FMBT Steuerberatung GmbH

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FMBT Steuerberatung GmbH Steuerberatung wie sie wirklich sein soll, ohne wenn und aber und immer für einen da...vor allem au

Impressum

FMBT Steuerberatung GmbH
GF Michael Buchholz Steuerberater
Karlsruher Straße 38- 75179 Pforzheim
Tel.: 07231/ 60 891 0 | Fax: 60 891 50
E-Mail: [email protected]

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 MDStV:
Michael Buchholz

Umsatzsteueridentifikationsnummer:
USt.-ID Nr. DE334753413

Berufsbezeichnung & zuständige Kammer:
Die Steuerberater der Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und sind Mitglieder der Steuerberaterkammer Nordbaden KdöR, Vangerowstraße 16, 69115 Heidelberg, Tel.: 06221 183077, www.stbk-nordbaden.de

Berufshaftpflicht-Versicherung:
Allianz-Versicherungs-Aktiengesellschaft 10900 Berlin
Räumlicher Geltungsbereich: EU-Gebiet einschließlich Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Berufsrechtliche Regelungen:
Der Berufsstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen folgenden berufsrechtlichen Regelungen: •Steuerberatungsgesetz (StBerG)
•Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
•Berufsordnung der Steuerberater (BOStB)
•Steuerberatergebührenordnung (StBGebV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der Bundessteuerberaterkammer unter www.bstbk.de eingesehen und abgerufen werden. Honorarberechnung:
Das Honorar für sämtliche Tätigkeiten wird nach der Steuerberatergebührenordnung erhoben/ berechnet. Außergerichtliche Streitschlichtung:
Bei Streitigkeiten zwischen Steuerberatern und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Steuerberaterkammer (Steuerberaterkammer Nordbaden KdöR, Vangerowstraße 16, 69115 Heidelberg, Tel.: 06221 183077, www.stbk-nordbaden.de)
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle besteht keine Bereitschaft und keine Verpflichtung (§36 VSBG)

11/10/2026
Elektronische Kassenpflicht ab 2028 – was kommt auf Unternehmen zu?Ab dem 1. Januar 2028 soll für viele Unternehmen die ...
28/09/2026

Elektronische Kassenpflicht ab 2028 – was kommt auf Unternehmen zu?

Ab dem 1. Januar 2028 soll für viele Unternehmen die Pflicht zur Nutzung eines elektronischen Kassensystems gelten. Die bisher mögliche offene Ladenkasse ist dann grundsätzlich nicht mehr zulässig.

Betroffen sind grundsätzlich Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften, wenn der Gesamtumsatz mehr als 100.000 € pro Jahr beträgt. Eine wichtige Ausnahme soll gelten, wenn die Barumsätze weniger als 12.000 € im Kalenderjahr betragen. (Bundesministerium der Finanzen)

Das elektronische Kassensystem muss insbesondere:

• über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen
• die gesetzlichen Anforderungen des § 146a AO erfüllen
• die Aufzeichnungen über die vorgeschriebenen digitalen Schnittstellen (DSFinV-K) ermöglichen
• sämtliche relevanten Bar- und Kartenzahlungen ordnungsgemäß erfassen

Dabei geht es nicht nur um Bargeld: Auch Zahlungen mit EC- oder Kreditkarte müssen über das elektronische Aufzeichnungssystem erfasst werden. (Haufe.de News und Fachwissen)

Neu ab 2028: Der Papierbon soll grundsätzlich abgeschafft werden. Stattdessen soll der Beleg elektronisch bereitgestellt werden können – beispielsweise über QR-Code, Download-Link, NFC, E-Mail oder ein Kundenkonto. Der Kunde muss den elektronischen Beleg allerdings nicht zwingend annehmen. (Haufe.de News und Fachwissen)

Wer trotz bestehender Verpflichtung kein vorgeschriebenes elektronisches Kassensystem verwendet, muss künftig mit Bußgeldern von bis zu 25.000 € rechnen.

Unser Tipp: Wer heute noch mit einer offenen Ladenkasse arbeitet und von der neuen Regelung betroffen sein könnte, sollte sich frühzeitig mit der Umstellung beschäftigen. Kasse, TSE, Warenwirtschaft, Belegbereitstellung und die Schnittstelle zur Finanzbuchhaltung sollten rechtzeitig aufeinander abgestimmt werden.

📱 Diensthandy steuerfrei überlassenEin attraktiver Vorteil für Ihre Mitarbeitenden – und völlig steuer- und sozialversic...
11/07/2026

📱 Diensthandy steuerfrei überlassen

Ein attraktiver Vorteil für Ihre Mitarbeitenden – und völlig steuer- und sozialversicherungsfrei:

Überlässt der Arbeitgeber seinen Beschäftigten ein betriebliches Handy oder Tablet, darf dieses auch privat genutzt werden, ohne dass hierfür Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

✅ Das Gerät bleibt Eigentum des Arbeitgebers.
✅ Die private Nutzung ist ausdrücklich begünstigt.
✅ Auch die laufenden Kosten (z. B. Mobilfunkvertrag) können übernommen werden.

Ein einfacher und kostengünstiger Mitarbeiter-Benefit mit echtem Mehrwert.

Sie möchten solche Vorteile in Ihrem Unternehmen optimal nutzen? Wir beraten Sie gerne.

E-Rechnungspflicht ab 01.01.2027 – Jetzt handeln!Ab dem 01.01.2027 wird die Ausstellung von E-Rechnungen für die meisten...
07/07/2026

E-Rechnungspflicht ab 01.01.2027 – Jetzt handeln!

Ab dem 01.01.2027 wird die Ausstellung von E-Rechnungen für die meisten Unternehmen verpflichtend. Wer sich erst Ende des Jahres darum kümmert, riskiert unnötigen Zeitdruck und Probleme bei der Umstellung.

Die gute Nachricht:
Mit unserer ADDISON-Software können E-Rechnungen jetzt einfach und gesetzeskonform erstellt und versendet werden.

💻 Wir unterstützen Sie bei der Umstellung:
✅ Einrichtung der E-Rechnungsfunktion
✅ Individuelle Einweisung in die Software
✅ Praktische Tipps für den täglichen Einsatz
✅ Unterstützung bei allen Fragen

Unser Rat: Warten Sie nicht bis zum Jahresende. Je früher die Umstellung erfolgt, desto reibungsloser läuft der Start.

📞 Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie einfach die Erstellung von E-Rechnungen mit ADDISON funktioniert.

Kindergartenkosten steuerfrei übernehmen – ein echter Mehrwert für Mitarbeiter! 👶🏽Viele Arbeitgeber wissen nicht, dass s...
03/07/2026

Kindergartenkosten steuerfrei übernehmen – ein echter Mehrwert für Mitarbeiter! 👶🏽

Viele Arbeitgeber wissen nicht, dass sie die Kosten für Kindergarten, Kita oder vergleichbare Betreuungseinrichtungen steuer- und sozialversicherungsfrei übernehmen können.

✅ Die Erstattung erfolgt zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.
✅ Die Höhe ist nicht begrenzt – erstattet werden können die tatsächlich nachgewiesenen Betreuungskosten.
✅ Die Zahlung ist sowohl lohnsteuer- als auch sozialversicherungsfrei.
✅ Voraussetzung ist, dass das Kind noch nicht schulpflichtig ist und die Betreuungskosten durch entsprechende Belege nachgewiesen werden.

Für Arbeitgeber ist dies eine attraktive Möglichkeit, Mitarbeiter zu unterstützen, die Bindung ans Unternehmen zu stärken und gleichzeitig Lohnnebenkosten zu sparen.

Nutzen Sie diese Möglichkeit bereits? Gerne prüfen wir, wie sich dieser steuerfreie Vorteil in Ihrem Unternehmen optimal umsetzen lässt.

Jobbike für Mitarbeiter: Attraktiver Benefit mit SteuervorteilenEin Dienstrad oder E-Bike kann ein interessanter Baustei...
22/06/2026

Jobbike für Mitarbeiter: Attraktiver Benefit mit Steuervorteilen

Ein Dienstrad oder E-Bike kann ein interessanter Baustein zur Mitarbeiterbindung sein.

Wichtige Punkte für Arbeitgeber:

✅ Überlassung per Leasing oder Kauf durch den Arbeitgeber
✅ Private Nutzung des Fahrrads ist grundsätzlich möglich
✅ Bei Gehaltsumwandlung muss der geldwerte Vorteil beim Arbeitnehmer versteuert werden (regelmäßig 0,25 % des Bruttolistenpreises pro Monat)
✅ Leasingraten können über eine Gehaltsumwandlung finanziert werden
✅ Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer sollte schriftlich erfolgen
✅ Versicherung, Wartung und Leasingbedingungen vorab prüfen

💡 Richtig gestaltet profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer von steuerlichen Vorteilen und einem attraktiven Zusatzangebot. Wir unterstützen Sie gerne bei der Einführung eines Jobbike-Modells in Ihrem Unternehmen.

Hinweis für die Praxis:
Bei der heute üblichen Gehaltsumwandlung bleibt die Sozialversicherungspflicht grundsätzlich bestehen. Dadurch können sich geringere Rentenansprüche oder andere Sozialleistungen des Mitarbeiters ergeben. Dies sollte im Vorfeld offen kommuniziert werden.

Für das Bild würde ich die Stichpunkte ebenfalls anpassen und statt der Vorteile für Arbeitnehmer folgende Punkte hervorheben:

* Dienstrad als Mitarbeiter-Benefit
* Gehaltsumwandlung möglich
* 0,25 %-Regel für Privatnutzung
* Schriftliche Vereinbarung erforderlich
* Leasing, Versicherung & Wartung beachten
* Mitarbeiterbindung stärken

Die Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung kommt – sind Ihre Unterlagen wirklich prüfungssicher?Alle 4 Jahre p...
17/06/2026

Die Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung kommt – sind Ihre Unterlagen wirklich prüfungssicher?

Alle 4 Jahre prüft die Deutsche Rentenversicherung Arbeitgeber. Dabei geht es längst nicht nur um Sozialversicherungsbeiträge.

Geprüft werden unter anderem:
• Arbeitsverträge und Stundennachweise
• Einhaltung des Mindestlohns
• Scheinselbstständigkeit
• Meldungen zur Sozialversicherung
• Künstlersozialabgabe

Fehlende Unterlagen oder Fehler können schnell zu hohen Nachzahlungen, Säumniszuschlägen und weiteren Konsequenzen führen.

Unser Tipp: Nicht erst reagieren, wenn die Prüfungsankündigung im Briefkasten liegt. Lassen Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig prüfen.

Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung.

Ab 2027 wird es ernst: Entgeltunterlagen dürfen grundsätzlich nur noch digital geführt werden.Das betrifft z. B.:– Arbei...
29/05/2026

Ab 2027 wird es ernst: Entgeltunterlagen dürfen grundsätzlich nur noch digital geführt werden.

Das betrifft z. B.:
– Arbeitsverträge
– Lohnunterlagen
– Arbeitszeitnachweise
– Krankmeldungen
– Sozialversicherungsunterlagen

Papierordner reichen künftig nicht mehr aus. Auch „irgendwo abgespeicherte PDFs“ können problematisch werden.

Die Deutsche Rentenversicherung will Betriebsprüfungen künftig weitgehend digital durchführen. Unternehmen müssen Unterlagen deshalb elektronisch, vollständig und nachvollziehbar archivieren.

Besonders wichtig:
Die bisher möglichen Ausnahmen für kleinere Betriebe laufen Ende 2026 aus.

Wer seine Prozesse nicht rechtzeitig umstellt, riskiert später Ärger bei Betriebsprüfungen und unnötigen Verwaltungsaufwand.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die eigene Lohn- und Personalorganisation zu prüfen. Wir unterstützen gerne bei der praktischen Umsetzung.

Sommerferien geplant und ein Tiersitter gebucht? 🐶☀️Viele wissen nicht:Auch die Betreuung von Haustieren kann steuerlich...
19/05/2026

Sommerferien geplant und ein Tiersitter gebucht? 🐶☀️

Viele wissen nicht:
Auch die Betreuung von Haustieren kann steuerlich begünstigt sein.

Kosten für die Betreuung im eigenen Haushalt oder durch einen Petsitter können unter die haushaltsnahen Dienstleistungen fallen.

Das bedeutet:
20 % der Kosten können direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden.

Wichtig:
Rechnung aufbewahren und unbar bezahlen.

Gerade zur Urlaubszeit lohnt sich ein Blick auf diese oft vergessene Steuerersparnis.

Wir prüfen gerne, welche Kosten bei Ihnen steuerlich berücksichtigt werden können.

Christi Himmelfahrt = Feiertagszuschläge nicht vergessenViele Arbeitgeber verschenken bares Geld:Zuschläge für Feiertags...
14/05/2026

Christi Himmelfahrt = Feiertagszuschläge nicht vergessen

Viele Arbeitgeber verschenken bares Geld:
Zuschläge für Feiertags-, Sonntags- oder Nachtarbeit können unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden.

Wichtige Eckpunkte:
• Feiertagszuschläge bis zu 125 % steuerfrei
• Sonntagszuschläge bis zu 50 % steuerfrei
• Nachtzuschläge grundsätzlich bis zu 25 % steuerfrei
• Voraussetzung: Zuschläge müssen zusätzlich zum Grundlohn gezahlt werden
• Dokumentation der tatsächlich geleisteten Zeiten ist Pflicht

Gerade an Feiertagen steckt hier oft erhebliches Einsparpotenzial für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Wir prüfen gerne, ob bei Ihnen noch Gestaltungsmöglichkeiten bestehen.

Adresse

Karlsruher Str . 38
Pforzheim
75179

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 12:00

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