Raudszus & Partner

Raudszus & Partner In Plön und ganz Schleswig-Holstein vertreten wir Sie in allen rechtlichen und steuerlichen Fragen. Wir sind gern für Sie da.

Sie suchen den Rat eines Rechtsanwalts, wollen einen Notar beauftragen oder benötigen einen Steuerberater?

27/04/2020

Die neue Straßenverkehrsordnung ist am 28. April in Kraft getreten. Sie geht unter anderem härter gegen Rettungsgassen-Rüpel vor und Geschwindigkeitsüberschreitungen ziehen deutlich früher als bisher ein Fahrverbot nach sich.

In den kommenden Wochen müssen Sie damit rechnen, dass vermehrt Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden.

Am relevantesten ist aus unserer Sicht, dass bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h innerorts ein Fahrverbot von einem Monat verhängt wird.

Wir empfehlen jedem Verkehrsteilnehmer, die StVO Änderungen zu studieren.

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

31/03/2020

EuGH kippt Widerrufsklausel in privaten Kreditverträgen !

In der vergangenen Woche stellte der EuGH klar, dass Kreditverträge für Verbraucher in klarer und prägnanter Form über Widerrufsfristen und deren Berechnung informieren müssen.

Im Falle eines Rechtsstreites zwischen einer Bank und einem Endverbraucher erklärten die Richter, dass der in einer Widerrufsbelehrung enthaltene Verweis auf weitere deutsche Rechtsvorschriften diesen Ansprüchen nicht genüge.
Der EuGH verwies den Rechtstreit zwecks Entscheidung zurück an das zuständige deutsche Landgericht.

Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf geschlossene Kreditverträge zwischen Banken und Verbrauchern in den Bereichen der Baufinanzierung, KfZ-Krediten und Kfz-Leasing. Hat die Bank bei der Widerrufsbelehrung eine sogenannte Kaskadenklausel verwendet, kann ein Verbraucher den Kreditvertrag auch nach Ablauf der Widerrufszeit widerrufen.

Der Widerruf führt dazu, dass der Kreditvertrag und damit verbundene Verträge wie ein Autokauf rückabgewickelt werden müssen. In Anbetracht der sinkenden Zinsen und den Skandalen in der Autoindustrie gehen wir davon aus, dass das Urteil des EuGH nicht nur die Verbraucherrechte stärkt, sondern ein großes Anwendungsgebiet eröffnet.

Beispiel Autokauf:
Das Auto wird zurückgegeben, die Bank zahlt sämtliche Raten sowie die Anzahlung zurück. Der Käufer muss bei Rückgabe des Fahrzeugs Wertersatz für die gefahrenen Kilometer leisten. Doch bedenkt man den Wertverlust von Dieselfahrzeugen, so gehen wir davon aus, dass es sich im Einzelfall lohnen kann.

Ob Ihr Kreditvertrag betroffen ist, bedarf in der Regel einer juristischen Prüfung. Sie sollten daher im ersten Schritt prüfen lassen, ob Ihre Verträge vom dem Urteil profitieren.

24/03/2020

Wir erhalten im Hinblick auf die momentane Situationen viele Anfragen aus dem Bereich des Arbeitsrechts und möchten Sie gerne an den rechtlichen Würdigungen teilhaben lassen.

1. Ist ein Arbeitnehmer dazu berechtigt, seine Arbeitsleistung zurückzubehalten, wenn Covid-19 bekannte Symptome bei Kollegen und/oder Kunden etc. auftreten ?

Der Arbeitnehmer ist auch im Falle einer Pandemie grundsätzlich weiterhin verpflichtet, seine Arbeitsleistung wie gewöhnlich zu erbringen.

Ohne ein berufliches Tätigkeitsverbot durch die zuständigen Behörden (§§ 30, 31 IfSG) darf der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung dann verweigern, wenn eine objektiv erhebliche Gesundheitsgefährdung vorliegt. Diese Anforderungen sind jedoch sehr hoch und werden in den wenigsten Fällen vorliegen. Sie können ausnahmsweise gegeben sein, wenn ein Arbeitnehmer zu einer Dienstreise in ein vom Auswärtigen Amt mit einer Reisewarnung belegtes Gebiet aufgefordert wird. Ein Recht, die Arbeitsleistung zu verweigern, besteht weiterhin nach allgemeinen Grundsätzen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Voraussetzungen des § 616 BGB vorliegen oder im Fall des § 2 Abs. 1 Pflegezeitgesetz (PflZG) bei einer akuten Pflegesituation eines nahen Angehörigen.

§ 616 BGB kann unseres Erachtens unter erhöhten Voraussetzungen auch dann eingreifen, wenn Schulen oder Kindergärten freiwillig, ohne behördliche Anordnung schließen. Sofern § 616 BGB auf den jeweiligen Arbeitsvertrag Anwendung findet, können die betroffenen Elternteile für verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit einen Anspruch darauf haben, von der Arbeit fernzubleiben und Fortzahlung ihrer Vergütung von ihrem Arbeitgeber zu verlangen. Elternteile werden in dem Fall nicht selten zu Hause bleiben müssen, um die Betreuung ihrer Kinder sicherzustellen. Allerdings müssen sie insofern gegenüber ihrem Arbeitgeber unter anderem genau darlegen, aus welchen Gründen keine anderweitige Betreuung möglich war (ggf. sogar durch Nachbarn oder Eltern anderer Kinder).

10/04/2018

Widerrufsrecht bei Bauverträgen

Zum 01.Januar 2018 ist das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen im Bausektor erheblich ausgeweitet worden. Nach dem aktuellen Stand hat der Unternehmer jedem privaten Auftraggeber ein Widerrufsrecht von 14 Tage zu gewähren, wenn es sich bei dem erteilten Auftrag um ein Neubau oder einen umfangreichen Umbau handelt.

Die Widerrufsfrist beginnt mit der ordnungsgemäßen Belehrung des Auftraggebers. Die Folgen einer unterlassenen Belehrung durch den Auftragnehmer können gravierend sein. So hat ein vor dem Landgericht klagender Dachdecker seine Vergütung eingeklagt und diesen Prozess verloren, weil er den Kunden nicht über sein Widerrufsrecht und die Folgen des Widerrufs belehrt hatte. Die Folge, der Widerruf des Kunden war wirksam und der Dachdecker hatte weder einen Vergütungs- noch Schadensersatz oder Wertersatzanspruch.

Er ging trotz erbrachter Leistung leer aus.

Dieses Risiko lässt sich durch eine richtige Widerrufsbelehrung in den AGB ausschließen. Gerne sind wir Ihnen bei der Aktualisierung oder Neugestaltung behilflich.

09/03/2018

Die Kanzlei Raudszus und Partner sucht Sie!

Haben Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung zur/m Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten/Rechtsanwaltsfachangestellter/n?

Idealerweise beherrschen Sie das RVG und rechnen Gebühren selbständig laut Akte ab, widmen sich überdies gerne der allgemeinen Aktenverwaltung, der Postbearbeitung einschließlich dem Notieren und Überwachen von Terminen und Fristen. Auch Telefondienst sowie die Erledigung der Korrespondenz gehört zu Ihrem Ressort – alles in allem also eine abwechslungsreiche, referatsbezogene Tätigkeit!

Sollten Sie einen Neuanfang unter guten Arbeitsbedingungen suchen und Interesse am Notariat haben, melden Sie sich bei uns - auch Teilzeit, gern auch Berufsanfänger/Wiedereinsteiger.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Wir suchen Rechtsanwalt m/w unbefristet in Vollzeit (auch Berufseinsteiger) in Plön. Wir vertreten unsere Klienten in Pl...
01/03/2018

Wir suchen Rechtsanwalt m/w unbefristet in Vollzeit (auch Berufseinsteiger) in Plön. Wir vertreten unsere Klienten in Plön, ganz Schleswig-Holstein und darüber hinaus – werden Sie jetzt Teil unseres Teams.

Sie werden in einem erfolgreichen und erfahrenen Team Mandanten in allen Fragen beraten. Als Berufseinsteiger stellen Sie sich der Herausforderung, erstmals Mandate von der Mandatsanbahnung durch den Instanzenzug zu führen. Schulungen und gemeinsamer Austausch bringen Sie schnell auf einen erfolgreichen Stand. Eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit vielfältiger Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeit (z.B. Förderung des Fachanwalts oder Spezialisierung auf andere Rechtsgebiete). Das belohnen Sie wiederum mit einem hohen Engagement, denn wir wollen gemeinsam mit Ihnen wachsen. Ein Prädikatsexamen ist erwünscht, aber keine Bedingung. Eine Promotion ist nicht erforderlich.

Besuchen Sie auch unsere Webseite www.raudszus.org.

Ihre Bewerbung senden Sie an [email protected].

19/02/2018

Eigenmächtige Zahlung des Schuldners an Dritte als Erfüllung

Mutige Rechtsfortbildung beim Amtsgericht Plön:

Das Amtsgericht Plön hatte jüngst einen Rechtsstreit zu entscheiden, in dem es um Folgendes ging:

Die Klägerin, nennen wir sie „Reichtum UG“, klagte eine Mietforderung in Höhe von gut 250,00 € ein; der Beklagte behauptete, Zahlung geleistet zu haben, und zwar auf ein ihm aus einem vorherigen Schriftverkehr bekanntes Geschäftskonto des Geschäftsführers der Klägerin. Insoweit war der Sachverhalt unstreitig.

Die „Reichtum UG“ wandte nun ein, Erfüllung sei nicht eingetreten. Zahlung sei unstreitig nicht an sie geleistet, sondern an den Geschäftsführer.

Dieser Vortrag vermochte das Amtsgericht Plön nicht zu beeindrucken;

Es wies die Zahlungsklage ab; die Klägerin habe substantiiert vorgetragen, sie habe auf ein Konto überwiesen, das ihr aus früherer Geschäftsbeziehung mit dem Geschäftsführer der „Reichtum UG“ bekannt gewesen sei, als dieser Einzelkaufmann war. Die Klägerin müsse sich unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zurechnen lassen, dass die Zahlung auf ein Konto ihres Geschäftsführer erfolgt sei. Wenn sie bestreite, dass das Geld dort eingegangen sei, müsse sie das beweisen (!).
Die Konsequenz aus diesem Urteil: der Schuldner einer GmbH kann sich einen Geschäftsführer als Zahlungsempfänger aussuchen. Dieser kann dann hochbeglückt durch den Geldsegen die Hälfte an den Zahlenden zurück geben und den Rest behalten. Der Schuldner ist seine Schulden auf wundersame Weise los geworden, denn auch Zahlungen an den Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft führen zum Erlöschen der Forderungen gegen die juristischen Person.

Adresse

Hamburger Str. 27
Plön
24306

Öffnungszeiten

Montag 07:30 - 18:00
Dienstag 07:30 - 18:00
Mittwoch 07:30 - 18:00
Donnerstag 07:30 - 18:00
Freitag 07:30 - 18:00

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Die Anwaltskanzlei Raudszus & Partner ist seit mehr als sieben Jahrzehnten Ansprechpartner für Rechtsfragen aller Art.

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Unsere Fachanwälte besitzen Kernkompetenzen im Arbeitsrecht, Agrarrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht. Wir helfen Ihnen bei allen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Angelegenheiten sowie bei Streitigkeiten mit Behörden.

In Spezialfällen arbeiten wir national und international mit Kollegen des europäischen Anwaltsnetzwerkes DIRO zusammen.