05/11/2022
Was bedeutet es für die Arbeitnehmer??? Dazu später mehr
Betreiberwechsel und Arbeitnehmer.
Da bei einer Studioübernahme meist das gesamte Inventar, Mitgliederlisten, weitere Ausstattung usw. mit übernommen werde haben die Mitarbeiter zumindest erstmal einen Vertrag sicher, denn es handelt sich um eine Betriebsübernahme im Ganzen.
Die Mitarbeiter des Studios werden durch den Verkauf gem. § 613a BGB automatisch übernommen. Damit aber auch die Verträge mit diesen mit allen Rechten und Pflichten. Der neue Betreiber haftet also auch aus allen Forderungen, die sich aus den Verträgen ergeben.
Eine Kündigung des Arbeitnehmers durch den neuen oder den früheren Inhaber wegen des Übergangs durch den Verkauf ist nach § 613a Abs. 4 BGB unwirksam.
Der Arbeitnehmer im Studio kann dagegen dem Übergang widersprechen, § 613a Abs. 6 BGB. Ein solcher Widerspruch muss schriftlich und innerhalb von einem Monat nach Unterrichtung erfolgen.
Arbeitnehmer des Studios sind in jedem Fall über den Firmenverkauf zu unterrichten, § 613a Abs. 5 BGB. Ob das durch den alten oder den neuen Inhaber bzw. Betreiber erfolgt ist irrelevant, es muss lediglich eine schriftliche vollständige Unterrichtung erfolgen. So reicht auch kein Aushang am schwarzen Brett des Studios.
Erkennbar muss sein, an welchem Tag der Firmenverkauf durch den früheren an den neuen Betreiber stattfindet und der Grund für den Verkauf. Zudem müssen die rechtlichen, wirtschaftlichen und auch sozialen Auswirkungen aufgrund der Firmenübernahme genannt werden. Auch muss dabei auf den besonderen Kündigungsschutz hingewiesen werden. Zuletzt sind auch die Maßnahmen, die die Arbeitnehmer selbst konkret betreffen zu benennen. So sind z.B. Fortbildungen oder auch bei Stellenabbau vorgesehene Abfindungen darzustellen.
Erfolgt eine solche Unterrichtung der Mitarbeiter des Studios nicht, so können diese Klage erheben. Zudem läuft ohne Unterrichtung keine Frist für den Widerspruch, sodass die Arbeitnehmer wesentlich mehr Zeit haben.
Gerade diese schriftliche Belehrung weist erhebliche Tücken auf und kann ohne rechtliche Beratung fast nie gerichtssicher vorgenommen werden.
Meistens wird die Schriftlichkeit missachtet.