucht schneller moralischer Gewissheiten und den Druck, der in solchen Verfahren auf allen Beteiligten lastet. Und ich habe oft genug erlebt, dass genau diese öffentliche Gewissheit am Ende nicht getragen hat – bis hin zum Freispruch.
Ich habe zugleich auch Nebenkläger vertreten. Gerade deshalb bin ich in solchen Fragen besonders zurückhaltend. Denn auch dort gilt: Die Strafprozessordnung ist kein Instrument der Empörung, sondern eine Ordnung rechtsstaatlicher Bindung. Ihre Regeln müssen für alle Seiten gleichermaßen gelten.
Deshalb ist Vorsicht geboten, wenn in emotional aufgeladenen Einzelfällen nach neuen, tief eingreifenden Ermittlungsbefugnissen gerufen wird. Der Schutz Betroffener ist wichtig. Aber er rechtfertigt nicht, rechtsstaatliche Maßstäbe abzusenken oder grundrechtsintensive Instrumente vorschnell zu normalisieren.
Der Rechtsstaat bewährt sich nicht in der Empörung, sondern in der Maßhaltung.
Ich habe in meiner Laufbahn als Strafverteidiger Dinge gesehen, die ich niemandem beschreiben möchte. Ich habe Akten gelesen, bei denen mir schlecht wurde. Ich habe Mandanten gegenübergesessen, von denen ich wusste, dass das, was ihnen vorgeworfen wird, stimmt – und ich habe sie trotzdem verteid...