Kanzlei Prehl

Kanzlei Prehl Rechtsanwaltskanzlei für Sozial- und Migrationsrecht Rechtsanwaltskanzlei für Sozialrecht, Migrationsrecht, Familienrecht und internationales Recht.

Wir arbeiten lokal, regional und auch darüber hinaus. Sie können mit uns deutsch, englisch oder spanisch sprechen. Sie erreichen uns über Telefon, alle gängigen modernen digitalen Möglichkeiten und auch über die althergebrachte Post. An der angegeben Anschrift ist unser Büro und wir bieten Sprechstunden in Altenburg, Gera oder bei Bedarf auch an anderen Orten an.

23/03/2022

Wenn ein Straßenverkehrsunfall mit einem in der Ukraine zugelassenen Fahrzeug passiert, dann ist dieses Fahrzeug haftpflichtversichert. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat erklärt, daß zunächst bis zum 31.5.22 sonst nicht haftpflichtversicherte ukrainische Fahrzeuge über das „Büro Grüne Karte“ versichert sind. Normalerweise darf man in Deutschland kein Fahrzeug ohne Haftpflichtversicherungsschutz im öffentlichen Verkehr bewegen.

15/03/2022

Hinsichtlich der Arbeitserlaubnis für ukrainische Schutzsuchende gilt nun, daß diese mit der Registrierung pauschal erteilt werden soll. „Pauschal“ heißt, daß kein konkretes Jobangebote vorgelegt werden muß und auch die BA für Arbeit nicht beteiligt wird. Ebenfalls gibt es keine Brancheneinschränkung und auch Leiharbeiter dürfte möglich sein.

Natürlich gelten trotzdem die deutschen Gesetze. Das gilt für die Arbeitsorganisation, also z.B. die Arbeitszeit, den Mindestlohn und den Arbeitsschutz und genauso auch für die Sozialversicherung.

13/03/2022

Ab wann dürfen oder müssen ukrainische Kinder die Schule besuchen? Die Schulpflicht beginnt 3 Monate nach dem Zuzug aus dem Ausland. Die Schulpflicht für die Kinder entspricht der Beschulungspflicht für den Staat. Drei Monate nach dem Zuzug aus dem Ausland muß die Schule das Kind nehmen bzw. hat das Kind dann nicht nur die Schulpflicht, sondern auch den Anspruch auf Beschulung. Zuvor gibt es weder eine Pflicht, noch einen Anspruch.

Wenn das Kind aber schon vorher in der Schule aufgenommen wird, darf es auch hingehen. Beiderseits sozusagen freiwillig.

Nach dem Schulgesetz muß der Schulleiter für jedes einzelne Kind einschätzen, in welche Klasse es kommt.

Angesichts der großen Anzahl von Kindern ohne Deutschkenntnisse ist jedoch davon auszugehen, daß es für die Beschulung lokale oder regionale organisatorische Regeln geben wird. Die Behörden haben ja im Grunde drei Monate Zeit zur Organisation.

11/03/2022

2 Hinweise:

Das Recht auf Aufenthalt und vorübergehenden Schutz haben neben ukrainischen Staatsangehörigen auch andere Personen. Vereinfacht gesagt, neben Ukrainern selbst alle Drittsataatsangehörigen, die sich vorher mit einem Aufenthaltsrecht in der Ukraine aufgehalten haben, z.B. Studenten, Familienangehörige usw. Zweifelsfälle könne z.B. ein Ehepaar sein, bei denen ein Ehepartner Ukrainer ist und der andere z.B. Russe, Türke, Moldauer etc. und dieser kein Aufenthaltsrecht in der Ukraine hatte.

Und wenn jemand Ukrainer beherbergt, die noch nirgends registriert sind, aber akut Krankenversorgung brauchen, dann muß man selbstverständlich in die Notaufnahme oder zum Arzt gehen und die Registrierung später nachholen. Dann ist es nicht günstig, wenn ein Dritter die Kosten auslegt, sondern einfacher, wenn das Krankenhaus etc. direkt mit der Sozialbehörde abrechnet. Man muß aber in jedem Fall sicherstellen, daß die Registrierung tatsächlich stattfindet, denn nur dann werden die Kosten am Ende übernommen.

07/03/2022

Es ist mit Stand von heute auf europäischer, nationaler und auch auf Ebene der Länder klar, welche Aufenthaltstitel und welche sozialen Ansprüche Flüchtlinge aus der Ukraine haben. Sie werden einen Aufenthaltstitel gem. § 24 AufenthG bekommen - wenn sie das wollen. Wer den Titel hat, bekommt auch Sozialleistungen. Oder umgekehrt, wer Sozialleistungen braucht, muß einen Aufenthaltstitel beantragen und sich somit auch registrieren lassen.

Die Sozialleistungen entsprechen den Asylbewerberleistungen, umfassen also Wohnung, Krankenversicherung und auch Geld für den Lebensunterhalt.

Die Sozialbehörden stehen vor mächtigen Herausforderungen und diese sind um so größer, je mehr Flüchtlinge sozusagen „informell“ anreisen, also mit dem eigenen Auto oder von zurückkehrenden Hilfstransporten mitgebracht werden. Zugleich bekommen die Kreise nämlich auch aus den Erstaufnahmeeinrichtungen „regulär“ Flüchtlinge zugewiesen, die etwa aus Berlin über den Königsteiner Schlüssel in die Länder verteilt werden. Es ist zwar komplett erlaubt, aber macht die Sache noch viel komplizierter, wenn Frauen und Kinder aus dem Kriegsgebiet geholt werden, ohne daß man zumindest die Behörden darüber informiert oder auch nur weiß, wo sie dann (auf Dauer) unterkommen. Bis zu einem gewissen Grad (vielleicht auch bis zur Schmerzgrenze…) können hilfsbereite Nachbarn, Freunde usw. helfen, aber bald sind es so viele Menschen, daß das nicht mehr gehen wird. Es ist nötig, mit den Behörden abzusprechen, wie viele Menschen mitgebracht werden, damit die Hilfe dann hier durch die Ämter weitergeführt werden kann.

06/03/2022

So gut und wichtig die Hilfe für die Schutzsuchenden aus der Ukraine ist, es ist nicht der einzige Konflikt. In Libyen, Syrien oder dem Irak wird mit den gleichen Waffen geschossen, Städte wurden dem Erdboden gleichgemacht, Menschen getötet. In Libyen und Syrien seit 2012, im Irak seit 2002. In Afghanistan wurde schon jahrzehntelang gekämpft, jetzt beherrschen die Taliban das Land und unterdrücken das Volk. In Tschetschenien verfolgt und foltert der gleiche Putin über Jahre hinweg Menschen, die nichts getan haben, nur um in den Medien den Erfolg einer (seiner) angeblichen „Antiterrorpolitik“ zu zeigen. Georgien hat das gleiche Schicksal, wie die Ukraine, nur hat man dort die proeuropäischen Kräfte gleich eingesperrt. In Venezuela hungert Maduro das Volk zu Tode und führt den Kampf gegen sein Volk mit hochbewaffneten Motorradbanden, Tupamaros.

Ich wünschen niemand das Schicksal eines Afghanen, der vielleicht nichts weiter wollte, als sich rasieren oder Musik hören oder selbst bestimmen, an welchen Gott er glaubt und dafür mit dem Tode bedroht wurde und dann mehrmals vom Iran zurück nach Afghanistan abgeschoben wurde, irgendwann mit einem Boot in Griechenland ankam, dort in einem höllischen Lager war und dann hier zur Ruhe kommen will. Oder das Schicksal der Menschen aus Eritrea, die nach einer Höllentour durch die Wüste in Libyen in irgendeinem Gefängnis waren und dann mit einem Schlepper aus Afrika übers Mittelmeer kamen, vor dem Ertrinken gerettet wurden und dann nicht mal mit einem Rettungsschiff in Italien anlegen durften… Schiffskapitäne wurden vor Gericht gestellt, weil sie Menschen geholfen haben, wer erinnert sich nicht? Wer flieht, von wo auch immer, hat einen Grund. Eine Flucht ist kein Sonntagsausflug.

Es ist deswegen politisch absolut nicht korrekt, daß jetzt diskutiert wird, ukrainische Schutzsuchende mit Aufenthaltstitel, Sozialleistungen und Zugang zum Arbeitsmarkt auszustatten - und die anderen nicht! Sagt mir, wo der Unterschied ist! Es sind alles Menschen, alle haben Gründe und es sind die gleichen Waffen und die gleichen Idioten, vor denen sie fliehen. Und wer sagt, daß es jetzt ein europäischer Krieg ist, geografisch nah vor der Haustür, der muß sich fragen lassen, warum wir vor dem Elend in den Flüchtlingslagern in Griechenland, Italien oder Malta wegschauen und Menschen damit bedrohen, dorthin wieder zurückgeschoben zu werden oder wo die Hilfe war, als in Jugoslawien und im Kosovo Krieg war.

Es gibt keine Flüchtlinge erster und zweiter Klasse. Wenn man Ukrainern wegen des Kriegs Rechte gewährt, dann fordere ich das für die anderen auch.

01/03/2022

Meine Einschätzung: Ukrainische „Flüchtlinge“ sind keine Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, denn sie werden nicht in der Ukraine vom ukrainischen Staat oder dessen Organisationen verfolgt. Es fehlt der sogenannte „verfolgende Akteur“. Das unterscheidet sie z.B. von syrischen Flüchtlingen mit dem Assad-Regime oder den Afghanen mit den verfolgenden Taliban (oder anderen; Maduro usw.).

Es ist auch schwer, ihnen den subsidiären Schutzstatus zuzuerkennen, denn des setzt eine individuelle Bedrohung im Rahmen eines nationalen oder internationalen Konflikts voraus. Wenn die Russen einfach auf irgendwas schießen, ist das keine individuelle Bedrohung.

Würde sich der nationale Gesetzgeber entscheiden, die Vorschrift so auszulegen, daß jeder Ukrainer im Rahmen des Konflikts individuell bedroht ist, dann würde das erst recht für andere Krisenregionen gelten, etwa Libyen, Afghanistan oder immer noch den Irak. Und wahrscheinlich auch Georgien, denn der Konflikt um die Ukraine ist eine Widerholung dessen, was in Georgien geschehen ist.

Es ist aber auch Quatsch, immer zu erzählen, Ukrainer dürften ja Visaverfahren einreisen und damit wäre alles gut. Ist es nicht! Visafreiheit besteht, wenn ein Aufenthalt im Schengenraum von Anfang an nicht für länger als 90 Tage geplant ist. Wer nicht weiß, wie lange er bleiben wird, bräuchte von Anfang an ein Visum, weil er ja möglicherweise länger als 90 Tage bleiben könnte.

Und die Visafreiheit gilt quasi für touristische Reisen: Touristen mieten keine Wohnung und begründen keinen Wohnsitz, bringen ihre Krankenversicherung aus dem Heimatland mit und dürfen auch nicht arbeiten. Die Kriegsflüchtlinge brauchen aber eine soziale Versorgung, Unterbringung, Krankenversicherung usw. Sie dürfen nicht arbeiten und da sie nicht ins Asylsystem kommen, haben sie auch keinen Anspruch auf AsylBewerberleistungen und auf Unterbringung. Sie müssen im Grunde vom mitgebrachten Geld im Hotel wohnen, wie ein Tourist.

Das kann auf Dauer so nicht funktionieren. Damit der nationale Gesetzgeber aber handeln kann, müßte zuerst auf EU-Ebene der sogenannten „Massenzustrom“ festgestellt werden. Dann greifen andere Regeln.

26/01/2021

Der Inhalt mag ja vernünftig sein, aber wer bitte denkt sich die Titel solcher Gesetze und Verordnungen aus?

„Thüringer Verordnung
zur teilweisen weiteren Verschärfung außerordentlicher
Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und gefährlicher Mutationen und zur Änderung der Zweiten Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung sowie der Fünften Thüringer Quarantäneverordnung“

Und genannt wird es „VerschärfVO“!

16/03/2020

Katastrophe, Quarantäne usw. sind nicht nur Begriffe aus der allgemeinen Sprache, sondern auch juristische Begriffe:

Eine Quarantäne ist laut Infektionsschutzgesetz bei bestimmten Krankheiten anzuordnen. Das sind zuerst die dort genannten „Klassiker“ Pest und hämorrhagisches Fieber. In diesen Fällen sind die Kranken in ein Krankenhaus zu bringen. Corona steht nicht im Gesetz, weil es zu neu ist. Es läuft unter „sonstige Ansteckungskrankheiten“. Die „Absonderung“ kann daher entweder in einem Krankenhaus oder auch in anderer geeigneter Weise geschehen.

Das Gesundheitsamt kann zu diesem Zweck per Verwaltungsakt gegenüber einer einzelnen Person die Absonderung verhängen. Da es sich dabei nicht um eine Maßnahme zum Schutz dieser Person, sondern zum Schutz der Allgemeinheit handelt, hat diese Person im Gegenzug einen Anspruch auf Ausgleich des erlittenen Verdienstausfalls gegen den Staat. Der Staat hat die Aufgabe, die Einwohner vor ansteckenden Krankheiten zu schützen.

Personen im Anstellungsverhältnis haben es dabei vergleichsweise einfach, wenn sie nicht zur Arbeit kommen müssen oder dürfen: egal, ob sie selbst krank sind oder gesund sind, sie erhalten in diesem Fall für 6 Wochen entweder Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, wenn sie krank sind oder eine Zahlung in gleicher Höhe, ebenfalls vom Arbeitgeber, wenn sie gesund sind. Dauert es länger als 6 Wochen, gibt es Krankengeld oder eine Zahlung in gleicher Höhe vom Arbeitgeber. Arbeitgebern wiederum werden diese Summen vom Staat erstattet, wenn die Quarantäne oder Betriebsschließung angeordnet war.

Selbständige, Freiberufler, Künstler usw. können ebenfalls Entschädigung erhalten, aber nur, wenn die Quarantäne angeordnet war. Die Höhe richtet sich nach den Einnahmen des Vorjahres. Aber wer sich freiwillig in Quarantäne begibt, hat als Selbständiger keinen Anspruch. Für den könnte es existenzbedrohend werden.

Parallel dazu oder begleitend kann die Behörde eine Allgemeinverfügung erlassen. Eine Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich nicht an eine bestimmte Person, sondern an eine unbestimmte Anzahl von Personen richtet, also an Jeden, den es angeht. Man kennt Allgemeinverfügungen zum Offenhalten von Läden an Adventssonntagen oder jedes simple Verkehrsschild ist eine Allgemeinverfügung. Hiermit können also alle Regelungen getroffen werden, die jeden in gleicher Weise betreffen, z.B. die Schließung von Schulen, die Einberufung zur Katastrophenhilfe usw.

Über‘s Wochenende sind aber offenbar alle Klopapierfabrikmitarbeiter wieder aus der Quarantäne gekommen. Heute gab es wieder welches zu kaufen.

Ergänzung: ich füge den Link zum Merkblatt des Thüringer Landesverwaltungsamts hier ein:

https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Gesundheit/Dateien/COVID-19/TLVwA_Merkblatt_Entschaedigungsantraege______56_57_Infektionsschutzgesetz.pdf

12/02/2019

Oh Lehndorf im Altenburger Land, wie ich unter Dir leide!

04/01/2019

Mit dem „Duldungsgesetz“ wird es neue Regelungen für die Duldung geben. Das Gesetzgebungsverfahren ist inzwischen soweit, daß man bestimmte es so wird, wie der Entwurf vorsieht.

Danach ist die Ausbildungsduldung keine ganz normale Duldung mehr, sondern bekommt eine eigene Regelung. Zusätzlich wird es eine Beschäftigungsduldung geben. Es gibt dann also die althergebrachte Duldung nach § 60a, die Ausbildungsduldung nach § 60b und die Beschäftigungsduldung nach § 60c AufenthG. Dabei „ist“ die Ausbildungsduldung zu erteilen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Hierauf besteht also ein Anspruch. Die Beschäftigungsduldung ist hingegen „in der Regel“ zu erteilen. Die Ausländerbehörde kann hier also reingrätschen.

Die Regierung vermeidet das Wort „Spurwechsel“. Und die Flüchtlingsverbände meinen, es sei kein Spurwechsel. Rechtlich ist es aber einer, denn das gab es in der Geschichte der Bundesrepublik noch niemals zuvor, daß Menschen ohne Visum einreisen können und dann durch reine Integration in Arbeit, Ausbildung und Gesellschaft ein Aufenthaltsre hat erwerben können. Das ist eine neue und große Chance für viele Menschen. Nach Schätzung der Regierung können im Moment 180.000 Menschen davon profitieren.

Neben allerhand anderen Voraussetzungen steht an erster Stelle wie immer die Klärung der Identität, also die Paßbeschaffung. Ohne Paß geht gar nichts. Und, die Klärung der Identität muß für zukünftig einreisende Personen binnen 6 Monaten nach der Einreise erfolgen. Wer jetzt schon hier ist, profitiert von Übergangsregelungen.

Da diese Duldungen aber als Anspruchsduldungen ausgestaltet sind, ist für die Personen, die die Ausbildungen erfüllen, die Beschaffung eines Passes nur dann riskant, wenn Sie zuvor schon mal abgeschoben werden sollten und das daran gescheitert ist, daß sie keinen Paß hatten.

Alles in Allem eine gute Regelung, zumindest für die Personen, die schon hier sind.

10/12/2018

Ende des Jahres schließen die letzten deutschen Steinkohlebergwerke. Bergwerke, besonders die Steinkohlebergwerke, sind für mich ein ganz besonders starkes Symbol für eine gelungene Integration. Da wird nicht gefragt, wo jemand herkommt, sondern was er leistet und ob man sich im Notfall auf ihn verlassen kann.

Integration gelingt am besten, wenn man zusammen arbeitet. Leider gibt es aber wohl keinen anderen Industriezweig, der in der Lage wäre, so vielen Menschen aus so vielen Ländern mit so vielen Sprachen Arbeit zu geben, wie es die Bergwerke waren. Schade.

Adresse

Mühlenweg 2
Ponitz
04639

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Kanzlei Prehl erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Kanzlei Prehl senden:

Teilen