Rechtsanwalt und Notar Dr. Münker

Rechtsanwalt und Notar Dr. Münker Rechtsanwalt und Notar Dr. Dirk Münker Für Verfahren vor Gerichten und Behörden gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Als Rechtsanwalt begreife ich mich nicht nur als Ihren Vertreter, wenn Sie für die Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche vor Gericht müssen. Vielmehr biete ich meine Beratung und Hilfe in allen rechtlichen Dingen an, die einem täglich begegnen, aber vielfach wertvolle Zeit rauben oder manchmal gar überfordern. Einige dieser Dinge möchte ich Ihnen als Ihr persönlicher Referent abnehmen, so dass

Sie Zeit für Wichtigeres und Angenehmeres finden. Aber auch bei außergerichtlicher anwaltlicher Beratung und Vertretung können Sie sicher sein, einen fairen und angemessenen Preis zu bekommen. Gerne biete ich Ihnen auch die gesamt Palette notarieller Dienstleistungen an.

19/03/2020

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

die aktuelle Gesundheitssituation zwingt auch uns dazu, unsere anwaltlichen und notariellen Dienstleistungen anzupassen. Wir bleiben aber für Sie bereit, bitten jedoch folgende Hinweise dringend zu beachten:

1. Vorläufig verzichten wir noch darauf, unsere Büroöffnungszeiten zu ändern. Wir behalten uns jedoch vor, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

2. Soweit Sie sich selber gesundheitlich angeschlagen fühlen, erkältet sind, Grippe haben, nehmen Sie bitte von einer Termansvereinbarung Abstand, bzw. sagen vereinbarte Termine ab.

3. Wir werden den Zugang zu unserer Kanzlei nur noch für diejenigen ermöglichen, die bereits vorab vereinbarte Termine haben.

4. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Termine gegebenenfalls auch verlegen müssen. Wir werden
darauf achten, dass der Terminkalender aufgelockert wird und sich möglichst wenig Klienten begegnen und Wartezeiten gänzlich ausgeschlossen werden. Unsere Mitarbeiter werden Sie gegebenenfalls telefonisch kontaktieren.

5. Die Abläufe bei den Behörden haben sich bereits stark verlangsamt, teilweise sind unsere Ansprechpartner nicht mehr erreichbar. Wir haben keine Möglichkeit, die dortigen Abläufe zu beschleunigen. Bitte nehmen Sie von diesbezüglichen Rückfragen Abstand!

Im Notariat gilt:

1. Bei der Beurkundung werden wir nur noch die Beurkundungsbeteiligten am Beurkundungsverfahren teilnehmen lassen. Bitte nehmen Sie davon Abstand, Verwandte, Freunde, Kinder etc. zur Beurkundung mitzubringen.

2. Soweit Sie sich selber gesundheitlich angeschlagen fühlen, nehmen Sie bitte von einer persönlichen Teilnahme an der Beurkundung Abstand. Sie können zunächst eine schriftliche Vollmacht erteilen und diese dann später, wenn Sie wieder gesund sind, nachbestätigen oder Sie können die Beurkundung genehmigen. Wenn Sie hier Fragen haben, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

3. Bei eiligen Grundschuldbestellungen bitten wir ebenfalls Kontakt mit uns vorab aufzunehmen. Wir müssen darauf hinweisen, dass sich auch die Eintragungszeiten bei den Behörden schon verlängert haben und weiter verlängern werden.

4. Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie zur Beurkundung neben Ihrem Personalausweis auch gleich eine Kopie Ihres Ausweises mitbringen oder uns diesen – soweit möglich – vorab per Mail übermitteln.

Wir bitten Sie alle um ein verständnisvolles Miteinander. Wir bemühen uns solange wie möglich unsere Dienstleistungen für Sie zu erfüllen. Wir alle sind vor eine enorme Herausforderung gestellt und müssen besonnen und verantwortungsbewusst bleiben.

Vielen Dank.

24/08/2016
23/08/2016

Paderborn/Lichtenau. Gut fünfeinhalb Jahre ist es her, dass Darius M. in seiner eigenen Garage brutal erschlagen wurde, vor fast genau einem Jahr wurde der Täter, Boguslav G., wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft verurteilt - und M.s Frau Johanna wegen Strafvereitelung zu vier Jahren Gefängnis. Trot...

22/12/2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

die bevorstehenden Feiertage und den Jahreswechsel möchte ich nutzen, mich für das mir im vergangenen Jahr entgegengebrachte Vertrauen und die gute Zusammenarbeit herzlich zu bedanken.

Ich wünsche Ihnen erholsame Feiertage, hoffentlich im Kreise Ihrer Familie.

Für das kommende Jahr 2016 wünsche ich Ihnen, dass Ihre Wünsche in Erfüllung gehen und Sie Ihre Vorsätze umsetzen können.

Auch im nächsten Jahr stehe ich Ihnen gerne wieder mit Rat und Tat zur Verfügung, wenn Sie anwaltliche Hilfe oder notariellen Beistand benötigen oder aufgrund neuer „Weihnachtsgeschenke“ des Gesetzgebers Handlungsbedarf bestehen sollte.

22/10/2015

Wussten Sie schon, dass Vermieter zukünftig verpflichtet sind, bei der An- und Abmeldung des Mieters beim Einwohnermeldeamt mitzuwirken?

Der Vermieter, bzw. eine beauftragte Person (beispielsweise ein Verwalter), muss dem Mieter den Ein- bzw. Auszug, innerhalb von zwei Wochen, schriftlich oder elektronisch bestätigen.

Der Gesetzgeber verspricht sich hiervon, dass Scheinanmeldungen wirksamer begegnet werden kann.

Wird eine Vermieterbescheinigung nicht oder nicht richtig ausgestellt, kann dies mit Bußgeldern von bis zu 1.000,00 Euro geahndet werden. Wer einem Anderen eine Wohnanschrift anbietet, ohne dass dieser tatsächlich dort einzieht oder einziehen will, muss sogar mit Geldbußen von bis zu 50.000,00 Euro rechnen.

Neu ist allerdings auch ein Auskunftsanspruch des Vermieters:
Er kann sich durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, ob sich der Mieter tatsächlich an- oder abgemeldet hat. Umgekehrt muss aber auch der Vermieter der Meldebehörde auf Verlangen mitteilen, wer bei ihm wohnt oder gewohnt hat.

Die Verpflichtung gilt ab dem 01.11.2015.

Gerne bin ich Ihnen bei weiteren Fragen hierzu - oder auch sonstigen Problemen rund um das Mietrecht - behilflich.

30/09/2015

Vom 05.10.2015 - 09.10.2015 werde ich Ihnen urlaubsbedingt leider nicht persönlich zur Verfügung stehen können.

Sie können Sich mit Ihrem Anliegen aber gerne trotzdem an mein Büro wenden, bestimmt kann Ihnen Auskunft erteilt oder anderweitig geholfen werden.

Falls nein werde ich Sie in jedem Fall nach Rückkehr selbstverständlich umgehend zurückrufen.

24/09/2015

Auf der Jahreshauptversammlung des Anwalt- und NotarVereins Paderborn e.V. am 16.09.2015 wurde ich zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Ich bedanke mich für das mit der Wiederwahl zum Ausdruck gebrachte Vertrauen.

Der Anwalt- und NotarVerein Paderborn wurde bereits 1911 gegründet. Der Zweck des Vereins ist die Wahrung, Pflege und Förderung aller beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der Rechtsanwaltschaft und des Anwaltsnotariats im Bezirk des Landgerichts Paderborn. Der Anwalt- und NotarVerein Paderborn gehört neben dem Landesverband Nordrhein-Westfalen auch dem Deutschen Anwaltverein (DAV) als ordentliches Mitglied an. Der Verein unterstützt den Landesverband und den DAV bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben und bringt sich auf diese Weise auch überregional ein.

Derzeit hat der Anwalt- und NotarVerein Paderborn über 260 Mitglieder.

Weitere Informationen zum Anwalt- und NotarVerein Paderborn erhalten Sie hier: http://www.anwaltverein-paderborn.de

17/08/2015

Seit heute, dem 17.08.2015, gilt die EU-Erbrechtsverordnung.

Es handelt sich hierbei um eine der größten Reformen und Umwälzungen im Deutschen Erbrecht seit 100 Jahren. Ab heute können im Ausland lebende Deutsche grundsätzlich dem Erbrecht Ihrer „Wahlheimat“ unterfallen.

Dies kann unangenehme Auswirkungen haben:
Wer bisher davon ausging, die bewährte, gesetzliche Erbfolge des BGB sei für seinen Fall genau richtig, kann seinen Erben ein böses Erwachen bescheren. Denn viele erbrechtliche Regelungen unterscheiden sich, z. B. und insbesondere in Spanien oder Italien, fundamental von denen des Deutschen BGB. Aus diesem Grunde müssen auch vermeintlich bereits geregelte Erbrechtsfälle neu durchdacht werden:

So ist beispielsweise in vielen Rechtskreisen das in Deutschland beliebte, gemeinschaftliche Testament von Eheleuten nicht zulässig.

Auch grundlegende Unterschiede im Pflichtteilsrecht der EU-Länder können ursprüngliche wirksame Testamentsregelungen ins Leere laufen lassen.

Auf der anderen Seite gibt es im Ausland oftmals im deutschen Recht unbekannte dingliche Rechtsinstitute, die zukünftig anerkannt werden müssen.

Unangenehme Auseinandersetzungen und Streitigkeiten über den „gewöhnlichen Aufenthalt“ und damit die Frage, wo die Anwendbarkeit des Deutschen Erbrechtes endet - wie oft im steuerlichen Bereich für die Frage ob Steuerpflicht in Deutschland besteht – sind vorprogrammiert.

Jeder, der es zumindest für möglich hält, nicht nur im Renten- oder Pensionsalter, sondern u. U. auch beruflich einige Zeit im Ausland zu leben, ist daher gut beraten, seinen „erbrechtlichen Status“ zu überprüfen und/oder bestehende Testamente anzupassen.

Gerne stehe ich Ihnen hier zur Verfügung.

Adresse

Giersstraße 22
Paderborn
33098

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 13:00
14:00 - 17:00
Dienstag 08:30 - 13:00
14:00 - 17:00
Mittwoch 08:30 - 13:00
14:00 - 17:00
Donnerstag 08:30 - 13:00
14:00 - 17:00
Freitag 08:30 - 13:00
14:00 - 16:30

Telefon

+495251188900

Webseite

http://www.notar-muenker.de/

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