10/04/2025
Manch einer wir sich noch an das Schicksal von Titus erinnern.
Nach erstinstanzlicher Verurteilung legte der Angeklagte Berufung gegen das Urteil ein, welches ihn zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten ausgesetzt zur Bewährung wegen fahrlässiger Tötung verurteilte.
HEUTE NUN die Berufungsverhandlung, die der Mutter von Titus und seiner Familie leider nicht erspart werden konnte.
Ich war hier als Vertreter der Nebenklägerin, also der Mutter von Titus tätig.
Es freut mich sehr, dass das Verfahren heute durch eine VERWERFUNG der Berufung durch das Landgericht Rostock zu einem Ende kam, denn der Verurteilte bekundete danach, nicht in Revision gehen zu wollen.
Selbst in seinem letzten Wort zeigte er sich jedoch völlig uneinsichtig und verwies, wie auch sein Verteidiger, darauf, dass er sich keiner Schuld bewusst ist.
Das Gericht sah es jedoch so wie Staatsanwaltschaft und Nebenklage und verwarf die Berufung.
Titus wird dadurch leider nicht wieder lebendig und seine Mutter hätte sich über irgendwelche Worte des Bedauerns seitens des Täter sicher gefreut.
Aber bitte, sein Tod soll nicht umsonst gewesen sein.
Er möge bitte ein warnendes Beispiel für alle Kraftfahrzeugführer dahingehend sein, wie man sich richtig bei haltenden Bussen verhält, denn hier muss man immer damit rechnen, das Kinder auf die Straße laufen, auch wenn der Bus kein Warnblinklicht an hat und nicht als Schulbus gekennzeichnet ist.
Wenn man einen Linienbus an einer Haltestelle passiert, sollte man die Geschwindigkeit erheblich reduzieren und sich bremsbereit halten.
Auch für mich war und ist der Tod ein warnendes Beispiel hinsichtlich meines Fahrverhaltens bei haltenden Bussen.
So ihr Kinder habt solltet ihr diese natürlich auch dahingehend sensibilisieren, wie man sich richtig an Bushaltestellen und allgemein im Straßenverkehr verhält. Dazu gehört natürlich auch, dass man niemals vor dem Bus einfach auf die Straße rennt.
Möge Titus nun in Frieden ruhen.
Ich wünsche seiner Mutter und seiner Familie alles Gute.
RA Rathjens
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Hier geht es zum Beitrag nach der erstinstanzlichen Verurteilung.
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