31/01/2019
Dampf ablassen per WhatsApp erlaubt!
Hat Sie jemand aus Ihrer engsten Familie die Tage mal so richtig geärgert, können Sie über die Familien-WhatsApp-Gruppe mal richtig Dampf ablassen.
Laut Urteil des OLG Frankfurt vom 17.01.2019, Az. 16 W 54/18 besteht innerhalb dieser Familiengruppe ein sogenannter ehrschutzfreier Raum, in dem man sich mal frei und unverblümt äußern kann, ohne dass man gerichtliche Verfolgung fürchten muss.
Da fallen mir gleich ein paar schöne Rhöner Schimpfworte ein, die aber leider die Spracherkennung sofort aussortiert…