Anwaltskanzlei Dr. Kleinert

Anwaltskanzlei Dr. Kleinert Vetretene Rechtsgebiete:
- Arbeitsrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
- Gesellschaftsrecht
- Versicherungsrecht
- Miet- und Immobilienrecht

Wir sind für Sie auf allen Gebieten des Arbeitsrechts und des Zivilrechts tätig. Wir beraten und vertreten Sie deutschlandweit gerichtlich und außergerichtlich. Besondere Kompetenzen können wir nachweisen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und des Familienrechts. Rechtsanwalt Dr. Hans-Jürgen Kleinert erhielt von der Rechtsanwaltskammer Stuttgart die Bezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht" und die

Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" verliehen. Selbstverständlich sind wir mit dem Einzug von
Forderungen/Inkasso und in der Zwangsvollstreckung tätig. Wir wollen Ihnen den Service einer persönlichen Rechtsabteilung bieten. Unsere Öffnungszeiten sind wie folgt:

Montag bis Freitag:
08:30 - 12:00 und 14:30 bis 17:00 Uhr sowie nach Vereinbarung

Rückabwicklung eines Kaufvertrags über eine Federzeichnung – Werk vorsätzlich einem falschen Künstler zugeschrieben. Ein...
10/10/2018

Rückabwicklung eines Kaufvertrags über eine Federzeichnung – Werk vorsätzlich einem falschen Künstler zugeschrieben.

Eine Kunsthändlerin hatte in ihrem Verkaufskatalog eine Tuschfederzeichnung für € 22.000 wie folgt angeboten:
„Carl Phillip Fohr, „Die Schwalbe von Neckarsteinach „Tuschfederzeichnung..“.

Die Bildunterschrift lautete

„vgl. Carl Rottmann, Ausst. Kat….Abb 3(dort fälschlich Carl Rottmann zugeschrieben“.

Bei ihren Angaben verließ sich die Kunsthändlerin auf Angaben der früheren Eigentümerin. Eigene Nachforschungen hatte sie nicht unternommen.

Der spätere Kläger kaufte die Zeichnung. Zweieinhalb Jahre nach dem Kauf kamen dem Kläger Bedenken wegen eines Artikels in einem Kunstmagazin. Danach war die Zeichnung eher Rottmann zuzuschreiben. Durch Sachverständigengutachten ist mittlerweile geklärt, dass die Arbeit nicht von Carl Phillip Fohr stammt. Der Kläger forderte die Kunsthändlerin zur Rückabwicklung des Kaufs, ohne ihr vorher eine Frist gesetzt zu haben.

Das OLG Frankfurt gab der Klage statt. Die Leitsätze der Entscheidung:

Eine Zeichnung, die entgegen der vom Verkäufer erstellten Katalogbeschreibung nicht der Hand des konkret benannten Künstlers zuzuordnen ist, ist mangelhaft.

Ein Verkäufer, der sich hinsichtlich der Herkunftszuordnung entgegen einer schriftlich publizierten Einschätzung eines Experten auf mündliche Angaben anderer Sachverständiger verlässt, handelt arglistig im Rechtssinne, wenn er die Herkunftszuordnung des Experten in seiner Katalogbeschreibung ohne Einschränkung als, 'fälschlich zugeschrieben' bezeichnet, ohne die ihm zugetragenen gegenteiligen mündlichen Angaben hinlänglich kritisch überprüft zu haben.

Pressemitteilung
https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/fremde-feder
Urteil:
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html :8076203

Nr. 18/2018Der Kläger ist Kunstliebhaber und -sammler. Er erwarb bei der beklagten Kunsthändlerin eine Tuschfederzeichnung. Das Werk war im Katalog der Beklagten mit der Angabe: „Carl Philipp Fohr „Die Schwalbe zu Neckarsteinach“ Tuschfederzeichnung in Grauschwarz und Grau über Bleistift 18...

Bilder aus Videoüberwachung bei Mitarbeiterdiebstahl als Beweismittel verwertbar? Das Bundesarbeitsgericht hält dies für...
29/08/2018

Bilder aus Videoüberwachung bei Mitarbeiterdiebstahl als Beweismittel verwertbar?

Das Bundesarbeitsgericht hält dies für grundsätzlich möglich:

Solange die Ahndung der Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber arbeitsrechtlich möglich ist, wird die Speicherung von Bildsequenzen aus einer rechtmäßigen offenen Videoüberwachung, die vorsätzliche Handlungen eines Arbeitnehmers zulasten des Eigentums des Arbeitgebers zeigen, nicht durch bloßen Zeitablauf unverhältnismäßig.

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2018&nr=20865&pos=0&anz=40&titel=Offene_Video%C3%BCberwachung_-_Verwertungsverbot

https://www.anwaltskanzlei-kleinert.de/Deutsch/Rechtsgebiete/Arbeitsrecht

Höchste Instanz des Arbeitsrechts Bundesarbeitsgericht

Bei Partnerschaft von Zahnärzten angestellter Mitarbeiter wird gekündigt – Kündigung nicht von allen Partnern unterschri...
15/08/2018

Bei Partnerschaft von Zahnärzten angestellter Mitarbeiter wird gekündigt – Kündigung nicht von allen Partnern unterschrieben – Kündigung unwirksam.

Spannende Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg

Unterzeichnet für eine Vertragspartei ein Vertreter die Erklärung, muss dies in der Urkunde durch einen das Vertretungsverhältnis anzeigenden Zusatz hinreichend deutlich zum Ausdruck kommen. Unterschreibt für eine GbR nur ein Mitglied ohne einen Vertreterzusatz, so ist regelmäßig nicht auszusc...

10/08/2018

Erbrecht in der Patchworkfamilie - Einladung zur Info - Veranstaltung am 22.08.2018 um 19:30 Uhr in Ostfildern

Das gesetzliche Erbrecht stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1900. Patchworkfamilien im heutigen Sinn gab es im Jahr 1900 nicht. Nicht verheiratete Partner und nicht aus der Ehe stammende Kinder waren nicht vorgesehen.
Das gesetzliche Erbrecht aus dem Jahr 1900 gilt noch immer. Das Familienbild hat sich aber gewandelt.

Ein Grund, sich dem Erbrecht in der Patchworkfamilie zu widmen.

Gezeigt wird zunächst, wie die gesetzliche Erbfolge bei Partnern aussieht, die

- nicht verheiratet sind und
o bisher nicht verheiratet waren
o bereits verheiratet waren
o Kinder aus einer früheren Beziehung haben
o Keine Kinder aus einer früheren Beziehung haben

- verheiratet sind und
o bisher nicht verheiratet waren
o Bereits verheiratet waren
o Kinder aus einer früheren Beziehung haben
o Keine Kinder aus einer früheren Beziehung haben
o gemeinsame Kinder haben.

Dabei sehen wir, dass die gesetzliche Erbfolge in der Patchworkfamilie zu erbrechtlichen Konsequenzen führen kann, die nicht gewünscht sind.

Als nächstes untersuchen wir, wie interessengerechte Gestaltungsmöglichkeiten aussehen können.

Die Veranstaltung dauert 90 Minuten. Fragen sind möglich.

Referent: Dr. Hans-Jürgen Kleinert, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mediator

Wann: 22.08.2018 um 19:30 Uhr
Wo: Foyer Dr. Kleinert,
Hindenburgstraße 55, 73760 Ostfildern

Anmeldung: [email protected] und
0711 341 2031
Kosten: keine

29/07/2018

Reduziert die fehlende Aufnahme eines Gemäldes in ein Werkverzeichnis oder der einem Gemälde anhaftende Raubkunstverdacht den Wert eines Gemäldes auf „Null“?

In einem vom Landgericht Köln (06.04.2016 – 4 O 118/03, ErbR 2018, 407ff) entschiedenen Rechtsstreit waren zur Berechnung eines Pflichtteilsanspruchs zwei Gemälde zu bewerten. Bewertungszeitpunkt zur Errechnung des Pflichtteilsanspruchs ist der Tag des Erbfalls.

Ein auf € 300.000 geschätztes Gemälde war zu diesem Zeitpunkt noch nicht in das Werkverzeichnis des Künstlers aufgenommen. An einem anderen Gemälde haftete der Verdacht der Raubkunst – es war im Lost Art Register aufgenommen.

Beide Gemälde bewertete das Landgericht Köln mit „Null“. Eines, weil es nicht im Werkverzeichnis aufgenommen war, das andere, weil es im Lost Art Register stand. Wie das OLG Köln oder der BGH dies sehen, werden wir nie erfahren – die Parteien einigten sich in einem Vergleich.

Das Landgericht Köln hat eine wichtige Frage aufgeworfen. Grundsätzlich ist dem Landgericht Köln zuzustimmen, wenn es zur Berechnung des Pflichtteils auf den Tag des Erbfalls abstellt.

Ist es aber richtig, dass allein die fehlende Aufnahme eines Gemäldes in ein Werkverzeichnis oder der Raubkunstverdacht den Wert auf „Null“ reduzieren?

Dr. Hans-Jürgen Kleinert

Ist der Urlaubsabgeltungsanspruch vererbbar?Endet ein Arbeitsverhältnis, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Abgeltu...
24/07/2018

Ist der Urlaubsabgeltungsanspruch vererbbar?

Endet ein Arbeitsverhältnis, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Abgeltung von nicht genommenem Urlaub.
Was geschieht mit dem Abgeltungsanspruch, wenn der Arbeitnehmer vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses stirbt?

Ist der Abgeltungsanspruch verloren oder geht er auf die Erben über? Das Bundesarbeitsgericht hat die Vorschriften des deutschen Urlaubsrechts lange so ausgelegt, dass der Anspruch verloren ist. Nun legt das Bundesarbeitsgericht die Frage dem EUGH vor.

Ist von der Vererbbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs auszugehen, wenn Arbeitszeitrichtlinie (Artikel 7 der Richtlinie 2003/88 EG) und Artikel 31 Absatz 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union beachtet werden?

Der EuGH-Generalanwalt schlägt dem EuGH vor, diese Frage zu bejahen. Der EuGH folgt häufig den Vorschlägen des Generalanwalts. Dies spricht dafür, dass nach einer Entscheidung des EUGH von der Vererbbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs auszugehen ist.

SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS YVES BOT vom 29. Mai 2018(1) C 569/16 und C 570/16

„Vorlage zur Vorabentscheidung – Sozialpolitik – Arbeitszeitgestaltung – Jahresurlaub – Richtlinie 2003/88/EG – Art. 7 – Arbeitsverhältnis, das durch den Tod des Arbeitnehmers endet – Erlöschen des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub – Nationale Regelung, nach der es unmöglich ...

29/06/2018

Schenken, Erben, Übergeben - am 18.07.2018 um 19:30

In der Veranstaltung geht es umd die sieben wichtigsten Fragen bei der Gestaltung der Vermögensnachfolge. Die Beantwortung der Fragen hilft, den richtigen Weg bei Übergabe und Vererbung von Vermögen zu finden:

1. Über welches Vermögen können und möchten Sie im Rahmen einer Nachfolgeregelung (nicht) verfügen?
2. Wer soll was erhalten – wer soll nichts bekommen?
3. Welche Störungen und Konflikte sind denkbar?
4. Welche Interessen und Bedürfnisse sind Ihnen wichtig?
5. Welche Möglichkeiten der Umsetzung gibt es?
6. Wollen und können Sie sich und andere in rechtlicher und/oder tatsächlicher Weise binden?
7. Was ist bei der Umsetzung Ihrer Wünsche und Vorstellungen alles zu beachten?

Wir laden Sie recht herzlich ein. Einfach anmelden, kommen und sich informieren.

Wo findet die Veranstaltung statt?

Foyer Dr. Kleinert, Anwaltskanzlei, Hindenburgstraße 55, 73760 Ostfildern-Nellingen

Anmeldung:
0711 341 20 31 oder [email protected]

Beginn: 19:30 Uhr
Kosten: Keine

29/06/2018
25/04/2018

Die schwarze Villa oder Andreas Sarow und das Denkmalamt Pforzheim – Kunstfreiheit gegen Denkmalschutz
Worum geht es?

Andreas Sarow tünchte eine denkmalgeschützte Villa in Pforzheim ohne Genehmigung des Denkmalamts über Nacht schwarz. Das Denkmalamt schickte ihm einen Bußgeldbescheid über € 50.000 zuzüglich Kosten. Klarer Verstoß gegen das Denkmalgesetz meint die Behörde. Von der Kunstfreiheit gedeckt meint Andreas Sarow. Jetzt ist das Verfahren beim Amtsgericht Pforzheim.

Wie wird es enden?
„Ich würde für meine Überzeugung für die Kunst in den Knast gehen“, wird Andreas Sarow in der Stuttgarter Zeitung vom 20.04.2018 zitiert. Das Amtsgericht hat einen zweiten Verhandlungstermin anberaumt….

Stuttgarter Zeitung
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.zoff-in-pforzheim-warum-die-schwarze-villa-ein-juristisches-nachspiel-hat.182db798-2156-4d07-baa4-ffe3566b5a05.html?reduced=true

https://www.stuttgarter-zeitung.de/gallery.zoff-in-pforzheim-warum-die-schwarze-villa-ein-juristisches-nachspiel-hat-param~2~1~0~2~false.182db798-2156-4d07-baa4-ffe3566b5a05.html?reduced=true

Homepage der Galerie Sarow mit weiteren Presseartikeln
https://galerie-sarow.de/die-schwarze-villa/

Hans-Jürgen Kleinert

20/04/2018

Bindung eines Erbvertrages

Die Bindungswirkung eines in notarieller Form geschlossenen Erbvertrages ist sehr stark. Dies macht eine jetzt veröffentlichte Entscheidung des OLG Köln aus dem Jahr 2017 deutlich.

Während der Testierende bei einem einseitigen Testament die Möglichkeit hat, sein Testament jederzeit aufzuheben oder zu ändern und auch die gemeinsam testierenden Ehegatten die Möglichkeit haben, ein Ehegattentestament, auch gegen den Willen des anderen Ehegatten durch in notarieller Form erklärten und dem anderen Ehegatten zugestellten Widerruf zu beseitigen, gibt es kaum eine Möglichkeit einen Erbvertrag zu beseitigen, wenn im Vertrag kein Rücktritt vorgesehen ist.
Behalten sich die Vertragsparteien eines Erbvertrages kein Recht zum Rücktritt vor, sind sie an den Vertrag gebunden, selbst wenn sich ein Vertragspartner am Vermögen des anderen bedient:

In dem einer Entscheidung des OLG Köln zugrunde liegenden Sachverhalt hatten die Parteien einen notariellen Erbvertrag geschlossen. Ein Rücktrittsrecht wurde nicht geregelt. Die Ehefrau überwies sich per Dauerauftrag € 200.000 vom Konto des Erblassers und hob weitere € 19.000 von seinen Konten ab. Der Erblasser behauptete hiermit nicht einverstanden gewesen zu sein.

Der Erblasser erklärte deshalb den Rücktritt vom Erbvertrag und stütze sich dabei auf eine gesetzliche Regelung. Die Hürden für dieses gesetzliche Rücktrittsrecht sind aber sehr hoch.
Der Gesetzgeber sieht ein Rücktrittrecht vom Erbvertrag vor, wenn die andere Vertragspartei eine Verfehlung begangen hat, die zur Entziehung des Pflichtteils berechtigen würde. (§ 2294 BGB). Die Entziehung des Pflichtteils ist möglich, wenn sich der Berechtigte eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegenüber dem Erblasser schuldig macht. Hiervon ging der Erblasser aus. Immerhin hatte er einen Schaden von € 219.000.

Allerdings konnte nicht bewiesen werden, dass die Ehefrau gegen den Willen des Erblassers gehandelt hatte. Der Erblasser hatte der Ehefrau eine Kontovollmacht erteilt. Nach Auffassung des OLG konnte der Beweis nicht erbracht werden, dass die Ehefrau gegen Absprachen gehandelt hatte.

Die Entscheidung macht deutlich, wie schwierig die Beweisführung für denjenigen ist, der sich auf das Vorliegen eines Grundes zur Pflichtteilsentziehung beruft.
Die Entscheidung des OLG Köln zeigt, dass ein Erbvertrag ohne vertraglich geregeltes Rücktrittsrecht gegen den Willen des anderen Vertragspartners in der Regel nicht mehr zu beseitigen ist.

OLG Köln, Beschluss vom 03.07.2017 – 2 Wx 147/17

18/04/2018

Für die an sich für heute vorgesehene Veranstaltung "Erbrecht und Banken" gibt es einen neuen Termin. Die Veranstaltung findet am 13.06.2018 um 19:30 Uhr in unseren Räumen in der Hindenburgstraße 55 in 73760 Ostfildern statt. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Anmeldungen bitte unter [email protected]. Bitte auch mitteilen, wieviele Teilnehmer kommen.

23/01/2018

Auch stellvertretende Datenschutzbeauftragte genießen Sonderkündigungsschutz - auch nach der Amtszeit

Das Bundesarbeitsgericht entschied am 27.7.2017, 2 AZR 812/16, dass auch ein stellvertretender Datenschutzbeauftragter Sonderkündigungsschutz genießt und deshalb nur aus wichtigem Grund gekündigt werden kann. Er kann sich auch auf nachwirkenden Kündigungsschutz nach § 4f Abs. 3 Satz 6 BDSG berufen.

Die Entscheidung:
https://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=45662a1dd9a382b977fa970c5535e33e&nr=19658&pos=0&anz=5

Hans-Jürgen Kleinert

Adresse

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Ostfildern
73760

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