29/04/2020
https://youtu.be/hm8koWYD4Kc
versucht seit Jahren, den Käufern, die einen manipulierten Dieselmotor gekauft haben, glaubhaft zu machen, sie könnten jetzt sowieso nichts mehr machen, da die Ansprüche ohnehin alle verjährt seien. Käufer die Ihren PKW ab dem 01.01.2016 gekauft haben, haben von VW auch gar kein Vergleichsangebot bekommen, weil zu diesem Zeitpunkt die Abschaltvorrichtung schon bekannt gewesen sei.
Ganz anders sieht es ein ganz aktuelles Urteil des OLG Koblenz, welches vielen Verbrauchern Hoffnung macht, die von VW kein Vergleichsangebot bekommen haben oder sich an der gar nicht beteiligt haben.
Im folgenden Video geht es um zwei Fragen:
1.die Frage der Verjährung
2. die Frage, ob überhaupt noch eine sittenwidrige Schädigung vorliegen kann, wenn VW eine Internetseite eingerichtet hat, mit der jeder Kunde feststellen kann, ob sein Pkw von der Umschaltvorrichtung betroffen ist.
https://youtu.be/hm8koWYD4Kc
Den Beitrag können Sie hier nachlesen:
http://www.kanzlei-rohring.de/die-kanzlei/aktuelles/63-vw-abgasskandal-positives-urteil-fuer-alle-die-ihren-pkw-ab-01-01-2016-gekauft-haben.html
Wenn Sie ein Vergleichsangebot erhalten haben, sind diese Videos für Sie auch interessant:
https://youtu.be/R8mebN1JeBg
https://youtu.be/K6IHstKzL10
Lassen Sie sich beraten !
Ich berate Sie gerne !
Ellen Rohring
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Steuerrecht
Gut Warthe
Salzkottener Straße 56
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