Büro für rechtliche Betreuung & Pflegschaft

Büro für rechtliche Betreuung & Pflegschaft * rechtliche Betreuung * Verfahrenspflegschaft & -beistandschaft * Grundsatz "Werdenfelser Weg"

Nadine Sy - Bachelor of Arts (B.A.)
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* rechtliche Betreuung * Verfahrenspflegschaft * Verfahrensbeistandschaft *

Wenn Helfende zu Opfern werden- Sicherheit ist kein Nebenthema.Die Nachricht über die Ermordung von sechs pädagogischen ...
01/07/2026

Wenn Helfende zu Opfern werden
- Sicherheit ist kein Nebenthema.

Die Nachricht über die Ermordung von sechs pädagogischen Fachkräften in einer Mutter-Kind-Einrichtung in Stade macht auch uns im Berufsverband der Verfahrens-beistände tief betroffen. Unsere Gedanken sind bei den Opfern, ihren Angehörigen sowie allen Kolleginnen und Kollegen, die diese Nachricht erschüttert.

Dieses tragische Ereignis wirft für uns zugleich eine Frage auf, die wir bereits seit längerer Zeit intensiv diskutieren:

Wie schützen wir Verfahrensbeistände bei Hausbesuchen?

📰 20 Jahre IGfB – Jetzt auch in „WIR in UER“Anlässlich unseres 20-jährigen Jubiläums ist in der aktuellen Ausgabe des re...
01/07/2026

📰 20 Jahre IGfB – Jetzt auch in „WIR in UER“

Anlässlich unseres 20-jährigen Jubiläums ist in der aktuellen Ausgabe des regionalen Magazins „WIR in UER“ ein Beitrag über die Interessengemeinschaft für gerichtlich bestellte Betreuer*innen im Amtsgerichtsbezirk Pasewalk/Anklam erschienen.

Wir bedanken uns herzlich beim Team von WIR in UER für die ansprechende Gestaltung und die Veröffentlichung unseres Jubiläumsbeitrags.

Es freut uns, unsere Interessengemeinschaft, unsere Ziele und unsere Arbeit auf diesem Weg einer breiten Öffentlichkeit in der Region vorstellen zu können.

📖 Den Beitrag teilen wir gerne mit Ihnen/Euch und wünschen viel Freude beim Lesen.

Seit 2006 – gemeinsam für eine starke rechtliche Betreuung.
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🤝 Neue Mitglieder sind jederzeit herzlich willkommen!

Wenn Sie als gerichtlich bestellte Betreuerin oder gerichtlich bestellter Betreuer Interesse an einem kollegialen Netzwerk haben, freuen wir uns darauf, Sie kennenzulernen.

📅 Unser nächstes Treffen findet am 27.08.2026 in Lübs statt.

📧 Anmeldungen und Fragen gerne an:

[email protected]



29/06/2026
📘 20 Jahre IGfB – Unsere neuen Flyer sind da!Anlässlich unseres 20-jährigen Jubiläums freuen wir uns, unsere neuen Flyer...
28/06/2026

📘 20 Jahre IGfB – Unsere neuen Flyer sind da!

Anlässlich unseres 20-jährigen Jubiläums freuen wir uns, unsere neuen Flyer der „Interessengemeinschaft für gerichtlich bestellte Betreuer*innen im Amtsgerichtsbezirk Pasewalk/Anklam“ vorstellen zu können.

Ein herzliches Dankeschön gilt Stadtwerke Torgelow GmbH, die den Druck unserer Flyer freundlich unterstützt haben. Ohne solche Unterstützung wäre manches nicht möglich. Dafür sagen wir ganz herzlich: Vielen Dank!

Seit 2006 setzen wir uns für eine starke rechtliche Betreuung im ländlichen Raum ein. Regelmäßiger fachlicher Austausch, kollegiale Vernetzung sowie die Zusammenarbeit mit Gerichten, Behörden und Einrichtungen bilden das Fundament unserer Interessengemeinschaft.

🤝 Neue Mitglieder sind jederzeit herzlich willkommen!

Sie sind gerichtlich bestellte Betreuerin oder gerichtlich bestellter Betreuer im Amtsgerichtsbezirk Pasewalk/Anklam und möchten sich mit Kolleginnen und Kollegen vernetzen, Erfahrungen austauschen und die rechtliche Betreuung in unserer Region aktiv mitgestalten? Dann freuen wir uns auf Sie!

📅 Unser nächstes Treffen findet am 27.08.2026 in 17379 Lübs statt.

📧 Anmeldungen und Rückfragen gerne an:

[email protected]

➡️ Wir freuen uns, wenn dieser Beitrag geteilt wird, damit möglichst viele Kolleginnen und Kollegen auf unsere Interessengemeinschaft aufmerksam werden.

Gemeinsam rechtliche Betreuung stärken – vernetzt, engagiert und kollegial.

In der Woche vom 29.06.2026 bis 03.07.2026 ist die Betreuungsbehörde des Landkreis Vorpommern-Greifswald am Standort Pas...
26/06/2026

In der Woche vom 29.06.2026 bis 03.07.2026 ist die Betreuungsbehörde des Landkreis Vorpommern-Greifswald am Standort Pasewalk vor Ort nicht besetzt.

Die Erreichbarkeit bleibt in diesem Zeitraum weiterhin telefonisch sowie per E-Mail gewährleistet.

Telefon: 03834 8760-2422 oder 03834 8760-1770

E-Mail: Gesundheitsamt(at)kreis-vg.de

Der Landkreis bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis.

Die Kollegin Andrea Pfeifer hat die folgende Petition gestartet:Liebe Kolleginnen und Kollegen,als neu registrierte Beru...
18/06/2026

Die Kollegin Andrea Pfeifer hat die folgende Petition gestartet:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als neu registrierte Berufsbetreuerin habe ich eine Petition an den Deutschen Bundestag eingereicht. Ziel ist eine faire und einheitliche Vergütung für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer sowie eine zeitnahe monatliche Auszahlung der Vergütung. Da wir vergleichbare Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Haftungsrisiken tragen, sollte sich dies auch in einer gerechten Vergütung widerspiegeln. Über Ihre Unterstützung und eine Weiterverbreitung der Petition würde ich mich sehr freuen.

https://c.org/BggSnG9RKH

Herzliche Grüße

Andrea Pfeifer

Gleiche Arbeit – gleiche Vergütung für Berufsbetreuer

BayObLG, Beschluss vom 09.03.2026 - 101 VA 252/23 Fehlende Antragsbefugnis der Staatskasse bei der gerichtlichen Überprü...
18/06/2026

BayObLG, Beschluss vom 09.03.2026 - 101 VA 252/23

Fehlende Antragsbefugnis der Staatskasse bei der gerichtlichen Überprüfung der Vergütungseinstufung eines Berufsbetreuers nach § 8 Abs. 3 VBVG

Worum geht es?

Verfahrensgegenstand:

Ein berufsmäßig tätiger Betreuer wurde durch Bescheid des Direktors des Amtsgerichts Traunstein vom 6. Dezember 2023 in die Vergütungsstufe C gemäß § 8 Abs. 2, 3 VBVG eingestuft. Diese Stufe setzt eine abgeschlossene Hochschulausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation voraus und begründet den höchsten Vergütungsanspruch nach den gesetzlichen Pauschaltabellen.

Die Bezirksrevisorin beim Landgericht Traunstein erhob als Vertreterin der Staatskasse Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG mit dem Ziel, den Betreuer lediglich in Vergütungsstufe B einzustufen, da dessen Weiterbildungsabschlüsse (Betriebswirt, kaufmännischer Fachwirt) nach ihrer Auffassung keinen Hochschulabschluss im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 3 VBVG darstellten.

Entscheidung des Gerichts:

Das Bayerische Oberste Landesgericht verwarf den Antrag als unzulässig, ohne die inhaltliche Frage der Vergütungseinstufung zu prüfen.

Tragende Begründung:

Das Gericht stellte fest, dass ein unzulässiger Insichprozess vorliegt:

• Die Staatskasse ist kein eigenständiger Rechtsträger, sondern vertritt den Freistaat Bayern.

• Antragsgegner des Verfahrens nach §§ 23 ff. EGGVG ist ebenfalls der Freistaat Bayern als Träger der angefochtenen Justizbehörde.

• Antragsteller und Antragsgegner sind damit identisch, was prozessual unzulässig ist.

Ein Insichprozess wäre ausnahmsweise nur unter zwei Voraussetzungen zulässig gewesen:

1. Ausdrückliche gesetzliche Normierung – fehlt. § 8 Abs. 3 VBVG sieht ein Antragsrecht der Staatskasse nicht vor.

2. Schlüssige Geltendmachung einer Verletzung eigener Rechte – ebenfalls nicht gegeben. Die bloße finanzielle Betroffenheit der Staatskasse durch die Vergütungspflicht bei mittellosen Betreuten begründet keine unmittelbare Rechtsbetroffenheit im Sinne des § 24 Abs. 1 EGGVG.

Gesetzgeberischer Wille:

Die Gesetzesbegründung zu § 8 Abs. 3 VBVG (BT-Drs. 19/24445, S. 395) bestätigt diese Auslegung ausdrücklich: Der Gesetzgeber hat späteren Kostenschuldnern – mithin auch der Staatskasse – bewusst kein Rechtsmittel gegen die Einstufungsentscheidung eingeräumt. Zweck der Regelung ist allein die Entlastung der Gerichte sowie die Planungs- und Rechtssicherheit der Berufsbetreuer.

Ergebnis:

Die Einstufung des Betreuers in Vergütungsstufe C bleibt rechtskräftig bestehen. Die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen. Eine Kostenentscheidung erging nicht, da beide Beteiligte von der Gerichtskostenpflicht befreit sind.

Quelle:

Insichprozess, Antragsbefugnis, Staatskasse, Berufsbetreuervergütung, Beteiligtenfähigkeit, Justizverwaltungsakt, Drittanfechtung

Herzlichen Glückwunsch an den neuen Vorstand der Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern!Auf der Mitgliederversammlung wurde...
18/06/2026

Herzlichen Glückwunsch an den neuen Vorstand der Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern!

Auf der Mitgliederversammlung wurde ein neuer Vorstand für die Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern des Bundesverband der Berufsbetreuer*innen e.V. gewählt.

Ich gratuliere herzlich:

* Isabel Simon (Sprecherin)
* Christine Bartelt (Finanzverantwortliche)
* Katrin Sohst (Beisitzerin)
* Rene Grove (Beisitzer)

Für die bevorstehenden Aufgaben wünsche ich dem neuen Vorstand viel Erfolg, gute Entscheidungen, einen konstruktiven Austausch und stets den Blick für die Belange unserer Kolleginnen und Kollegen.

Ich freue mich darauf, die weitere Entwicklung unserer Landesgruppe zu verfolgen, und wünsche dem neuen Team einen erfolgreichen Start.

Adresse

Ahornstraße 13
Pasewalk
17309

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 15:30
Mittwoch 08:00 - 13:00
Donnerstag 08:00 - 15:30
Freitag 08:00 - 13:00

Telefon

+4939732299005

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