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Wohnungskonzerne vergesellschaften: Was erlaubt das Grundgesetz – und wo beginnt der juristische Streit?Die Berliner Lin...
03/10/2026

Wohnungskonzerne vergesellschaften: Was erlaubt das Grundgesetz – und wo beginnt der juristische Streit?

Die Berliner Linke will große private Wohnungsbestände vergesellschaften. Manche halten das für offensichtlich verfassungswidrig, andere für rechtlich längst geklärt. Beide Aussagen greifen zu kurz.

Artikel 15 Grundgesetz erlaubt ausdrücklich, Grund und Boden durch ein Gesetz in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft zu überführen. Das Gesetz muss auch die Entschädigung regeln.

Eine Vergesellschaftung hat damit eine ausdrückliche verfassungsrechtliche Grundlage. Das bedeutet aber noch nicht, dass jedes konkrete Vorhaben zulässig ist.

Die Mehrheit der vom Berliner Senat eingesetzten Expertenkommission kam 2023 zu dem Ergebnis: Eine Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände ist verfassungsrechtlich möglich. Dauerhaft bezahlbare Mieten und eine gemeinwirtschaftliche Bewirtschaftung können den Eingriff rechtfertigen.

Renommierte Juristen widersprechen. Wolfgang Durner, der frühere Bundesverfassungsrichter Michael Eichberger und Christian Waldhoff verlangten in ihrem Sondervotum eine strengere Prüfung. Ihnen reichten die vorhandenen Erkenntnisse nicht aus, um die Verhältnismäßigkeit abschließend zu bejahen. Ulrich Battis lehnt das Berliner Vorhaben noch deutlicher ab.

Worum wird gestritten?

• Verhältnismäßigkeit: Ist der massive Eingriff in das Eigentum gerechtfertigt? Gibt es weniger einschneidende Maßnahmen, die die angestrebten Ziele ebenso wirksam erreichen? Schon darüber, wie streng diese Prüfung bei Artikel 15 ausfallen muss, besteht Streit.

• Entschädigung: Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit darf sie unter dem Marktwert liegen. Wie weit darunter, ist umstritten. Eine politische Wunschsumme ersetzt keine rechtlich tragfähige Berechnung.

• Gleichbehandlung: Warum sollen Unternehmen ab 3.000 Wohnungen betroffen sein, kleinere Eigentümer und etwa Genossenschaften dagegen nicht? Solche Unterschiede müssen sachlich begründet werden.

Auch der Einwand „Dadurch entsteht keine neue Wohnung“ entscheidet die Rechtsfrage nicht. Es geht ebenfalls darum, vorhandenen Wohnraum dauerhaft bezahlbar zu halten. Allerdings muss überzeugend dargelegt werden, dass die konkrete Ausgestaltung dieses Ziel tatsächlich erreicht.

Die Kommissionsmehrheit ist kein Gericht. Eine gerichtliche Bestätigung eines konkreten Berliner Vergesellschaftungsgesetzes steht aus.

Nach meinem persönlichen Dafürhalten wurden mildere Mittel bislang nicht ausreichend geprüft und dürften vorhanden sein: etwa gezielte Neubauförderung, die Stärkung gemeinnütziger Wohnungsunternehmen und wirksamer Mieterschutz. Ob diese Instrumente einzeln oder gemeinsam vergleichbar wirksam wären, müsste belastbar untersucht werden, bevor ein derart weitreichender Eigentumseingriff beschlossen wird.

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09/09/2026

Eine große Freude in der Kanzlei!
Wie lange wird es noch so warm bleiben, dass man sich gerne ein Eis kauft, um zwischendurch abzukühlen?

Woher kamen die neuen AfD-Wähler in Sachsen-Anhalt?Die Wählerwanderung nach der Landtagswahl vom 6. September 2026 zeigt...
08/09/2026

Woher kamen die neuen AfD-Wähler in Sachsen-Anhalt?

Die Wählerwanderung nach der Landtagswahl vom 6. September 2026 zeigt ein ziemlich klares Bild:

Der größte Zustrom zur AfD kam nicht von SPD, Grünen oder Linken, sondern aus zwei Gruppen:

➡️ rund 170.000 frühere Nichtwähler
➡️ rund 83.000 frühere CDU-Wähler

Deutlich kleiner waren die Wanderungen von:

➡️ FDP: ca. 17.000
➡️ Linke: ca. 12.000
➡️ SPD: ca. 6.000
➡️ Grüne: ca. 4.000

Das ist politisch entscheidend.

Die AfD wächst vor allem dadurch, dass sie Menschen mobilisiert, die zuvor gar nicht gewählt haben – und dass sie massiv im bisherigen CDU-Lager gewinnt.

Gleichzeitig stieg die Wahlbeteiligung von rund 60 auf fast 78 Prozent.

Auch das überraschend gute Ergebnis der Grünen ist interessant: Sie konnten unter anderem frühere CDU-Wähler und Nichtwähler hinzugewinnen.

Die einfache Erzählung, die AfD sammle vor allem enttäuschte frühere Wähler der linken oder grünen Parteien ein, wird durch diese Zahlen jedenfalls nicht bestätigt.

Das zentrale Schlachtfeld liegt zwischen Nichtwahl, CDU und AfD.

Und genau dort wird sich auch entscheiden, wie stark die AfD künftig noch werden kann.

07/09/2026

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29/08/2026

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21/08/2026

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Und wieder eine interessante Veranstaltuing in der Innenstadt!
10/08/2026

Und wieder eine interessante Veranstaltuing in der Innenstadt!

Bitcoin-Steuerfreiheit vor dem Aus? Was wirklich geplant ist.Derzeit gilt in Deutschland: Wer Bitcoin oder andere Krypto...
04/08/2026

Bitcoin-Steuerfreiheit vor dem Aus? Was wirklich geplant ist.

Derzeit gilt in Deutschland: Wer Bitcoin oder andere Kryptowährungen länger als ein Jahr privat hält, kann Veräußerungsgewinne grundsätzlich steuerfrei realisieren. Diese sogenannte Haltefrist macht Deutschland im internationalen Vergleich zu einem attraktiven Standort für langfristige Krypto-Investitionen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil plant nun, diese Regelung zu ändern. Nach den bisher bekannten Eckpunkten sollen Kryptowährungen künftig steuerlich stärker wie Aktien behandelt werden. Das würde bedeuten:

* Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin wären auch nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr steuerpflichtig.
* Gleichzeitig würden Kryptogewinne voraussichtlich unter die Abgeltungsteuer (25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) fallen, statt – wie heute bei Verkäufen innerhalb eines Jahres – mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert zu werden.

Die Diskussion ist kontrovers:

Befürworter argumentieren, die heutige Regelung sei eine steuerliche Sonderbehandlung gegenüber anderen Kapitalanlagen und schaffe eine Ungleichbehandlung.

Kritiker befürchten hingegen:

* einen Wettbewerbsnachteil für den Krypto-Standort Deutschland,
* geringere Anreize für langfristiges Investieren,
* eine mögliche Abwanderung von Anlegern und Unternehmen ins Ausland,
* mehr bürokratischen Aufwand bei der Besteuerung.

Wichtig ist: Noch ist nichts beschlossen. Bislang handelt es sich um einen politischen Vorschlag bzw. einen Kabinettsbeschluss. Bevor die Regelung gelten könnte, müsste sie den parlamentarischen Gesetzgebungsprozess durchlaufen und vom Bundestag verabschiedet werden.

Der Steuerbulli ist fertig 🚐🤍
03/08/2026

Der Steuerbulli ist fertig 🚐🤍

31/07/2026

Und mir schmeckt das Wasser in Peine besonders gut.

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