24/08/2026
Befristetes Arbeitsverhältnis
Befristetes Arbeitsverhältnis in Passau – rechtliche Prüfung und Hilfe
In Passau prüfen wir die Wirksamkeit Ihres befristeten Arbeitsvertrags. Unsere auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei unterstützt Sie, um festzustellen, ob die Befristung gesetzlich zulässig ist. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 14) legt die zulässigen Gründe und die Schriftform fest. Bei rechtswidriger Befristung vertreten wir Ihre Interessen. Durch eine Entfristungsklage nach § 17 können wir innerhalb von drei Wochen nach Vertragsende feststellen lassen, dass die Befristung unwirksam war. So sichern wir Ihre Arbeitsplatzposition in Passau.
Kontaktieren Sie das Team von Dieter W. Schmidt Rechtsanwalt – Fachanwalt für Arbeitsrecht während der Öffnungszeiten Montag bis Freitag 08:00 - 17:00 unter der Rufnummer: +49 851 851 933 960
Weitere Informationen erhalten Sie zu sämtlichen Leistungen in der Webseite unter:
https://passau-anwaltskanzlei.de/befristetes-arbeitsverhaeltnis-passau/